Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
N 1<br />
Anhang 1 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />
Rückkehr zur Normalität<br />
Seite 2 von 6<br />
Maßnahme Erläuterung Module<br />
(Krisenkommunikation*)<br />
1.4 Information der Partnerfirmen<br />
(z.B. bei Arbeitsgemeinschaften)<br />
Information von Personaldienstleistern<br />
(wenn Leiharbeitnehmer<br />
beschäftigt werden)<br />
• Abstimmung über Normalisierung<br />
der Geschäftsbeziehungen<br />
1.5 Information der Kunden und<br />
Lieferanten<br />
• Erkundigungen nach dem<br />
Status (Pandemieplan<br />
noch aktiv oder schon<br />
ausgesetzt?)<br />
1.6 Information von Behörden<br />
und Verbänden<br />
Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
dem Plan und der tatsächlichen Lage, ggf. in abgestufter Folge.<br />
Das Schlüsselpersonal kehrt zu seiner ursprünglichen Tätigkeit zurück.<br />
Die Beschäftigten in ausländischen Niederlassungen werden über die<br />
Normalisierung des Stammbetriebs informiert. Möglicherweise ist die<br />
Lage im Gastland noch nicht normalisiert.<br />
Mit den Partnerbetrieben wurden bereits während der Aufstellung des<br />
Pandemieplans Absprachen getroffen. Die Absicht, zur Normalität<br />
zurückzukehren und die damit verbundene Feinplanung (z.B. Festlegung<br />
der Zeitpunkte und des Umfangs der Arbeitsaufnahme) muss<br />
mit den Partnerfirmen bzw. Personaldienstleistern) abgestimmt werden.<br />
Kunden und Lieferanten wird mitgeteilt, dass der Betrieb zur Normalität<br />
zurückkehrt. Hier sind ebenso Feinabstimmungen notwendig. Bei<br />
räumlich entfernten Geschäftspartnern kann sich die Grippepandemie<br />
zeitlich anderes entwickelt haben, so dass unter Umständen die vollen<br />
Geschäftsbeziehungen noch nicht aufgenommen werden können.<br />
Versorger (Energie, Wasser, Abwasser) werden über die Normalisierung<br />
der Betriebstätigkeit informiert, wenn die Steigerung des Bedarfs<br />
für den Versorger von Bedeutung ist.<br />
Lokale Behörden (z.B. Ordnungsamt, Wirtschaftsamt) werden über<br />
die Rückkehr zur Normalität unterrichtet.<br />
Bei Anlagen, die dem Immissionsschutz unterliegen bzw. die überwachungsbedürftig<br />
sind, kann es erforderlich sein, die Wiederinbetriebnahme<br />
dieser Anlagen der zuständigen Behörde bzw. der überwachenden<br />
Einrichtung mitzuteilen.<br />
Verbände (Industrieverbände, Industrie- und Handelskammern), die<br />
eine besondere Funktion in der Pandemiephase gehabt haben, werden<br />
informiert. Die Information kann für die Aufarbeitung der Erfahrungen<br />
in der Pandemie bedeutungsvoll sein.<br />
2 Kooperation mit vorübergehenden Partnern lösen<br />
2.1 Deaktivierung von externem<br />
Personal im Betrieb<br />
2.2 Beendigung von Kooperationen<br />
mit Geschäftspartnern zur<br />
Unterstützung während der<br />
Pandemiephase<br />
Externes Personal, das während der Pandemiephase im Betrieb<br />
Dienst getan hat (z.B. im <strong>Betriebliche</strong>n Gesundheitsdienst, Rufdienst),<br />
wird wieder deaktiviert. Zeitpunkte der Deaktivierung müssen mitgeteilt<br />
werden.<br />
Geschäftspartner für Dienstleistungen während der Pandemiephase<br />
(z.B. Catering) werden über den Zeitpunkt der Beendigung dieser<br />
Dienstleistungen unterrichtet.<br />
V1-8�<br />
P1-5�<br />
P3-2.2�<br />
V3-2�<br />
P3-2.3�<br />
P3-4�<br />
P1-1.3�<br />
P3-2.2�<br />
V1-3.5�<br />
P1-1.4�<br />
17 N1 Normalität v2.2B 071211