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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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Gründe:<br />

Ich bin Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes in 47608<br />

Geldern, Kleine Winkelstraße x. Die Hofstelle befindet sich auf<br />

dem Grundstück Gemarkung Vernum, Flur 11, Nr. 103. Nach der<br />

vorliegenden Planung sollen mit Wirtschaftsgebäuden und Siloanlagen<br />

überbaute Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen<br />

werden. Damit bin ich nicht einverstanden, zumal die<br />

Flächen der Flurstücke 103 und 72 für künftige Betriebserweiterungen<br />

vorgesehen sind. ', Angesichts dieser Situationen meines<br />

Betriebes ist es sachlich nicht gerechtfertigt, die bebauten und für<br />

die Betriebserweiterung benötigten Flächen künftig als Landschaftsschutzgebiet<br />

auszuweisen. Denkbar wäre für mich allenfalls,<br />

zur Gewährleistung des Biotopverbundes einen Streifen von<br />

10 m Breite entlang der Meerbeck - in der <strong>Anl</strong>age 1 „grün" markiert<br />

- als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />

Ergänzend weise ich daraufhin, dass ausweislich <strong>Anl</strong>age 2 im<br />

Jahre 2011 auf dem Flurstück 103 ein neues Strohlager - in der<br />

<strong>Anl</strong>age „rot" markiert - errichtet wurde.<br />

Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />

62<br />

Der Regionalplan Düsseldorf (GEP99) stellt die Meerbeckniederung<br />

als Vorrangfläche zum Schutz der Landschaft dar.<br />

Die Bereiche um die Hoffläche können ausgenommen werden,<br />

da diese unmittelbar an das Gewässer grenzen.<br />

Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und der Bestandsschutz<br />

des verbliebenen Grundstückes bleiben unberührt.<br />

Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />

Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.

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