Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />
Beschaffung von Medizin- und Hygiene-Materialien<br />
Seite 3 von 8 V 2<br />
Maßnahme Erläuterung Module<br />
2.3 Beschaffung und Lagerung<br />
• Festlegung der bevorrateten<br />
Menge<br />
• Lagerung<br />
o Notfallmaßnahmen mit Absaugung, Beatmung,<br />
Intubation; Rettungstransport<br />
09 V2 Med-Hilfsm v3-3 090716 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
FFP3<br />
o Person mit Verdacht auf Erkrankung FFP1°<br />
Die Tragedauer einer Maske soll insgesamt vier Stunden nicht überschreiten.<br />
Für die Mitarbeiter, die Masken über eine längere Zeit am<br />
Tag tragen müssen, sind entsprechend mehr Masken vorzusehen<br />
(z.B.: ein Beschäftigter ist 8 Stunden in Kontakt zu Kunden und hat<br />
einen einstündigen Arbeitsweg: mindestens 3 Masken). Besser ist es,<br />
nur eine Tragezeit von 2 Stunden vorzusehen, wenn die Maske häufig<br />
oder dauernd getragen oder körperliche Arbeit geleistet werden muss.<br />
Bei körperlicher Arbeit kann es schneller zu einer Durchfeuchtung der<br />
Maske kommen; die Maske sollte dann gegen eine neue ausgetauscht<br />
werden können.<br />
Die Maske wird bei Nichtgebrauch von der Nase und dem Mund abgezogen,<br />
sollte aber um den Hals mit der Außenseite nach vorne getragen<br />
werden, um bei Bedarf sofort greifbar zu sein. Als Tragedauer<br />
zählt die Zeit, welche die Maske vor Nase und Mund getragen wird.<br />
Neue Masken werden am besten beim Betreten des Betriebs vom<br />
Personal am Eingang (Zutrittsbeurteilung) ausgegeben. Ansonsten<br />
kann der Rufdienst im Betrieb die Masken bedarfsgerecht ausgeben.<br />
Die Wiederverwendung von Masken kann als Notmaßnahme erforderlich<br />
sein, wenn der Vorrat an Masken zu Ende geht und neue Masken<br />
nicht erhältlich sind. Es sollten dann nur Masken verwendet werden,<br />
die bei optischer Prüfung intakt sind. Gebrauchte Masken dürfen<br />
nur von der gleichen Person wiederverwendet werden.<br />
Die Anzahl der im Betrieb für die Pandemiedauer benötigten Masken<br />
errechnet sich aus dem personenbezogenen Bedarf, der Tragedauer<br />
und der Dauer der Pandemie (ca. 8 - 10 Wochen). Die Anzahl sollte<br />
nicht zu knapp bemessen werden (Zuschlag von 10-20 % zu den<br />
errechneten Werten). Die Bevorratung sollte vor Beginn der Pandemiephase<br />
abgeschlossen sein, da später mit Lieferengpässen zu<br />
rechnen ist. Bei der Beschaffung sollte auf das vom Hersteller angegebene<br />
Haltbarkeitsdatum geachtet werden.<br />
Die Herstellerfirmen geben Haltbarkeitsgrenzen für ihre partikelfiltrierenden<br />
Halbmasken an. Diese liegen zwischen 3 und 5 Jahren.<br />
Die Haltbarkeit der Masken ist begrenzt wegen im Laufe der Zeit auftretender<br />
Veränderungen der<br />
o elektrostatischen Aufladung der Filterschichten. Dadurch<br />
kann es zu einer Verringerung des Rückhaltevermögens<br />
von Partikeln kommen. Die Einstufung der Maske entspricht<br />
dann nicht mehr den in der Norm EN 149:2001 genannten<br />
Schutzstufen.<br />
o Elastizität der Bebänderung der Masken. Die Bänder spielen<br />
eine entscheidende Rolle für den guten Sitz und die Dichtheit<br />
der Maske. Wenn die Bänder porös werden und ihre Elastizität<br />
nachlässt, ist eine ausreichende Dichtheit der Maske<br />
nicht mehr gewährleistet. Masken mit bindbaren textilen<br />
Bändern haben eine längere Gebrauchsdauer.<br />
Durch Lagerung in einem trockenen, dunklen und kühlen Raum bleibt<br />
die Qualität der Masken am besten erhalten.