HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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Kap. 3.1 NSG N2<br />
alte Parkanlage ist.<br />
Die Schlossanlage der Leyenburg mit dem Park wird seit einigen<br />
Jahren durch die neuen Besitzer sukzessive restauriert und gestaltet<br />
und dies wurde sogar mit dem „Rheinischen Denkmalpreis“<br />
prämiert.<br />
Die Einbeziehung von Kleinem Parsick und dem angrenzenden<br />
Wald beruht somit nicht nur auf naturschutzfachlich unzutreffenden<br />
Bewertungen, sondern gefährdet auch die Instandsetzung<br />
und Gestaltung der kulturhistorisch bedeutsamen Gesamtanlage<br />
Schloss Leyenburg. Die Flächen sind daher unbedingt aus dem<br />
NSG herauszunehmen und, wie der übrige Teil der Parkanlage,<br />
wie bisher als LSG auszuweisen.<br />
Ich weise ferner darauf hin, dass die Ausweisung der Bloemersheimer<br />
Schlossteiche als geschützte Biotope ebenfalls auf einer<br />
fachlich fehlerhaften Einstufung beruht. Ich habe die Ausweisung,<br />
gestützt auf eine Stellungnahme eines Fachgutachters,<br />
beanstandet und die LANUV wird voraussichtlich in diesem Jahr<br />
eine Überprüfung vornehmen. Diese wird mit Sicherheit zu der<br />
Erkenntnis führen, dass es sich nicht um ein nach § 30 geschütztes<br />
Gewässer handelt.<br />
Die Schlossteiche sind im Übrigen keine ehemaligen Fischzuchtteiche,<br />
wie auf Seite 11 des LP-Entwurfs behauptet, sondern<br />
11<br />
der Landesanstalt für Ökologie, Landesentwicklung und<br />
Forstplanung (heute LANUV) näher beschrieben.<br />
…<br />
An die Schlossweiher, die einen Bestandteil der historischen<br />
Parkanlage darstellen, schließt südlich ein ausgedehntes<br />
Röhricht an, das als schutzwürdiges Biotop einzustufen ist. In<br />
einiger Entfernung östlich, dem Niederungsbereich folgend,<br />
befindet sich ein naturnah ausgeprägtes Bruchwaldrelikt mit<br />
einem Erlen- und Eschenbestand, einer gut ausgebildeten<br />
Krautschicht sowie Röhrichtbeständen.<br />
Der kleine Parsick stellt ein anthropogen beeinträchtigtes<br />
Stillgewässer inmitten eines z. T. auwaldähnlichen Eschenmischwaldes<br />
aus Stieleichen, Eschen und Schwarzerlen<br />
sowie Berg-Ahorn, Hainbuchen und Vogel- oder Traubenkirschen<br />
dar. Der Waldbereich hat zudem einen hohen Totholzanteil<br />
sowie eine z. T. gut ausgebildete Strauch- und Krautschicht.<br />
Die kaum noch überschwemmten Bereiche entwickeln<br />
sich allmählich zu einem Auewald.<br />
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />
Im Kap. 3.1 wird unter N 2 Naturschutzgebiet Littardkuhlen<br />
folgende Ergänzung vorgenommen:<br />
3. Unberührt bleiben:<br />
c) gartendenkmalpflegerische Maßnahmen zur Sicherung<br />
des kulturhistorischen und künstlerischen Wertes der Parkanlage<br />
des Schlosses Bloemersheim sowie der Bereiche entlang<br />
des Kleinen Parsick, die zur Parkanlage des Gutes<br />
Leyenburg gehören,<br />
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />
Die Schlossweiher und der Kleine Parsick stellen aktuell keine<br />
nach § 30 geschützten Biotope mehr da und werden im<br />
LP dementsprechend nicht mehr als solche gekennzeichnet.<br />
Dem Hinweis wird gefolgt.<br />
Im Kap. 3.1 wird unter N 2 Naturschutzgebiet Littardkuhlen<br />
im Erläuterungstext die Formulierung …, die ehemalige<br />
Fischzuchtteiche darstellen, … gestrichen.<br />
Die Ausweisung eines zusammenhängenden Gewässerkomplexes<br />
bzw. Niederungsbereiches als NSG bleibt davon unberührt.