HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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Gründe:<br />
Ich bin Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes in 47608<br />
Geldern, Kleine Winkelstraße x. Die Hofstelle befindet sich auf<br />
dem Grundstück Gemarkung Vernum, Flur 11, Nr. 103. Nach der<br />
vorliegenden Planung sollen mit Wirtschaftsgebäuden und Siloanlagen<br />
überbaute Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen<br />
werden. Damit bin ich nicht einverstanden, zumal die<br />
Flächen der Flurstücke 103 und 72 für künftige Betriebserweiterungen<br />
vorgesehen sind. ', Angesichts dieser Situationen meines<br />
Betriebes ist es sachlich nicht gerechtfertigt, die bebauten und für<br />
die Betriebserweiterung benötigten Flächen künftig als Landschaftsschutzgebiet<br />
auszuweisen. Denkbar wäre für mich allenfalls,<br />
zur Gewährleistung des Biotopverbundes einen Streifen von<br />
10 m Breite entlang der Meerbeck - in der <strong>Anl</strong>age 1 „grün" markiert<br />
- als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
Ergänzend weise ich daraufhin, dass ausweislich <strong>Anl</strong>age 2 im<br />
Jahre 2011 auf dem Flurstück 103 ein neues Strohlager - in der<br />
<strong>Anl</strong>age „rot" markiert - errichtet wurde.<br />
Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />
62<br />
Der Regionalplan Düsseldorf (GEP99) stellt die Meerbeckniederung<br />
als Vorrangfläche zum Schutz der Landschaft dar.<br />
Die Bereiche um die Hoffläche können ausgenommen werden,<br />
da diese unmittelbar an das Gewässer grenzen.<br />
Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und der Bestandsschutz<br />
des verbliebenen Grundstückes bleiben unberührt.<br />
Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />
Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.