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TK -Broschüre Mensch und Natur - Techniker Krankenkasse

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GUT ZU WISSEN!<br />

Nur mit Rechnung |<br />

Auch wenn Sie eine<br />

Behandlung aus eigener<br />

Tasche zahlen müssen –<br />

bestehen Sie immer auf<br />

einer Rechnung. Der Arzt<br />

oder Heilpraktiker ist verpfl<br />

ichtet, Ihnen als „K<strong>und</strong>e“<br />

offenzulegen, wie er<br />

abrechnet. Wer über eine<br />

Zusatzversicherung für<br />

<strong>Natur</strong>heilverfahren verfügt,<br />

braucht diese Rechnung,<br />

damit die Kosten<br />

erstattet werden.<br />

62 | <strong>Mensch</strong> <strong>und</strong> <strong>Natur</strong><br />

Kassenleistung oder aus eigener Tasche?<br />

In Deutschland vertrauen viele <strong>Mensch</strong>en auf<br />

natürliche Heilmethoden. Pro Jahr geben Patienten<br />

hochgerechnet fünf Milliarden Euro für<br />

die sogenannte Komplementärmedizin aus –<br />

Kosten, die von den gesetzlichen <strong>Krankenkasse</strong>n<br />

leider in der Regel nicht erstattet werden<br />

dürfen. Was ist der Gr<strong>und</strong>?<br />

Im Vorfeld beantragen<br />

Für jedes Verfahren muss beim Gemeinsamen<br />

B<strong>und</strong>esausschuss (G-BA) beantragt werden,<br />

dass die <strong>Krankenkasse</strong>n die Kosten dafür<br />

übernehmen dürfen. <strong>Krankenkasse</strong>n dürfen<br />

Leistungen nur dann bezahlen, wenn sie als<br />

notwendig, zweckmäßig <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />

anerkannt sind – dann sind diese Methoden<br />

Bestandteil des Leistungskataloges der<br />

gesetzlichen <strong>Krankenkasse</strong>n.<br />

Wie entscheidet der G-BA? | Der Gemeinsame<br />

B<strong>und</strong>esausschuss prüft anhand medizinischer<br />

Studien, ob die Qualitätsanforderungen<br />

für eine Aufnahme in den Leistungskatalog der<br />

gesetzlichen <strong>Krankenkasse</strong>n erfüllt sind. Damit<br />

soll sichergestellt werden, dass keine Verfahren<br />

zulasten der <strong>Krankenkasse</strong>n angewendet<br />

werden, deren Nutzen nicht wissenschaftlich<br />

nachgewiesen ist <strong>und</strong> die möglicherweise<br />

ges<strong>und</strong>heitliche Risiken einschließen. Methoden,<br />

deren medizinischer Nutzen nicht nachgewiesen<br />

ist, schließt der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss<br />

von der vertraglichen Versorgung<br />

aus. Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches<br />

dürfen die <strong>Krankenkasse</strong>n nur dann<br />

Kosten übernehmen, wenn der Gemeinsame<br />

B<strong>und</strong>esausschuss eine Methode positiv<br />

bewertet hat <strong>und</strong> sie in die vertragsärztliche<br />

Versorgung aufgenommen wurde.<br />

Gibt es Ausnahmen? | Es gibt zwei Konstellationen,<br />

bei denen die <strong>Krankenkasse</strong> in Zusammenarbeit<br />

mit dem Medizinischen Dienst der<br />

Krankenversicherung (MDK) prüfen kann, ob<br />

ausnahmsweise Kosten für eine Behandlung<br />

übernommen werden dürfen:<br />

﬊ Wenn ein Patient an einer lebensbedrohlichen<br />

oder regelmäßig tödlich verlaufenden<br />

Erkrankung leidet.<br />

﬊ Wenn ohne Anwendung der Methode eine<br />

schwere, nicht umkehrbare Schädigung<br />

eintritt wie der Verlust von Organen <strong>und</strong><br />

Gliedmaßen, Erblindung oder Hörverlust.<br />

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist,<br />

dass im Einzelfall keine allgemein anerkannte,<br />

dem medizinischen Standard entsprechende<br />

Behandlung zur Verfügung steht. Außerdem<br />

muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht<br />

auf Heilung oder auf eine spürbare positive<br />

Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bestehen.<br />

Wichtig | 1998 haben die <strong>Krankenkasse</strong>n<br />

beim Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss<br />

einen Antrag für Akupunkturleistungen<br />

erfolgreich gestellt. Die ausgewerteten<br />

wissenschaftlichen Studien zeigten, dass<br />

Akupunktur bei Rücken- <strong>und</strong> Knieschmerzen<br />

eindeutig hilft. Bei der Schuppenflechte<br />

(Psoriasis) lief es genauso, hier<br />

dürfen jetzt die Kosten für Salzbäder plus<br />

UVB-Bestrahlung erstattet werden.<br />

Anders ist es bei der sogenannten Balneophototherapie<br />

zur Behandlung des<br />

atopischen Ekzems (Neurodermitis) – der<br />

G-BA riet hier, den Antrag erstmal zurückzustellen,<br />

um in einem Modellvorhaben<br />

den Nutzen der Methode wissenschaftlich<br />

zu prüfen.

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