Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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H 3<br />
Anhang 2 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />
Glossar<br />
Seite 14 von 19<br />
Begriff Erläuterung Module<br />
Pandemische<br />
Impfung<br />
Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
tion und muss vor Beginn einer Pandemie abgeschlossen sein.<br />
Es ist davon auszugehen, dass zu Beginn einer Pandemie kein Impfstoff zur Verfügung<br />
steht, der einen Schutz vor dem neuen Virus vermittelt. Die Entwicklung eines<br />
spezifischen Impfstoffs für ein pandemisches Virus wird ca. 3 bis 6 Monate benötigen.<br />
Durch konkrete Vereinbarungen mit den Impfstoffherstellern sollen die Voraussetzungen<br />
geschaffen werden, dass im Falle einer Pandemie möglichst frühzeitig ausreichend<br />
Impfstoff für die gesamte Bevölkerung Deutschlands zur Verfügung steht. In<br />
einer Pandemie sind, im Gegensatz zur Impfung bei Epidemie, zwei Impfungen notwendig.<br />
Die Erstimpfung lässt sich unter Umständen durch Impfung mit einem Stamm<br />
vorwegnehmen, von dem man vermutet, dass er in mutierter Form eine Pandemie<br />
hervorrufen könnte.<br />
Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt bundesweit nach festgelegten Quoten an die<br />
Länder. Die Vollversorgung der Bevölkerung mit pandemischem Impfstoff wird voraussichtlich<br />
schrittweise erfolgen. Die genauen Modalitäten zur Abgabe des Impfstoffs<br />
durch die Herstellerfirmen sind derzeit noch nicht bekannt.<br />
Für den Fall der schrittweisen Versorgung mit Impfstoff wurden folgende Festlegungen<br />
getroffen:<br />
1. Vorrangige Impfung folgender Personengruppen:<br />
• Das gesamte medizinische Personal aus der Akutversorgung (einschließlich<br />
der Pflege- und Assistenzberufe), insbesondere<br />
o Personal von Rettungs- und Krankentransportdiensten,<br />
o Personal in den Arztpraxen,<br />
o Personal in Einrichtungen der stationären Versorgung,<br />
o Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes,<br />
o Personal der ambulanten Pflegedienste,<br />
• Personal von Verwaltungs- und Führungsstäben,<br />
• Apotheker/innen und pharmazeutisch-technische Assistentinnen / Assistenten,<br />
• Laborpersonal,<br />
• Personal, das zur Aufrechterhaltung grundlegender Infrastrukturen benötigt<br />
wird. Hierzu gehören insbesondere Beschäftigte in folgenden Bereichen:<br />
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Justizverwaltung, Feuerwehr, THW,<br />
Polizei, Öffentlicher Nahverkehr, Wasser- und Energieversorgung, Abwasser-<br />
und Müllentsorgung.<br />
2. Impfung der Allgemeinbevölkerung nach Altersgruppen, wobei die Festlegung<br />
der Reihenfolge unter Berücksichtigung epidemiologischer Kriterien und der Eigenschaften<br />
des pandemischen Virus erfolgt.<br />
Die Impfung der Allgemeinbevölkerung soll vorrangig unter Nutzung der bestehenden<br />
Versorgungswege (Großhandel, Apotheken, niedergelassene Ärzte) erfolgen. Für die<br />
Impfung der prioritären Gruppen sollen, soweit möglich, die jeweiligen betriebsmedizinischen<br />
Dienste der Behörden und Einrichtungen einbezogen werden. Die Koordinierung<br />
der Impfung erfolgt durch den öffentlichen Gesundheitsdienst.<br />
Nähere Einzelheiten zur Durchführung der Impfung müssen von den Ländern noch<br />
festgelegt werden.<br />
Planungsstab Der Planungsstab ist ein Gremium, welches Maßnahmen und Konzepte für einen Ereignisfall<br />
– hier eine Pandemie - plant. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.<br />
� Personalbedarfsermittlung,<br />
V1-5.5<br />
P3-1.2<br />
P4-6.4<br />
V1-1<br />
V1 - V4<br />
21 H3 Glossar v2.2B 071212