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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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Kap. 3.1 NSG N2<br />

alte Parkanlage ist.<br />

Die Schlossanlage der Leyenburg mit dem Park wird seit einigen<br />

Jahren durch die neuen Besitzer sukzessive restauriert und gestaltet<br />

und dies wurde sogar mit dem „Rheinischen Denkmalpreis“<br />

prämiert.<br />

Die Einbeziehung von Kleinem Parsick und dem angrenzenden<br />

Wald beruht somit nicht nur auf naturschutzfachlich unzutreffenden<br />

Bewertungen, sondern gefährdet auch die Instandsetzung<br />

und Gestaltung der kulturhistorisch bedeutsamen Gesamtanlage<br />

Schloss Leyenburg. Die Flächen sind daher unbedingt aus dem<br />

NSG herauszunehmen und, wie der übrige Teil der Parkanlage,<br />

wie bisher als LSG auszuweisen.<br />

Ich weise ferner darauf hin, dass die Ausweisung der Bloemersheimer<br />

Schlossteiche als geschützte Biotope ebenfalls auf einer<br />

fachlich fehlerhaften Einstufung beruht. Ich habe die Ausweisung,<br />

gestützt auf eine Stellungnahme eines Fachgutachters,<br />

beanstandet und die LANUV wird voraussichtlich in diesem Jahr<br />

eine Überprüfung vornehmen. Diese wird mit Sicherheit zu der<br />

Erkenntnis führen, dass es sich nicht um ein nach § 30 geschütztes<br />

Gewässer handelt.<br />

Die Schlossteiche sind im Übrigen keine ehemaligen Fischzuchtteiche,<br />

wie auf Seite 11 des LP-Entwurfs behauptet, sondern<br />

11<br />

der Landesanstalt für Ökologie, Landesentwicklung und<br />

Forstplanung (heute LANUV) näher beschrieben.<br />

…<br />

An die Schlossweiher, die einen Bestandteil der historischen<br />

Parkanlage darstellen, schließt südlich ein ausgedehntes<br />

Röhricht an, das als schutzwürdiges Biotop einzustufen ist. In<br />

einiger Entfernung östlich, dem Niederungsbereich folgend,<br />

befindet sich ein naturnah ausgeprägtes Bruchwaldrelikt mit<br />

einem Erlen- und Eschenbestand, einer gut ausgebildeten<br />

Krautschicht sowie Röhrichtbeständen.<br />

Der kleine Parsick stellt ein anthropogen beeinträchtigtes<br />

Stillgewässer inmitten eines z. T. auwaldähnlichen Eschenmischwaldes<br />

aus Stieleichen, Eschen und Schwarzerlen<br />

sowie Berg-Ahorn, Hainbuchen und Vogel- oder Traubenkirschen<br />

dar. Der Waldbereich hat zudem einen hohen Totholzanteil<br />

sowie eine z. T. gut ausgebildete Strauch- und Krautschicht.<br />

Die kaum noch überschwemmten Bereiche entwickeln<br />

sich allmählich zu einem Auewald.<br />

Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />

Im Kap. 3.1 wird unter N 2 Naturschutzgebiet Littardkuhlen<br />

folgende Ergänzung vorgenommen:<br />

3. Unberührt bleiben:<br />

c) gartendenkmalpflegerische Maßnahmen zur Sicherung<br />

des kulturhistorischen und künstlerischen Wertes der Parkanlage<br />

des Schlosses Bloemersheim sowie der Bereiche entlang<br />

des Kleinen Parsick, die zur Parkanlage des Gutes<br />

Leyenburg gehören,<br />

Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />

Die Schlossweiher und der Kleine Parsick stellen aktuell keine<br />

nach § 30 geschützten Biotope mehr da und werden im<br />

LP dementsprechend nicht mehr als solche gekennzeichnet.<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

Im Kap. 3.1 wird unter N 2 Naturschutzgebiet Littardkuhlen<br />

im Erläuterungstext die Formulierung …, die ehemalige<br />

Fischzuchtteiche darstellen, … gestrichen.<br />

Die Ausweisung eines zusammenhängenden Gewässerkomplexes<br />

bzw. Niederungsbereiches als NSG bleibt davon unberührt.

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