20.02.2013 Aufrufe

HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15-13<br />

15-12<br />

15-7<br />

Kap. 3.4 LB<br />

Obstwiesen<br />

Kap. 3.2 LSG L5 (zuvor<br />

L6)<br />

Kap. 3.2 LSG L3 (zuvor<br />

L4)<br />

nicht gerechtfertigt, das für die Betriebserweiterung benötigte<br />

Flurstück 139 künftig als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />

Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />

ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />

frühzeitige Bürgerbeteiligung und weise darauf hin,<br />

dass der auf dem anliegenden Plan „rot" umrandete Teil meines<br />

Grundstückes Gemarkung Sevelen, Flur 6, Flurstück 6 im Landschaftsplan<br />

als geschützter Landschaftsbestandteil - Obstwiese<br />

- dargestellt ist,<br />

obwohl diese Teilfläche die unter 3.4.3. des Landschaftsplanes<br />

niedergelegte Definition für Streuobstwiesen und Weiden nicht<br />

erfüllt.<br />

Offensichtlich handelt es sich hier um eine Verwechslung mit dem<br />

Nachbargrundstück. Ich bitte Sie daher, die Darstellung im Landschaftsplan<br />

zu ändern.<br />

ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />

frühzeitige Bürgerbeteiligung und beantrage,<br />

mein auf dem anliegenden Plan „rot" umrandetes Grundstück<br />

Gemarkung Vernum, Flur 10, Nr. 44 nicht als Landschaftsschutzgebiet<br />

(L6) auszuweisen.<br />

Gründe:<br />

Ich bin Eigentümer und Bewirtschafter des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes in 47608 Geldern, Sittermansweg x. Die Hofstelle befindet<br />

sich auf dem Grundstück Gemarkung Vernum, Flur 10, Nr.<br />

44. Das Flurstück 44 ist für künftige Betriebserweiterungen vorgesehen.<br />

Angesichts dieser Situationen meines Betriebes ist es<br />

sachlich nicht gerechtfertigt, das für die Betriebserweiterung benötigte<br />

Flurstück 44 künftig als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />

Denkbar wäre für mich allenfalls, zur Gewährleistung des<br />

Biotopverbundes einen Streifen von 5 m entlang der Meerbeck<br />

ais Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />

Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />

ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />

frühzeitige Bürgerbeteiligung und bitte bei der Planung Folgendes<br />

zu berücksichtigen:<br />

Ich bin Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes mit einer<br />

Hofstelle xxx im Kerkener Bruch. Bei der Hofstelle handelt es sich<br />

um die Grundstücke Gemarkung Eyll, Flur 11, Nr. 124 und 125.<br />

Außerdem bin ich Eigentümer des angrenzenden Flurstückes Nr.<br />

59<br />

Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />

Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

In der Festsetzungskarte B wird das betroffene Flurstück<br />

aufgrund des Nichterfüllens der entsprechenden Kriterien<br />

nicht mehr als geschützter Landschaftsbestandteil -<br />

Obstwiese dargestellt.<br />

Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />

In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />

Meerbeck L5 (zuvor L6) die Hofstelle (Vernum, Flur 10, Nr.<br />

44) aus dem LSG herausgenommen. Ein 10 m breiter Streifen<br />

entlang der Meerbeck verbleibt im LSG.<br />

Der Regionalplan Düsseldorf (GEP99) stellt die Meerbeckniederung<br />

als Vorrangfläche zum Schutz der Landschaft dar.<br />

Die Bereiche um die Hoffläche können ausgenommen werden,<br />

da diese unmittelbar an das Gewässer grenzen.<br />

Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und der Bestandsschutz<br />

des verbliebenen Grundstückes bleiben unberührt.<br />

Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />

Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!