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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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15-20<br />

Kap. 3.2 LSG L8 (zuvor<br />

L9)<br />

LP 15 Allg.<br />

LP 15 Allg.<br />

Kap. 3.1 NSG<br />

Kap. 3.2 LSG<br />

Landschaft“ Es betrifft größtenteils einen vor ca. 10 Jahren<br />

aufgeforsteten Pappelnwald, der umgeben ist von einer<br />

grossparzelligen offenen Acker- und Donkenlandschaft<br />

(Laesdonk). Diese Waldfläche als Ausstülpung sollte den<br />

gleichen Status bekommen wie die angrenzenden landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen.<br />

• In LP 15 wird zwischen der Meerendonkerstrasse in<br />

Wachtendonk und das LSG L9 eine grossparzellige offene<br />

Acker- und Donkenlandschaft von der Laesdonk bis zur nördlich<br />

gelegenen Kreuzung mit der L479 falscherweise aufgenommen<br />

in LSG L4, Kerkener Bruch. Der in L4 genannte<br />

Schutzgegenstand umfasst „Bruchlandschaft, Bachniederungen<br />

mit ihren Wäldern und Grünlandflächen“. Für diese<br />

langgezogene Ackerfläche entlang der Meerendonkerstrasse<br />

trifft diese Beschreibung nicht zu und sollte der LSG-Status<br />

aufgehoben werden.<br />

Wir bitten um Verständnis für unsere Sorgen und die grundlegende<br />

Skepsis bei der Aufstellung von Landschaftsplänen. Unsere<br />

Mitgliedsbetriebe haben oft über Generationen die Kulturlandschaft<br />

geschaffen und gepflegt. Durch die vielen Unterschutzstellungen<br />

fühlen Sie sich bestraft und gebremst weiter Nachhaltig zu<br />

handeln. Sie müssen immer wieder befürchten, dass eine Behörde<br />

irgendwann als Beschützer über sein Eigentum entscheidet.<br />

haben Sie vielen Dank für die Verlängerung der Möglichkeit Stellungnahmen<br />

bis zum 15.1 1.2011 abzugeben.<br />

Als Eigentümer von betroffenen Flächen möchte ich gerne wie<br />

folgt Stellung nehmen:<br />

1. Inhalt und Form beider LP sollten besser aneinander angeglichen<br />

werden. Als Beispiel kann die Angleichung der unterschiedlichen<br />

Bezeichnungen und Farben in den Legenden bei<br />

den Karten erwähnt werden<br />

2. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong> verfügt bereits über ausreichend Flächen in<br />

NSG und LSG und FFH-Gebieten sowie das großzügig ausgewiesene<br />

VSG am Rhein und an den Krickenbecker Seen.<br />

Weitere Ausweisungen neuer LSG und NSG sollte der <strong>Kreis</strong><br />

41<br />

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß<br />

§ 26 BNatSchG zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit und<br />

Weiterentwicklung des Naturhaushaltes einer ländlich geprägten<br />

Kulturlandschaft insbesondere …<br />

wegen der Bedeutung … der klein- und großflächigen Waldbestände<br />

und Saumstrukturen, für den lokalen Biotopverbund.<br />

Die westliche Waldfläche ist ein wichtiger Bestandteil dieses<br />

Verbundes.<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

Die Flächen sind bereits Teil des bestehenden LSG.<br />

Die Schutzausweisung dient u. a. auch zur Erhaltung und<br />

Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

einer in weiten Teilen strukturreichen, ländlich geprägten<br />

und historisch gewachsenen Kulturlandschaft, was auch<br />

Ackerflächen mit einschließt.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Ausweisungen von LSG und NSG werden nur bei entsprechender<br />

Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit vorgenommen.

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