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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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V 1<br />

Anhang 1 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />

<strong>Betriebliche</strong> und personelle Planung<br />

Seite 2 von 11<br />

Maßnahme Erläuterung Module<br />

gement, Liegenschaften,<br />

Werkschutz<br />

• Arbeitnehmervertretung<br />

Die Aufgaben des Planungsstabes<br />

sind die in den Checklisten<br />

V1 - V4 aufgeführten<br />

Themen<br />

1.3 In größeren Unternehmen<br />

werden einzelne Bereiche<br />

(Werke, Abteilungen) aufgefordert,<br />

Lösungen für ihren<br />

Bereich zu erarbeiten (Zuarbeit<br />

für den Planungsstab)<br />

1.4 Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung<br />

in Pandemieplan<br />

Abschluss einer Betriebsvereinbarung<br />

Regelung der Entlohnung<br />

1.5 Genehmigung des Plans<br />

durch Betriebsleitung<br />

Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

dungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für diese<br />

besondere Situation.<br />

In großen Betrieben mit mehreren Betriebsteilen (Werken) werden<br />

lokale Planungsstäbe erforderlich sein, die dem zentralen Stab zuarbeiten.<br />

Die Planung ist zentrale Aufgabe.<br />

Die Leitungen von Abteilungen und Bereichen haben im Allgemeinen<br />

eine größere Erfahrung über Betriebsabläufe und ihre Störungen.<br />

Terminsetzung ist notwendig.<br />

Die Arbeitnehmervertretung hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz<br />

Mitwirkungsrechte (§ 80 [1] lit.9) bzw. Beratungsrechte (§ 89) in<br />

Fragen des Arbeitsschutzes. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung<br />

können Betriebsvereinbarungen geschlossen werden<br />

(§ 88), die unmittelbar und zwingend gelten (§ 78 [4]). Mit einer Betriebsvereinbarung<br />

zum <strong>Betriebliche</strong>n Pandemieplan können alle<br />

Maßnahmen, die im Pandemiefall die Beschäftigten betreffen, geregelt<br />

werden.<br />

Wenn nach Pandemieplan Teile der Belegschaft deaktiviert werden<br />

sollen, so sollte auch der Status in der Deaktivierung (Urlaub, Sonderurlaub,<br />

Arbeitszeitausgleich u.a.) geklärt werden. Die Frage der<br />

Fortzahlung von Löhnen und Bezügen muss geklärt werden.<br />

Förmliche Absicherung des Plans:<br />

o Zeigt an, dass Betriebsleitung hinter dem Plan steht,<br />

o zeigt den Beschäftigten, dass der Plan offiziellen Charakter hat<br />

und durchgesetzt werden wird.<br />

2 Kernfunktionen des Betriebs festlegen, Schlüsselpersonal* bestimmen<br />

2.1 Kriterien für die Einschränkung<br />

von Betriebsabläufen<br />

festlegen<br />

Kriterien für die Wiederaufnahme<br />

des Betriebs festlegen<br />

Gegebenenfalls gestufte Einschränkungen<br />

bzw. Aufhebung<br />

der Einschränkungen<br />

des Betriebs festlegen<br />

Die Einschränkung von Produktion bzw. des Dienstleistungsangebots<br />

muss an zuvor festgelegte Kriterien gebunden sein. Diese sind in<br />

erster Linie betriebswirtschaftlich bestimmt (Kosten der Aufrechterhaltung<br />

des Betriebs versus Nutzen), können sich aber auch durch die<br />

äußere Zwänge ergeben (z.B. Verbot von öffentlichen Veranstaltungen,<br />

Reiseeinschränkungen). Andere Gesichtpunkte, die Entscheidungskriterien<br />

sein können:<br />

o Hat das Leistungsangebot eine große Bedeutung für die Versorgung<br />

der Bevölkerung und besteht die Notwendigkeit, das Angebot<br />

trotz höherer betriebswirtschaftlicher Kosten aufrechtzuerhalten<br />

(soziale Verantwortung des Betriebs)?<br />

o Ist die Zulieferung von Vorprodukten gewährleistet (Produktion<br />

bei Lieferanten, Logistik)?<br />

o Besteht für Produkte und Leistungen während der Pandemiephase<br />

Nachfrage bzw. ist der Vertrieb von Produkte möglich oder<br />

können sie zwischengelagert werden?<br />

Ein wesentlicher Faktor ist die Einsatzmöglichkeit des Personals.<br />

Überschreitet die Abwesenheitsrate bestimmte Grenzen, so ist eine<br />

�H9<br />

�P1<br />

�V1-4.1<br />

�V2-1.1<br />

�V2-1.3<br />

08 V1 Betr-Plan v2.2B 071210

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