SGO/SSO Bulletin 73 - Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie ...
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5. Berichte/Resolutionen der Kommissionen<br />
und Arbeitsgruppen / Rapports et résolutions<br />
des commissions et groupes de travail<br />
5.1 Weiterbildung/<br />
Formation postgraduée<br />
Zwischenzeitlich konnten die Einwände<br />
der <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> Kinderchirurgie und<br />
plastischer Chirurgie durch minime Anpassungen<br />
beseitigt werden, so dass das<br />
neue Weiterbildungsprogramm <strong>für</strong> <strong>Orthopädie</strong><br />
nun zur Genehmigung durch die<br />
FMH vorbereitet ist. Die Weiterbildungskommission<br />
anerkennt die Notwendigkeit<br />
<strong>für</strong> eine Regelung der Zusatzqualifikation<br />
im Bereich der orthopädischen Chirurgie.<br />
Derzeit arbeitet die Kommission einen<br />
Vorschlag zur Regelung von Zusatzqualifikationen<br />
zu Handen des Vorstandes aus.<br />
Norbert Boos<br />
5.2 Fortbildung/<br />
Formation continue<br />
Das 2003 teilrevidierte FB-Reglement<br />
kann sowohl auf der Homepage der <strong>SGO</strong><br />
(www.sgosso.ch) als auch derjenigen der<br />
FMH (www.fmh.ch/awf) abgerufen werden.Wie<br />
bisher werden pro Jahr 80 Credits<br />
gefordert. Mindestens 50 Credits sollten<br />
vorwiegend durch fachspezifische, aber<br />
auch nicht fachspezifische Fortbildung erworben<br />
werden. 30 Credits können ohne<br />
besonderen Nachweis als Selbststudium<br />
deklariert werden.<br />
Die <strong>SGO</strong> erteilt (mit dem Segen der FMH)<br />
ab diesem Jahr FB-Diplome an Fachärzte,<br />
die mit ihrer Unterschrift bestätigen, min-<br />
destens 150 Credits über die letzten 3 Jahre<br />
gesammelt zu haben. Dieses Selbstdeklarationsformular<br />
kann vor oder während<br />
des Kongresses eingereicht werden.<br />
Ziel ist es,die Fortbildungsdiplome einmal<br />
jährlich anlässlich des Kongresses (<strong>SGO</strong>-<br />
Kongress-Sekretariat) abzugeben.<br />
Jedes <strong>SGO</strong>-Mitglied ist verpflichtet, die<br />
absolvierte Fortbildung ins persönliche<br />
Testatbuch einzutragen und separat die<br />
erworbenen Testate und Zertifikate bzw.<br />
Teilnahmebestätigungen aufzubewahren.<br />
Nur so kann jedes Mitglied auf Anfrage<br />
den konkreten Nachweis der erfüllten<br />
Fortbildung auch wirklich erbringen.Noch<br />
obliegt die Überprüfung und Durchsetzung<br />
der Fortbildung den Organen der<br />
Fachgesellschaften. So hat der <strong>SGO</strong>-Vorstand<br />
die FB-Kommission beauftragt,<br />
Stichproben bei 30 Mitgliedern bzw. 10<br />
Nichtmitgliedern vorzunehmen. Über die<br />
Resultate dieser aktuell durchgeführten<br />
Erhebung wird im kommenden <strong>SGO</strong> aktuell<br />
berichtet werden.<br />
Weiterhin akkreditiert der Präsident der<br />
FB-Kommission mit gleicher Gewichtung<br />
sowohl schweizerische wie ausländische<br />
Fortbildungsveranstaltungen gemäss festgelegter<br />
Richtlinien, sofern ein entsprechendes<br />
Gesuch von den Veranstaltern an<br />
untenstehende Adresse gestellt wird. Laut<br />
den Richtlinien der FMH muss der Antrag<br />
auf Akkreditierung von Ärzten, d.h. vom<br />
wissenschaftlichen Komitee und nicht vom<br />
Sponsor des Anlasses beantragt werden.<br />
Die Organisatoren sind gehalten, die Ver-<br />
38 <strong>Schweizerische</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Orthopädie</strong> . <strong>Bulletin</strong> <strong>73</strong>/2004