Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />
<strong>Betriebliche</strong> und personelle Planung<br />
Seite 7 von 11 V 1<br />
Maßnahme Erläuterung<br />
tigten und ob ggf. Unterstützung erforderlich ist.<br />
o Information über Veränderungen im Betrieb (z.B. Schließung von<br />
Betriebsteilen oder des Betriebs bzw. Wiederaufnahmen des Betriebs.<br />
Der Kommunikationsdienst benutzt Telefon oder das Internet, ggf.<br />
auch das betriebliche Intranet. Das erforderliche Personal gehört zum<br />
Schlüsselpersonal.<br />
Module<br />
Zur Betreuung von Angehörigen erkrankter (oder verstorbener) Beschäftigter<br />
oder von erkrankten Angehörigen von Beschäftigten können<br />
geeignete Personen aus dem deaktivierten Teil der Beschäftigten<br />
auf freiwilliger Basis eingesetzt werden (telefonische oder direkte<br />
Betreuung).<br />
�P5-2.3<br />
5.4 Motivierung* der Beschäftigten,<br />
insbesondere des<br />
Schlüsselpersonals. Bereitschaft<br />
zur Mitwirkung muss<br />
geweckt werden.<br />
5.5 Organisation des <strong>Betriebliche</strong>n<br />
Gesundheitsdienstes*.<br />
Zuordnung von Aufgaben.<br />
Leitung durch den Betriebsarzt.<br />
Einsatzpersonal für die medizinischen<br />
Aufgaben muss<br />
ausreichend vorhanden sein.<br />
• Verpflichtung von betrieblichen<br />
Ersthelfern für den<br />
Pandemiefall<br />
• Rückgriff auf ehemalige<br />
Mitarbeiter mit medizinischer<br />
Ausbildung.<br />
• Verpflichtung externer<br />
Kräfte (z.B. Ärzte, Assistenzpersonal,Pflegekräfte)<br />
für den Pandemiefall.<br />
Schulung der externen<br />
Kräfte.<br />
• pandemische Impfung*<br />
nur für Gesundheitswesen,<br />
öffentliche Ordnung,<br />
Grundversorgung<br />
Die Betriebsleitung muss vermitteln, dass dem Schlüsselpersonal in<br />
der Pandemiephase für die Aufrechterhaltung des Betriebs große<br />
Bedeutung zukommt, dass man sich dessen bewusst ist und dass der<br />
Betrieb für alle seine Mitarbeiter (und Angehörigen) in besonderer<br />
Weise sorgt.<br />
Der <strong>Betriebliche</strong> Gesundheitsdienst (BGD) hat eine Schlüsselfunktion<br />
in der Pandemiephase. Er kümmert sich um die gesundheitliche<br />
Betreuung der Beschäftigten unter den besonderen Bedingungen der<br />
Pandemie bzw. ergreift die ersten Maßnahmen bei Krankheit und<br />
Krankheitsverdacht.<br />
Der Betriebsarzt ist der Leiter des BGD. Er plant im Rahmen des<br />
<strong>Betriebliche</strong>n Pandemieplans, der eine Beschreibung der Aufgaben<br />
des BGD enthält, zusammen mit dem Influenza-Manager und in Abstimmung<br />
mit dem Planungsstab<br />
o das dafür erforderliche Personal (Anzahl und Qualifikation),<br />
o die besonderen Aufgaben und damit verbundenen Abläufe,<br />
o die Dienstpläne.<br />
Der Betriebsarzt hat nicht nur Stabsfunktion bezüglich der medizinischen<br />
Beratung der Betriebsleiter und der Stäbe. Im Pandemiefall<br />
kommt ihm als Leiter des BGD auch eine operative Funktion zu.<br />
Neben den rein medizinischen Aufgaben können ihm auch zusätzliche<br />
Aufgaben zur Betreuung und Versorgung der Beschäftigten zugeordnet<br />
werden. Der BGD muss für die besonderen Aufgaben in der<br />
Pandemiephase personell verstärkt werden.<br />
Eine Werksärztliche Ambulanz oder ein ständig anwesender Betriebsarzt<br />
mit Assistenzpersonal ist nur in wenigen Betrieben zu finden.<br />
Aber auch dort würde in der Pandemiephase das Personal wegen<br />
der vielen Aufgaben schnell an seine personellen Grenzen stoßen.<br />
Die meisten Betriebe werden jedoch von einem externen Betriebsarzt<br />
oder einem betriebsärztlichen Zentrum betreut. Die ärztliche<br />
Kraft steht hier nicht den ganzen Arbeitstag zur Verfügung.<br />
Weiteres Personal muss deshalb für diese Zeit eingeplant werden.<br />
Dazu werden zwei Lösungsansätze vorgeschlagen:<br />
o Rekrutierung von eigenem Personal mit fachlicher Vorbildung,<br />
z.B. Beschäftigte, die früher einen medizinischen Beruf gelernt<br />
haben (Sanitäter/innen, Krankenpfleger/innen, medizinische<br />
Fachkräfte u.a.).<br />
o Rückgriff auf Ersthelfer im Betrieb. Dies setzt eine besondere<br />
Bereitschaft der einzelnen Personen voraus, sich dafür zu enga-<br />
�V3-1<br />
�V3-2<br />
�P5-2<br />
�P5-3<br />
�V4<br />
08 V1 Betr-Plan v2.2B 071210 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe