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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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Kap. 5 Forstl. Festsetz.<br />

in LB<br />

Kap. 3.6 GB<br />

GB17<br />

Kap. 3.1 NSG N2<br />

Bes.Festsetzungen<br />

3. b)<br />

Kap. 3.1 NSG N2<br />

Bes.Festsetzungen<br />

3. c)<br />

haft bezeichnet, die Ausweisung ist aus hiesiger Sicht für den<br />

Teich am Schloss und am Wirtschaftshof fachlich nicht begründet.<br />

Die LANUV schuldet hier noch eine Nachprüfung und Antwort auf<br />

mein Schreiben vom 5.6.2008.<br />

Siehe Stellungnahme zu N2<br />

GB 18<br />

Kleiner Parsick<br />

Die Ausweisung wird bestritten und wenn kartiert, wird die Richtigkeit<br />

der Kartierung bestritten, siehe Stellungnahme zu N 2.<br />

5. Forstliche Festsetzungen in geschützten Landschaftsbestandteilen<br />

( § 25 LG )<br />

Es wird von hier aus gebeten, deutlich zu machen, dass es sich<br />

bei diesen Gebieten nicht um die großen Waldflächen in den LSG<br />

nach § 26 (BNatSchG) handelt.<br />

Ergänzung vom 19.12.2011<br />

Es wird sehr begrüßt, dass die Schlossteiche Bloemersheim nicht<br />

mehr als § 30 Biotope ausgewiesen sind, das entspricht den<br />

diesseitigen Untersuchungen.<br />

Die von Ihnen beschriebene Anpassung der Naturschutzausweisung<br />

ist kleinräumig erfolgt, aber textlich möchte ich anregen, den<br />

Schutz so zu formulieren, dass die Parkdenkmalpflege nicht in<br />

Konflikt mit den Naturschutzfestlegungen kommen kann und umgekehrt.<br />

Das ist sicherlich schon tlw. erreicht durch den Wegfall<br />

des § 30 Biotopes, aber Konfliktpotential ist nach wie vor gegeben.<br />

Hier hatte ich vorgeschlagen, den Grundschutz so knapp<br />

wie möglich zu formulieren und den darüber hinaus Ihrerseits<br />

angestrebten Schutz durch vertragliche Festlegung zu erreichen.<br />

Ich bin sicher, dass dieses Vorgehen vom <strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong> bereits<br />

erfolgreich an anderen ähnlich gelegenen <strong>Anl</strong>agen gewählt wurde<br />

und Sie auf Erfahrungen zurückgreifen können. Auf die Festsetzung<br />

für die Teiche vor Bloemersheim als Teil des Naturschutzgebietes<br />

zu verzichten wäre verständlicherweise die einfachste<br />

Vermeidung möglicher Konflikte.<br />

Hinsichtlich des Brauchtums und des beschriebenen Eigentümergebrauches,<br />

seiner Familie und seiner Gäste, haben Sie eine<br />

Überprüfung zugesagt.<br />

31<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

Die Formulierung des Kap. 5 bezieht sich eindeutig nur auf<br />

die entsprechend aufzulistenden LB.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Dem Hinweis wird durch die entsprechenden Ergänzungen<br />

der Unberührtheitsklausel gefolgt.<br />

Vertraglich befristete Regelungen können die Erhaltung der<br />

schutzwürdigen Bereiche langfristig nicht in dem Maße sichern,<br />

wie es eine dauerhafte Festsetzung als NSG vermag.<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

Wanderungen im NSG sowie Kahnfahrten und Schlittschuhlaufen<br />

auf den entsprechenden Gewässern bleiben von den

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