HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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15-20<br />
Kap. 3.2 LSG L8 (zuvor<br />
L9)<br />
LP 15 Allg.<br />
LP 15 Allg.<br />
Kap. 3.1 NSG<br />
Kap. 3.2 LSG<br />
Landschaft“ Es betrifft größtenteils einen vor ca. 10 Jahren<br />
aufgeforsteten Pappelnwald, der umgeben ist von einer<br />
grossparzelligen offenen Acker- und Donkenlandschaft<br />
(Laesdonk). Diese Waldfläche als Ausstülpung sollte den<br />
gleichen Status bekommen wie die angrenzenden landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen.<br />
• In LP 15 wird zwischen der Meerendonkerstrasse in<br />
Wachtendonk und das LSG L9 eine grossparzellige offene<br />
Acker- und Donkenlandschaft von der Laesdonk bis zur nördlich<br />
gelegenen Kreuzung mit der L479 falscherweise aufgenommen<br />
in LSG L4, Kerkener Bruch. Der in L4 genannte<br />
Schutzgegenstand umfasst „Bruchlandschaft, Bachniederungen<br />
mit ihren Wäldern und Grünlandflächen“. Für diese<br />
langgezogene Ackerfläche entlang der Meerendonkerstrasse<br />
trifft diese Beschreibung nicht zu und sollte der LSG-Status<br />
aufgehoben werden.<br />
Wir bitten um Verständnis für unsere Sorgen und die grundlegende<br />
Skepsis bei der Aufstellung von Landschaftsplänen. Unsere<br />
Mitgliedsbetriebe haben oft über Generationen die Kulturlandschaft<br />
geschaffen und gepflegt. Durch die vielen Unterschutzstellungen<br />
fühlen Sie sich bestraft und gebremst weiter Nachhaltig zu<br />
handeln. Sie müssen immer wieder befürchten, dass eine Behörde<br />
irgendwann als Beschützer über sein Eigentum entscheidet.<br />
haben Sie vielen Dank für die Verlängerung der Möglichkeit Stellungnahmen<br />
bis zum 15.1 1.2011 abzugeben.<br />
Als Eigentümer von betroffenen Flächen möchte ich gerne wie<br />
folgt Stellung nehmen:<br />
1. Inhalt und Form beider LP sollten besser aneinander angeglichen<br />
werden. Als Beispiel kann die Angleichung der unterschiedlichen<br />
Bezeichnungen und Farben in den Legenden bei<br />
den Karten erwähnt werden<br />
2. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong> verfügt bereits über ausreichend Flächen in<br />
NSG und LSG und FFH-Gebieten sowie das großzügig ausgewiesene<br />
VSG am Rhein und an den Krickenbecker Seen.<br />
Weitere Ausweisungen neuer LSG und NSG sollte der <strong>Kreis</strong><br />
41<br />
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß<br />
§ 26 BNatSchG zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit und<br />
Weiterentwicklung des Naturhaushaltes einer ländlich geprägten<br />
Kulturlandschaft insbesondere …<br />
wegen der Bedeutung … der klein- und großflächigen Waldbestände<br />
und Saumstrukturen, für den lokalen Biotopverbund.<br />
Die westliche Waldfläche ist ein wichtiger Bestandteil dieses<br />
Verbundes.<br />
Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />
Die Flächen sind bereits Teil des bestehenden LSG.<br />
Die Schutzausweisung dient u. a. auch zur Erhaltung und<br />
Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
einer in weiten Teilen strukturreichen, ländlich geprägten<br />
und historisch gewachsenen Kulturlandschaft, was auch<br />
Ackerflächen mit einschließt.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Dem Hinweis wird gefolgt.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Ausweisungen von LSG und NSG werden nur bei entsprechender<br />
Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit vorgenommen.