20.02.2013 Aufrufe

HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bes.Festsetzungen<br />

Verbote<br />

Kap. 3.1 NSG<br />

Bes.Festsetzungen<br />

Verbote<br />

Kap. 3.1 NSG<br />

Allg. Festsetzungen<br />

Verbot 1. l)<br />

Kap. 3.1 NSG<br />

Allg. Festsetzungen<br />

Verbot 1. o)<br />

Kap. 3.1 NSG<br />

N1 u. N2<br />

Bes.Festsetzungen<br />

Verbot 1.n) bzw. m)<br />

Kap. 3.1 NSG<br />

N1, N2 u. N3<br />

Bes.Festsetzungen<br />

Verbote<br />

das Ziel zu erreichen. In beiden LP wird nicht klar definiert<br />

was als Grünland zu bezeichnen ist. Ist hier Dauergrünland<br />

gemeint oder z.B. auch einjähriges Raygras?<br />

b) Grünland umzubrechen und anders als durch extensive Beweidung<br />

oder Mahd zu nutzen wobei der erste Schnitt nicht<br />

vor dem 15. Juni erfolgen darf (u.a. LP 14 S. 38 unter 1c).<br />

c) Wildäcker und Wildfütterungen ohne Abstimmung mit der<br />

ULB anzulegen (u.a. LP 14 S. 33 unter L). Zur Förderung<br />

der Naturverjüngung von Bäumen (naturnahe Forstwirtschaft)<br />

und zur Vermeidung von Wildschäden an<br />

Neupflanzungen sind Ablenkfütterungen und Wildäcker notwendig<br />

und entsprechen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft.<br />

Es gibt hier auch keinen schädlichen Entwicklungen<br />

die eine behördliche Abstimmung notwendig machen.<br />

d) Wasserwild an Wasserflächen zu füttern (u.a. LP 14 S.35<br />

unter 1c)<br />

e) Zu angeln und die Gewässer anderweitig fischereilich zu<br />

nutzen (u.a. LP 14 S. 38 unter 1f).<br />

f) In der Zeit vom 01.03. bis zum 30.08. (Brut- und Setzzeit)<br />

Holz einzuschlagen oder zu rücken (u.a. LP 14 S. 41 unter<br />

1p).<br />

45<br />

Ohne eine Schutzzielausweisung mit dem Verbot der Grünlandumwandlung<br />

besteht die Gefahr, dass die landschaftsprägenden<br />

Niederungszüge und der Biotopverbund<br />

auf Dauer ökologisch entwertet werden.<br />

Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />

Die Formulierung Dauergrünland wird ersetzt durch Grünland.<br />

Dies betrifft nur den LP 14.<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

Schutzziele der Schutzgebiete sind u. a. die nachhaltige Sicherung<br />

von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren<br />

Population einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />

sowie die Bewahrung, Wiederherstellung und<br />

Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.<br />

Da das <strong>Anl</strong>egen von Wildäckern und Wildfütterungen<br />

negative Folgen auf die Schutzziele haben kann, kann auf<br />

das bereits in den gültigen Verordnungen über die Festsetzung<br />

der Naturschutzgebiete enthaltene Verbot nicht verzichtet<br />

werden.<br />

Die besondere Festsetzung 1 c) betrifft den LP 14.<br />

Fütterungen in oder an Gewässern sind mit Ausnahme der<br />

Notzeitfütterungen gemäß der Verordnung über die Bejagung,<br />

Fütterung und Kirrung von Wild ohnehin untersagt.<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

Schutzziele des Schutzgebietes sind die nachhaltige Sicherung<br />

von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Population<br />

einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />

sowie die Bewahrung, Wiederherstellung und<br />

Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.<br />

Da das Angeln und oder die Gewässer anderweitig fischereilich<br />

zu nutzen, negative Folgen auf die Schutzziele<br />

hat, kann auf das Verbot nicht verzichtet werden.<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

Schutzziele der Schutzgebiete sind die nachhaltige Sicherung<br />

von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Population<br />

einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />

sowie die Bewahrung, Wiederherstellung und

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!