Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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4.2 Schutzbrillen<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />
Beschaffung von Medizin- und Hygiene-Materialien<br />
Seite 5 von 8 V 2<br />
Maßnahme Erläuterung Module<br />
• nur für besondere Tätigkeiten,<br />
keine Einmalartikel<br />
Das Tragen von Schutzbrillen empfiehlt sich bei der Untersuchung<br />
und Behandlung von Patienten, die erkrankt sind, insbesondere wenn<br />
sie husten.<br />
Beim Umgang mit Kunden, die keinen Mundschutz tragen, empfiehlt<br />
sich das Tragen einer Schutzbrille, um eine Tröpfcheninfektion über<br />
die Bindehaut zu vermeiden.<br />
Auch bei der Zutrittsbeurteilung sollten die Beurteiler Schutzbrillen<br />
tragen. Schutzbrillen sind keine Einmalartikel; die Zahl der erforderlichen<br />
Schutzbrillen ergibt sich aus der Zahl der potenziellen Träger.<br />
5 Reinigungs-, Desinfektionsmittel und Hygieneartikel beschaffen<br />
5.1 Erstellung von Hygieneplänen.<br />
Häufigkeit, Flächen und anzuwendende<br />
Mittel sind im Hygieneplan<br />
festgehalten. Danach<br />
lassen sich die erforderlichen<br />
Mengen errechnen.<br />
5.2 Auswahl der Mittel:<br />
• Mittel entsprechend der<br />
VAH-Liste beschaffen.<br />
• Informationsblätter zur<br />
Desinfektion beachten.<br />
5.3 Händehygiene:<br />
• textile Handtuchrollen<br />
• Papiertücher<br />
Falls keine betriebseigenen Fachleute vorhanden sind, können auch<br />
Hygienepläne von den Herstellern der Desinfektionsmittel erbeten<br />
werden. Reinigung und Desinfektion sollten aufeinander abgestimmt<br />
sein. Die Verfahren müssen vorgeschrieben und erprobt sein. Es<br />
empfiehlt sich betriebseigene Bereiche zu erfassen, in denen eine<br />
Desinfektion notwendig ist, z.B.:<br />
o Bereiche, in denen sich Patienten, Erkrankungsverdächtige,<br />
aufhalten und untersucht, bzw. behandelt werden;<br />
o Bereiche mit kontaminierten Flächen, z. B. Wartezimmer, betriebsärztliche<br />
Ambulanzen, Sanitärräume;<br />
o Zutrittsbereich<br />
o Verfahren für kontaminiertes Material, das mit Sputum, Nasensekret,<br />
Stuhl o. ä. verunreinigt ist.<br />
Abfallentsorgung*: Im Hygieneplan sollte auch darauf geachtet werden,<br />
dass kontaminiertes Material, z. B. auch persönliche Schutzausrüstung,<br />
möglichst sofort in geschlossene Behältnisse entsorgt werden<br />
muss. Es sollte festgelegt werden, wie Materialien endgültig entsorgt<br />
bzw. ohne Gefahr für Mitarbeiter wiederaufbereitet werden sollen.<br />
Anhand dieser Pläne kann abgeschätzt werden, welche Mittel in welcher<br />
Menge erforderlich sind.<br />
Die Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte<br />
Hygiene e.V. (VAH) zertifiziert in Deutschland erhältliche Desinfektionsmittel.<br />
Der Anwender kann die entsprechenden Desinfektionsmittel<br />
aus der Liste auswählen.<br />
Für die Händedesinfektion empfehlen sich alkoholhaltige Desinfektionsmittel<br />
mit begrenzt viruzidem Wirkbereich.<br />
Das Grippevirus kann auch über die Hände übertragen werden. Deshalb<br />
ist besonders in Sanitärräumen auf eine hygienische Reinigung<br />
und Trocknung der Hände zu achten. Erforderlich zum Händetrocknen<br />
ist die Verwendung von hygienisch einwandfreiem Material, welches<br />
nicht mehrfach benützt werden kann. Zwei Systeme eignen sich<br />
grundsätzlich:<br />
o Verwendung von textilen Systemen (Rollenhandtücher). Das<br />
System muss gewährleisten, dass dem Nutzer immer ein hygienisch<br />
einwandfreies Segment des Handtuchs zur Verfügung<br />
steht. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass auch in der<br />
Pandemiewelle (mit voraussichtlichem Mehrbedarf) der Spender<br />
bedarfs- und zeitgerecht befüllt wird.<br />
o Verwendung von Papier-Einmaltüchern. Papiertücher sollten<br />
�P4-2<br />
�P4-3<br />
�H6<br />
�V4-5.5<br />
�P2-2.6<br />
�P4-3.4<br />
�H6<br />
�P2-2.4<br />
�H5<br />
�H6<br />
09 V2 Med-Hilfsm v3-3 090716 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe