HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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15-13<br />
15-12<br />
15-7<br />
Kap. 3.4 LB<br />
Obstwiesen<br />
Kap. 3.2 LSG L5 (zuvor<br />
L6)<br />
Kap. 3.2 LSG L3 (zuvor<br />
L4)<br />
nicht gerechtfertigt, das für die Betriebserweiterung benötigte<br />
Flurstück 139 künftig als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />
ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />
frühzeitige Bürgerbeteiligung und weise darauf hin,<br />
dass der auf dem anliegenden Plan „rot" umrandete Teil meines<br />
Grundstückes Gemarkung Sevelen, Flur 6, Flurstück 6 im Landschaftsplan<br />
als geschützter Landschaftsbestandteil - Obstwiese<br />
- dargestellt ist,<br />
obwohl diese Teilfläche die unter 3.4.3. des Landschaftsplanes<br />
niedergelegte Definition für Streuobstwiesen und Weiden nicht<br />
erfüllt.<br />
Offensichtlich handelt es sich hier um eine Verwechslung mit dem<br />
Nachbargrundstück. Ich bitte Sie daher, die Darstellung im Landschaftsplan<br />
zu ändern.<br />
ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />
frühzeitige Bürgerbeteiligung und beantrage,<br />
mein auf dem anliegenden Plan „rot" umrandetes Grundstück<br />
Gemarkung Vernum, Flur 10, Nr. 44 nicht als Landschaftsschutzgebiet<br />
(L6) auszuweisen.<br />
Gründe:<br />
Ich bin Eigentümer und Bewirtschafter des landwirtschaftlichen<br />
Betriebes in 47608 Geldern, Sittermansweg x. Die Hofstelle befindet<br />
sich auf dem Grundstück Gemarkung Vernum, Flur 10, Nr.<br />
44. Das Flurstück 44 ist für künftige Betriebserweiterungen vorgesehen.<br />
Angesichts dieser Situationen meines Betriebes ist es<br />
sachlich nicht gerechtfertigt, das für die Betriebserweiterung benötigte<br />
Flurstück 44 künftig als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
Denkbar wäre für mich allenfalls, zur Gewährleistung des<br />
Biotopverbundes einen Streifen von 5 m entlang der Meerbeck<br />
ais Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />
ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />
frühzeitige Bürgerbeteiligung und bitte bei der Planung Folgendes<br />
zu berücksichtigen:<br />
Ich bin Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes mit einer<br />
Hofstelle xxx im Kerkener Bruch. Bei der Hofstelle handelt es sich<br />
um die Grundstücke Gemarkung Eyll, Flur 11, Nr. 124 und 125.<br />
Außerdem bin ich Eigentümer des angrenzenden Flurstückes Nr.<br />
59<br />
Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />
Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.<br />
Dem Hinweis wird gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B wird das betroffene Flurstück<br />
aufgrund des Nichterfüllens der entsprechenden Kriterien<br />
nicht mehr als geschützter Landschaftsbestandteil -<br />
Obstwiese dargestellt.<br />
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />
Meerbeck L5 (zuvor L6) die Hofstelle (Vernum, Flur 10, Nr.<br />
44) aus dem LSG herausgenommen. Ein 10 m breiter Streifen<br />
entlang der Meerbeck verbleibt im LSG.<br />
Der Regionalplan Düsseldorf (GEP99) stellt die Meerbeckniederung<br />
als Vorrangfläche zum Schutz der Landschaft dar.<br />
Die Bereiche um die Hoffläche können ausgenommen werden,<br />
da diese unmittelbar an das Gewässer grenzen.<br />
Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und der Bestandsschutz<br />
des verbliebenen Grundstückes bleiben unberührt.<br />
Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />
Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.