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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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4.2 Schutzbrillen<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />

Beschaffung von Medizin- und Hygiene-Materialien<br />

Seite 5 von 8 V 2<br />

Maßnahme Erläuterung Module<br />

• nur für besondere Tätigkeiten,<br />

keine Einmalartikel<br />

Das Tragen von Schutzbrillen empfiehlt sich bei der Untersuchung<br />

und Behandlung von Patienten, die erkrankt sind, insbesondere wenn<br />

sie husten.<br />

Beim Umgang mit Kunden, die keinen Mundschutz tragen, empfiehlt<br />

sich das Tragen einer Schutzbrille, um eine Tröpfcheninfektion über<br />

die Bindehaut zu vermeiden.<br />

Auch bei der Zutrittsbeurteilung sollten die Beurteiler Schutzbrillen<br />

tragen. Schutzbrillen sind keine Einmalartikel; die Zahl der erforderlichen<br />

Schutzbrillen ergibt sich aus der Zahl der potenziellen Träger.<br />

5 Reinigungs-, Desinfektionsmittel und Hygieneartikel beschaffen<br />

5.1 Erstellung von Hygieneplänen.<br />

Häufigkeit, Flächen und anzuwendende<br />

Mittel sind im Hygieneplan<br />

festgehalten. Danach<br />

lassen sich die erforderlichen<br />

Mengen errechnen.<br />

5.2 Auswahl der Mittel:<br />

• Mittel entsprechend der<br />

VAH-Liste beschaffen.<br />

• Informationsblätter zur<br />

Desinfektion beachten.<br />

5.3 Händehygiene:<br />

• textile Handtuchrollen<br />

• Papiertücher<br />

Falls keine betriebseigenen Fachleute vorhanden sind, können auch<br />

Hygienepläne von den Herstellern der Desinfektionsmittel erbeten<br />

werden. Reinigung und Desinfektion sollten aufeinander abgestimmt<br />

sein. Die Verfahren müssen vorgeschrieben und erprobt sein. Es<br />

empfiehlt sich betriebseigene Bereiche zu erfassen, in denen eine<br />

Desinfektion notwendig ist, z.B.:<br />

o Bereiche, in denen sich Patienten, Erkrankungsverdächtige,<br />

aufhalten und untersucht, bzw. behandelt werden;<br />

o Bereiche mit kontaminierten Flächen, z. B. Wartezimmer, betriebsärztliche<br />

Ambulanzen, Sanitärräume;<br />

o Zutrittsbereich<br />

o Verfahren für kontaminiertes Material, das mit Sputum, Nasensekret,<br />

Stuhl o. ä. verunreinigt ist.<br />

Abfallentsorgung*: Im Hygieneplan sollte auch darauf geachtet werden,<br />

dass kontaminiertes Material, z. B. auch persönliche Schutzausrüstung,<br />

möglichst sofort in geschlossene Behältnisse entsorgt werden<br />

muss. Es sollte festgelegt werden, wie Materialien endgültig entsorgt<br />

bzw. ohne Gefahr für Mitarbeiter wiederaufbereitet werden sollen.<br />

Anhand dieser Pläne kann abgeschätzt werden, welche Mittel in welcher<br />

Menge erforderlich sind.<br />

Die Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte<br />

Hygiene e.V. (VAH) zertifiziert in Deutschland erhältliche Desinfektionsmittel.<br />

Der Anwender kann die entsprechenden Desinfektionsmittel<br />

aus der Liste auswählen.<br />

Für die Händedesinfektion empfehlen sich alkoholhaltige Desinfektionsmittel<br />

mit begrenzt viruzidem Wirkbereich.<br />

Das Grippevirus kann auch über die Hände übertragen werden. Deshalb<br />

ist besonders in Sanitärräumen auf eine hygienische Reinigung<br />

und Trocknung der Hände zu achten. Erforderlich zum Händetrocknen<br />

ist die Verwendung von hygienisch einwandfreiem Material, welches<br />

nicht mehrfach benützt werden kann. Zwei Systeme eignen sich<br />

grundsätzlich:<br />

o Verwendung von textilen Systemen (Rollenhandtücher). Das<br />

System muss gewährleisten, dass dem Nutzer immer ein hygienisch<br />

einwandfreies Segment des Handtuchs zur Verfügung<br />

steht. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass auch in der<br />

Pandemiewelle (mit voraussichtlichem Mehrbedarf) der Spender<br />

bedarfs- und zeitgerecht befüllt wird.<br />

o Verwendung von Papier-Einmaltüchern. Papiertücher sollten<br />

�P4-2<br />

�P4-3<br />

�H6<br />

�V4-5.5<br />

�P2-2.6<br />

�P4-3.4<br />

�H6<br />

�P2-2.4<br />

�H5<br />

�H6<br />

09 V2 Med-Hilfsm v3-3 090716 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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