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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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V 4<br />

Anhang 1 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />

Vorbereitende medizinische Planung<br />

Seite 4 von 6<br />

Maßnahme Erläuterung Module<br />

nischen Personal Die Aufgabenbeschreibung erfolgt am besten in schriftlicher Form.<br />

3.2 Klare Verantwortlichkeiten für<br />

die zugewiesenen Aufgaben<br />

zuordnen<br />

4 Medizinisches Personal schulen und fortbilden<br />

4.1 Schulung des Personals für<br />

den Pandemiefall über:<br />

• die Influenza allgemein<br />

• die vorgesehenen Hygienemaßnahmen<br />

• die eigenen konkreten<br />

Aufgaben im Pandemiefall<br />

Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

Für die Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben ist die jeweilige Person<br />

verantwortlich. Das setzt voraus, dass die Person ausreichend für ihre<br />

Aufgabe vorbereitet wird. Die Verlässlichkeit der Person ist eine Voraussetzung<br />

für eine verantwortliche Funktion.<br />

Voraussetzung für alle Personengruppen ist eine ausreichende Schulung<br />

vor der Pandemie, eine klare Definition der Aufgaben und eine<br />

genaue Kenntnis der betrieblichen Verhältnisse, in denen sie tätig<br />

werden sollen. Die Schulung des medizinischen Personals auf allen<br />

Qualifikationsebenen umfasst Kenntnisse über<br />

o das Krankheitsbild der Influenza (Falldefinition*),<br />

o die Hygieneregeln und -maßnahmen, die einzuhalten sind,<br />

o den Umgang mit erkrankten Beschäftigten und die damit zu<br />

treffenden Maßnahmen,<br />

o die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung,<br />

o das Verhalten, wenn die Person selbst krankheitsverdächtig ist.<br />

Weiterhin muss jedes Mitglied des medizinischen Personals über die<br />

Aufgaben geschult werden, die es im Pandemiefall zu erfüllen hat,<br />

unter Berücksichtigung der Situation im Betrieb.<br />

In die Schulungen sind auch die verpflichteten externen Personen<br />

einzubeziehen.<br />

4.2 Übungen des Pandemiefalls Der Pandemiefall muss geübt werden, damit die Koordination mit den<br />

vorhandenen Kräften getestet wird, Schwachstellen beseitigt werden<br />

können und die Beteiligten Routine gewinnen.<br />

Die Übung kann z.T. am „grünen Tisch“ stattfinden, z.B. Planung und<br />

Ausgabe von Hilfsmitteln. Einzelne Abläufe sollten jedoch mit allen<br />

Beteiligten, auch ggf. externen Kräften, praktisch geübt werden. Dazu<br />

gehören z.B. die Untersuchung am Betriebseingang oder das Verfahren<br />

mit Erkrankten im Betrieb.<br />

Mehrfache Übung mit nachfolgender Identifikation der Schwachpunkte<br />

ist die Voraussetzung für die real funktionierende Betreuung im<br />

Pandemiefall.<br />

5 Besondere Arbeitsabläufe in der Pandemiephase festlegen<br />

5.1 Festlegung der Modalitäten für<br />

die Zutrittsbeurteilung* der<br />

Beschäftigten<br />

Mit der Zutrittsbeurteilung soll erreicht werden, dass möglichst keine<br />

kranken Beschäftigten in den Betrieb kommen, um Ansteckungen im<br />

Betrieb zu verhindern.<br />

o Der Eingangsbereich muss entsprechend hergerichtet werden<br />

(Sperre, Abstand ermöglichen, alternative Wege in den Betrieb<br />

oder zum Untersuchungsraum und separaten Ausgang festlegen).<br />

o Der Ablauf der Beurteilung muss präzise festgelegt sein. Die<br />

Beurteilung muss schnell und effektiv erfolgen. Sie beschränkt<br />

�H4<br />

�H5<br />

�P4-2<br />

11 V4 Med-Plan v2.2B 071211

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