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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />

<strong>Betriebliche</strong> und personelle Planung<br />

Seite 7 von 11 V 1<br />

Maßnahme Erläuterung<br />

tigten und ob ggf. Unterstützung erforderlich ist.<br />

o Information über Veränderungen im Betrieb (z.B. Schließung von<br />

Betriebsteilen oder des Betriebs bzw. Wiederaufnahmen des Betriebs.<br />

Der Kommunikationsdienst benutzt Telefon oder das Internet, ggf.<br />

auch das betriebliche Intranet. Das erforderliche Personal gehört zum<br />

Schlüsselpersonal.<br />

Module<br />

Zur Betreuung von Angehörigen erkrankter (oder verstorbener) Beschäftigter<br />

oder von erkrankten Angehörigen von Beschäftigten können<br />

geeignete Personen aus dem deaktivierten Teil der Beschäftigten<br />

auf freiwilliger Basis eingesetzt werden (telefonische oder direkte<br />

Betreuung).<br />

�P5-2.3<br />

5.4 Motivierung* der Beschäftigten,<br />

insbesondere des<br />

Schlüsselpersonals. Bereitschaft<br />

zur Mitwirkung muss<br />

geweckt werden.<br />

5.5 Organisation des <strong>Betriebliche</strong>n<br />

Gesundheitsdienstes*.<br />

Zuordnung von Aufgaben.<br />

Leitung durch den Betriebsarzt.<br />

Einsatzpersonal für die medizinischen<br />

Aufgaben muss<br />

ausreichend vorhanden sein.<br />

• Verpflichtung von betrieblichen<br />

Ersthelfern für den<br />

Pandemiefall<br />

• Rückgriff auf ehemalige<br />

Mitarbeiter mit medizinischer<br />

Ausbildung.<br />

• Verpflichtung externer<br />

Kräfte (z.B. Ärzte, Assistenzpersonal,Pflegekräfte)<br />

für den Pandemiefall.<br />

Schulung der externen<br />

Kräfte.<br />

• pandemische Impfung*<br />

nur für Gesundheitswesen,<br />

öffentliche Ordnung,<br />

Grundversorgung<br />

Die Betriebsleitung muss vermitteln, dass dem Schlüsselpersonal in<br />

der Pandemiephase für die Aufrechterhaltung des Betriebs große<br />

Bedeutung zukommt, dass man sich dessen bewusst ist und dass der<br />

Betrieb für alle seine Mitarbeiter (und Angehörigen) in besonderer<br />

Weise sorgt.<br />

Der <strong>Betriebliche</strong> Gesundheitsdienst (BGD) hat eine Schlüsselfunktion<br />

in der Pandemiephase. Er kümmert sich um die gesundheitliche<br />

Betreuung der Beschäftigten unter den besonderen Bedingungen der<br />

Pandemie bzw. ergreift die ersten Maßnahmen bei Krankheit und<br />

Krankheitsverdacht.<br />

Der Betriebsarzt ist der Leiter des BGD. Er plant im Rahmen des<br />

<strong>Betriebliche</strong>n Pandemieplans, der eine Beschreibung der Aufgaben<br />

des BGD enthält, zusammen mit dem Influenza-Manager und in Abstimmung<br />

mit dem Planungsstab<br />

o das dafür erforderliche Personal (Anzahl und Qualifikation),<br />

o die besonderen Aufgaben und damit verbundenen Abläufe,<br />

o die Dienstpläne.<br />

Der Betriebsarzt hat nicht nur Stabsfunktion bezüglich der medizinischen<br />

Beratung der Betriebsleiter und der Stäbe. Im Pandemiefall<br />

kommt ihm als Leiter des BGD auch eine operative Funktion zu.<br />

Neben den rein medizinischen Aufgaben können ihm auch zusätzliche<br />

Aufgaben zur Betreuung und Versorgung der Beschäftigten zugeordnet<br />

werden. Der BGD muss für die besonderen Aufgaben in der<br />

Pandemiephase personell verstärkt werden.<br />

Eine Werksärztliche Ambulanz oder ein ständig anwesender Betriebsarzt<br />

mit Assistenzpersonal ist nur in wenigen Betrieben zu finden.<br />

Aber auch dort würde in der Pandemiephase das Personal wegen<br />

der vielen Aufgaben schnell an seine personellen Grenzen stoßen.<br />

Die meisten Betriebe werden jedoch von einem externen Betriebsarzt<br />

oder einem betriebsärztlichen Zentrum betreut. Die ärztliche<br />

Kraft steht hier nicht den ganzen Arbeitstag zur Verfügung.<br />

Weiteres Personal muss deshalb für diese Zeit eingeplant werden.<br />

Dazu werden zwei Lösungsansätze vorgeschlagen:<br />

o Rekrutierung von eigenem Personal mit fachlicher Vorbildung,<br />

z.B. Beschäftigte, die früher einen medizinischen Beruf gelernt<br />

haben (Sanitäter/innen, Krankenpfleger/innen, medizinische<br />

Fachkräfte u.a.).<br />

o Rückgriff auf Ersthelfer im Betrieb. Dies setzt eine besondere<br />

Bereitschaft der einzelnen Personen voraus, sich dafür zu enga-<br />

�V3-1<br />

�V3-2<br />

�P5-2<br />

�P5-3<br />

�V4<br />

08 V1 Betr-Plan v2.2B 071210 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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