TK -Broschüre Mensch und Natur - Techniker Krankenkasse
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GUT ZU WISSEN!<br />
Nur mit Rechnung |<br />
Auch wenn Sie eine<br />
Behandlung aus eigener<br />
Tasche zahlen müssen –<br />
bestehen Sie immer auf<br />
einer Rechnung. Der Arzt<br />
oder Heilpraktiker ist verpfl<br />
ichtet, Ihnen als „K<strong>und</strong>e“<br />
offenzulegen, wie er<br />
abrechnet. Wer über eine<br />
Zusatzversicherung für<br />
<strong>Natur</strong>heilverfahren verfügt,<br />
braucht diese Rechnung,<br />
damit die Kosten<br />
erstattet werden.<br />
62 | <strong>Mensch</strong> <strong>und</strong> <strong>Natur</strong><br />
Kassenleistung oder aus eigener Tasche?<br />
In Deutschland vertrauen viele <strong>Mensch</strong>en auf<br />
natürliche Heilmethoden. Pro Jahr geben Patienten<br />
hochgerechnet fünf Milliarden Euro für<br />
die sogenannte Komplementärmedizin aus –<br />
Kosten, die von den gesetzlichen <strong>Krankenkasse</strong>n<br />
leider in der Regel nicht erstattet werden<br />
dürfen. Was ist der Gr<strong>und</strong>?<br />
Im Vorfeld beantragen<br />
Für jedes Verfahren muss beim Gemeinsamen<br />
B<strong>und</strong>esausschuss (G-BA) beantragt werden,<br />
dass die <strong>Krankenkasse</strong>n die Kosten dafür<br />
übernehmen dürfen. <strong>Krankenkasse</strong>n dürfen<br />
Leistungen nur dann bezahlen, wenn sie als<br />
notwendig, zweckmäßig <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />
anerkannt sind – dann sind diese Methoden<br />
Bestandteil des Leistungskataloges der<br />
gesetzlichen <strong>Krankenkasse</strong>n.<br />
Wie entscheidet der G-BA? | Der Gemeinsame<br />
B<strong>und</strong>esausschuss prüft anhand medizinischer<br />
Studien, ob die Qualitätsanforderungen<br />
für eine Aufnahme in den Leistungskatalog der<br />
gesetzlichen <strong>Krankenkasse</strong>n erfüllt sind. Damit<br />
soll sichergestellt werden, dass keine Verfahren<br />
zulasten der <strong>Krankenkasse</strong>n angewendet<br />
werden, deren Nutzen nicht wissenschaftlich<br />
nachgewiesen ist <strong>und</strong> die möglicherweise<br />
ges<strong>und</strong>heitliche Risiken einschließen. Methoden,<br />
deren medizinischer Nutzen nicht nachgewiesen<br />
ist, schließt der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss<br />
von der vertraglichen Versorgung<br />
aus. Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches<br />
dürfen die <strong>Krankenkasse</strong>n nur dann<br />
Kosten übernehmen, wenn der Gemeinsame<br />
B<strong>und</strong>esausschuss eine Methode positiv<br />
bewertet hat <strong>und</strong> sie in die vertragsärztliche<br />
Versorgung aufgenommen wurde.<br />
Gibt es Ausnahmen? | Es gibt zwei Konstellationen,<br />
bei denen die <strong>Krankenkasse</strong> in Zusammenarbeit<br />
mit dem Medizinischen Dienst der<br />
Krankenversicherung (MDK) prüfen kann, ob<br />
ausnahmsweise Kosten für eine Behandlung<br />
übernommen werden dürfen:<br />
Wenn ein Patient an einer lebensbedrohlichen<br />
oder regelmäßig tödlich verlaufenden<br />
Erkrankung leidet.<br />
Wenn ohne Anwendung der Methode eine<br />
schwere, nicht umkehrbare Schädigung<br />
eintritt wie der Verlust von Organen <strong>und</strong><br />
Gliedmaßen, Erblindung oder Hörverlust.<br />
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist,<br />
dass im Einzelfall keine allgemein anerkannte,<br />
dem medizinischen Standard entsprechende<br />
Behandlung zur Verfügung steht. Außerdem<br />
muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht<br />
auf Heilung oder auf eine spürbare positive<br />
Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bestehen.<br />
Wichtig | 1998 haben die <strong>Krankenkasse</strong>n<br />
beim Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss<br />
einen Antrag für Akupunkturleistungen<br />
erfolgreich gestellt. Die ausgewerteten<br />
wissenschaftlichen Studien zeigten, dass<br />
Akupunktur bei Rücken- <strong>und</strong> Knieschmerzen<br />
eindeutig hilft. Bei der Schuppenflechte<br />
(Psoriasis) lief es genauso, hier<br />
dürfen jetzt die Kosten für Salzbäder plus<br />
UVB-Bestrahlung erstattet werden.<br />
Anders ist es bei der sogenannten Balneophototherapie<br />
zur Behandlung des<br />
atopischen Ekzems (Neurodermitis) – der<br />
G-BA riet hier, den Antrag erstmal zurückzustellen,<br />
um in einem Modellvorhaben<br />
den Nutzen der Methode wissenschaftlich<br />
zu prüfen.