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SGO/SSO Bulletin 73 - Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie ...

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5. Berichte/Resolutionen der Kommissionen<br />

und Arbeitsgruppen / Rapports et résolutions<br />

des commissions et groupes de travail<br />

5.1 Weiterbildung/<br />

Formation postgraduée<br />

Zwischenzeitlich konnten die Einwände<br />

der <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> Kinderchirurgie und<br />

plastischer Chirurgie durch minime Anpassungen<br />

beseitigt werden, so dass das<br />

neue Weiterbildungsprogramm <strong>für</strong> <strong>Orthopädie</strong><br />

nun zur Genehmigung durch die<br />

FMH vorbereitet ist. Die Weiterbildungskommission<br />

anerkennt die Notwendigkeit<br />

<strong>für</strong> eine Regelung der Zusatzqualifikation<br />

im Bereich der orthopädischen Chirurgie.<br />

Derzeit arbeitet die Kommission einen<br />

Vorschlag zur Regelung von Zusatzqualifikationen<br />

zu Handen des Vorstandes aus.<br />

Norbert Boos<br />

5.2 Fortbildung/<br />

Formation continue<br />

Das 2003 teilrevidierte FB-Reglement<br />

kann sowohl auf der Homepage der <strong>SGO</strong><br />

(www.sgosso.ch) als auch derjenigen der<br />

FMH (www.fmh.ch/awf) abgerufen werden.Wie<br />

bisher werden pro Jahr 80 Credits<br />

gefordert. Mindestens 50 Credits sollten<br />

vorwiegend durch fachspezifische, aber<br />

auch nicht fachspezifische Fortbildung erworben<br />

werden. 30 Credits können ohne<br />

besonderen Nachweis als Selbststudium<br />

deklariert werden.<br />

Die <strong>SGO</strong> erteilt (mit dem Segen der FMH)<br />

ab diesem Jahr FB-Diplome an Fachärzte,<br />

die mit ihrer Unterschrift bestätigen, min-<br />

destens 150 Credits über die letzten 3 Jahre<br />

gesammelt zu haben. Dieses Selbstdeklarationsformular<br />

kann vor oder während<br />

des Kongresses eingereicht werden.<br />

Ziel ist es,die Fortbildungsdiplome einmal<br />

jährlich anlässlich des Kongresses (<strong>SGO</strong>-<br />

Kongress-Sekretariat) abzugeben.<br />

Jedes <strong>SGO</strong>-Mitglied ist verpflichtet, die<br />

absolvierte Fortbildung ins persönliche<br />

Testatbuch einzutragen und separat die<br />

erworbenen Testate und Zertifikate bzw.<br />

Teilnahmebestätigungen aufzubewahren.<br />

Nur so kann jedes Mitglied auf Anfrage<br />

den konkreten Nachweis der erfüllten<br />

Fortbildung auch wirklich erbringen.Noch<br />

obliegt die Überprüfung und Durchsetzung<br />

der Fortbildung den Organen der<br />

Fachgesellschaften. So hat der <strong>SGO</strong>-Vorstand<br />

die FB-Kommission beauftragt,<br />

Stichproben bei 30 Mitgliedern bzw. 10<br />

Nichtmitgliedern vorzunehmen. Über die<br />

Resultate dieser aktuell durchgeführten<br />

Erhebung wird im kommenden <strong>SGO</strong> aktuell<br />

berichtet werden.<br />

Weiterhin akkreditiert der Präsident der<br />

FB-Kommission mit gleicher Gewichtung<br />

sowohl schweizerische wie ausländische<br />

Fortbildungsveranstaltungen gemäss festgelegter<br />

Richtlinien, sofern ein entsprechendes<br />

Gesuch von den Veranstaltern an<br />

untenstehende Adresse gestellt wird. Laut<br />

den Richtlinien der FMH muss der Antrag<br />

auf Akkreditierung von Ärzten, d.h. vom<br />

wissenschaftlichen Komitee und nicht vom<br />

Sponsor des Anlasses beantragt werden.<br />

Die Organisatoren sind gehalten, die Ver-<br />

38 <strong>Schweizerische</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Orthopädie</strong> . <strong>Bulletin</strong> <strong>73</strong>/2004

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