Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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V 1<br />
Anhang 1 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />
<strong>Betriebliche</strong> und personelle Planung<br />
Seite 2 von 11<br />
Maßnahme Erläuterung Module<br />
gement, Liegenschaften,<br />
Werkschutz<br />
• Arbeitnehmervertretung<br />
Die Aufgaben des Planungsstabes<br />
sind die in den Checklisten<br />
V1 - V4 aufgeführten<br />
Themen<br />
1.3 In größeren Unternehmen<br />
werden einzelne Bereiche<br />
(Werke, Abteilungen) aufgefordert,<br />
Lösungen für ihren<br />
Bereich zu erarbeiten (Zuarbeit<br />
für den Planungsstab)<br />
1.4 Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung<br />
in Pandemieplan<br />
Abschluss einer Betriebsvereinbarung<br />
Regelung der Entlohnung<br />
1.5 Genehmigung des Plans<br />
durch Betriebsleitung<br />
Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
dungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für diese<br />
besondere Situation.<br />
In großen Betrieben mit mehreren Betriebsteilen (Werken) werden<br />
lokale Planungsstäbe erforderlich sein, die dem zentralen Stab zuarbeiten.<br />
Die Planung ist zentrale Aufgabe.<br />
Die Leitungen von Abteilungen und Bereichen haben im Allgemeinen<br />
eine größere Erfahrung über Betriebsabläufe und ihre Störungen.<br />
Terminsetzung ist notwendig.<br />
Die Arbeitnehmervertretung hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz<br />
Mitwirkungsrechte (§ 80 [1] lit.9) bzw. Beratungsrechte (§ 89) in<br />
Fragen des Arbeitsschutzes. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung<br />
können Betriebsvereinbarungen geschlossen werden<br />
(§ 88), die unmittelbar und zwingend gelten (§ 78 [4]). Mit einer Betriebsvereinbarung<br />
zum <strong>Betriebliche</strong>n Pandemieplan können alle<br />
Maßnahmen, die im Pandemiefall die Beschäftigten betreffen, geregelt<br />
werden.<br />
Wenn nach Pandemieplan Teile der Belegschaft deaktiviert werden<br />
sollen, so sollte auch der Status in der Deaktivierung (Urlaub, Sonderurlaub,<br />
Arbeitszeitausgleich u.a.) geklärt werden. Die Frage der<br />
Fortzahlung von Löhnen und Bezügen muss geklärt werden.<br />
Förmliche Absicherung des Plans:<br />
o Zeigt an, dass Betriebsleitung hinter dem Plan steht,<br />
o zeigt den Beschäftigten, dass der Plan offiziellen Charakter hat<br />
und durchgesetzt werden wird.<br />
2 Kernfunktionen des Betriebs festlegen, Schlüsselpersonal* bestimmen<br />
2.1 Kriterien für die Einschränkung<br />
von Betriebsabläufen<br />
festlegen<br />
Kriterien für die Wiederaufnahme<br />
des Betriebs festlegen<br />
Gegebenenfalls gestufte Einschränkungen<br />
bzw. Aufhebung<br />
der Einschränkungen<br />
des Betriebs festlegen<br />
Die Einschränkung von Produktion bzw. des Dienstleistungsangebots<br />
muss an zuvor festgelegte Kriterien gebunden sein. Diese sind in<br />
erster Linie betriebswirtschaftlich bestimmt (Kosten der Aufrechterhaltung<br />
des Betriebs versus Nutzen), können sich aber auch durch die<br />
äußere Zwänge ergeben (z.B. Verbot von öffentlichen Veranstaltungen,<br />
Reiseeinschränkungen). Andere Gesichtpunkte, die Entscheidungskriterien<br />
sein können:<br />
o Hat das Leistungsangebot eine große Bedeutung für die Versorgung<br />
der Bevölkerung und besteht die Notwendigkeit, das Angebot<br />
trotz höherer betriebswirtschaftlicher Kosten aufrechtzuerhalten<br />
(soziale Verantwortung des Betriebs)?<br />
o Ist die Zulieferung von Vorprodukten gewährleistet (Produktion<br />
bei Lieferanten, Logistik)?<br />
o Besteht für Produkte und Leistungen während der Pandemiephase<br />
Nachfrage bzw. ist der Vertrieb von Produkte möglich oder<br />
können sie zwischengelagert werden?<br />
Ein wesentlicher Faktor ist die Einsatzmöglichkeit des Personals.<br />
Überschreitet die Abwesenheitsrate bestimmte Grenzen, so ist eine<br />
�H9<br />
�P1<br />
�V1-4.1<br />
�V2-1.1<br />
�V2-1.3<br />
08 V1 Betr-Plan v2.2B 071210