Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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V 4<br />
Anhang 1 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />
Vorbereitende medizinische Planung<br />
Seite 4 von 6<br />
Maßnahme Erläuterung Module<br />
nischen Personal Die Aufgabenbeschreibung erfolgt am besten in schriftlicher Form.<br />
3.2 Klare Verantwortlichkeiten für<br />
die zugewiesenen Aufgaben<br />
zuordnen<br />
4 Medizinisches Personal schulen und fortbilden<br />
4.1 Schulung des Personals für<br />
den Pandemiefall über:<br />
• die Influenza allgemein<br />
• die vorgesehenen Hygienemaßnahmen<br />
• die eigenen konkreten<br />
Aufgaben im Pandemiefall<br />
Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
Für die Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben ist die jeweilige Person<br />
verantwortlich. Das setzt voraus, dass die Person ausreichend für ihre<br />
Aufgabe vorbereitet wird. Die Verlässlichkeit der Person ist eine Voraussetzung<br />
für eine verantwortliche Funktion.<br />
Voraussetzung für alle Personengruppen ist eine ausreichende Schulung<br />
vor der Pandemie, eine klare Definition der Aufgaben und eine<br />
genaue Kenntnis der betrieblichen Verhältnisse, in denen sie tätig<br />
werden sollen. Die Schulung des medizinischen Personals auf allen<br />
Qualifikationsebenen umfasst Kenntnisse über<br />
o das Krankheitsbild der Influenza (Falldefinition*),<br />
o die Hygieneregeln und -maßnahmen, die einzuhalten sind,<br />
o den Umgang mit erkrankten Beschäftigten und die damit zu<br />
treffenden Maßnahmen,<br />
o die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung,<br />
o das Verhalten, wenn die Person selbst krankheitsverdächtig ist.<br />
Weiterhin muss jedes Mitglied des medizinischen Personals über die<br />
Aufgaben geschult werden, die es im Pandemiefall zu erfüllen hat,<br />
unter Berücksichtigung der Situation im Betrieb.<br />
In die Schulungen sind auch die verpflichteten externen Personen<br />
einzubeziehen.<br />
4.2 Übungen des Pandemiefalls Der Pandemiefall muss geübt werden, damit die Koordination mit den<br />
vorhandenen Kräften getestet wird, Schwachstellen beseitigt werden<br />
können und die Beteiligten Routine gewinnen.<br />
Die Übung kann z.T. am „grünen Tisch“ stattfinden, z.B. Planung und<br />
Ausgabe von Hilfsmitteln. Einzelne Abläufe sollten jedoch mit allen<br />
Beteiligten, auch ggf. externen Kräften, praktisch geübt werden. Dazu<br />
gehören z.B. die Untersuchung am Betriebseingang oder das Verfahren<br />
mit Erkrankten im Betrieb.<br />
Mehrfache Übung mit nachfolgender Identifikation der Schwachpunkte<br />
ist die Voraussetzung für die real funktionierende Betreuung im<br />
Pandemiefall.<br />
5 Besondere Arbeitsabläufe in der Pandemiephase festlegen<br />
5.1 Festlegung der Modalitäten für<br />
die Zutrittsbeurteilung* der<br />
Beschäftigten<br />
Mit der Zutrittsbeurteilung soll erreicht werden, dass möglichst keine<br />
kranken Beschäftigten in den Betrieb kommen, um Ansteckungen im<br />
Betrieb zu verhindern.<br />
o Der Eingangsbereich muss entsprechend hergerichtet werden<br />
(Sperre, Abstand ermöglichen, alternative Wege in den Betrieb<br />
oder zum Untersuchungsraum und separaten Ausgang festlegen).<br />
o Der Ablauf der Beurteilung muss präzise festgelegt sein. Die<br />
Beurteilung muss schnell und effektiv erfolgen. Sie beschränkt<br />
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11 V4 Med-Plan v2.2B 071211