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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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H 3<br />

Anhang 2 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />

Glossar<br />

Seite 14 von 19<br />

Begriff Erläuterung Module<br />

Pandemische<br />

Impfung<br />

Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

tion und muss vor Beginn einer Pandemie abgeschlossen sein.<br />

Es ist davon auszugehen, dass zu Beginn einer Pandemie kein Impfstoff zur Verfügung<br />

steht, der einen Schutz vor dem neuen Virus vermittelt. Die Entwicklung eines<br />

spezifischen Impfstoffs für ein pandemisches Virus wird ca. 3 bis 6 Monate benötigen.<br />

Durch konkrete Vereinbarungen mit den Impfstoffherstellern sollen die Voraussetzungen<br />

geschaffen werden, dass im Falle einer Pandemie möglichst frühzeitig ausreichend<br />

Impfstoff für die gesamte Bevölkerung Deutschlands zur Verfügung steht. In<br />

einer Pandemie sind, im Gegensatz zur Impfung bei Epidemie, zwei Impfungen notwendig.<br />

Die Erstimpfung lässt sich unter Umständen durch Impfung mit einem Stamm<br />

vorwegnehmen, von dem man vermutet, dass er in mutierter Form eine Pandemie<br />

hervorrufen könnte.<br />

Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt bundesweit nach festgelegten Quoten an die<br />

Länder. Die Vollversorgung der Bevölkerung mit pandemischem Impfstoff wird voraussichtlich<br />

schrittweise erfolgen. Die genauen Modalitäten zur Abgabe des Impfstoffs<br />

durch die Herstellerfirmen sind derzeit noch nicht bekannt.<br />

Für den Fall der schrittweisen Versorgung mit Impfstoff wurden folgende Festlegungen<br />

getroffen:<br />

1. Vorrangige Impfung folgender Personengruppen:<br />

• Das gesamte medizinische Personal aus der Akutversorgung (einschließlich<br />

der Pflege- und Assistenzberufe), insbesondere<br />

o Personal von Rettungs- und Krankentransportdiensten,<br />

o Personal in den Arztpraxen,<br />

o Personal in Einrichtungen der stationären Versorgung,<br />

o Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes,<br />

o Personal der ambulanten Pflegedienste,<br />

• Personal von Verwaltungs- und Führungsstäben,<br />

• Apotheker/innen und pharmazeutisch-technische Assistentinnen / Assistenten,<br />

• Laborpersonal,<br />

• Personal, das zur Aufrechterhaltung grundlegender Infrastrukturen benötigt<br />

wird. Hierzu gehören insbesondere Beschäftigte in folgenden Bereichen:<br />

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Justizverwaltung, Feuerwehr, THW,<br />

Polizei, Öffentlicher Nahverkehr, Wasser- und Energieversorgung, Abwasser-<br />

und Müllentsorgung.<br />

2. Impfung der Allgemeinbevölkerung nach Altersgruppen, wobei die Festlegung<br />

der Reihenfolge unter Berücksichtigung epidemiologischer Kriterien und der Eigenschaften<br />

des pandemischen Virus erfolgt.<br />

Die Impfung der Allgemeinbevölkerung soll vorrangig unter Nutzung der bestehenden<br />

Versorgungswege (Großhandel, Apotheken, niedergelassene Ärzte) erfolgen. Für die<br />

Impfung der prioritären Gruppen sollen, soweit möglich, die jeweiligen betriebsmedizinischen<br />

Dienste der Behörden und Einrichtungen einbezogen werden. Die Koordinierung<br />

der Impfung erfolgt durch den öffentlichen Gesundheitsdienst.<br />

Nähere Einzelheiten zur Durchführung der Impfung müssen von den Ländern noch<br />

festgelegt werden.<br />

Planungsstab Der Planungsstab ist ein Gremium, welches Maßnahmen und Konzepte für einen Ereignisfall<br />

– hier eine Pandemie - plant. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.<br />

� Personalbedarfsermittlung,<br />

V1-5.5<br />

P3-1.2<br />

P4-6.4<br />

V1-1<br />

V1 - V4<br />

21 H3 Glossar v2.2B 071212

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