20.02.2013 Aufrufe

HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15-16<br />

15-15<br />

Kap. 3.2 LSG L7 (zuvor<br />

L8)<br />

Kap. 3.2 LSG L3 (zuvor<br />

L4)<br />

Betriebes ist es sachlich nicht gerechtfertigt, meine Hofsteile auf<br />

der Parzelle Gemarkung Vernum, Flur 11, Nr. 70 und das für die<br />

neue Bebauung vorgesehene Grundstück Gemarkung Nieukerk,<br />

Flur 32, Nr. 30 künftig als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />

Denkbar wäre für mich allenfalls, zur Gewährleistung des Biotopverbundes<br />

einen Streifen von 5 m auf beiden Seiten der Meerbeck<br />

als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />

Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />

ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />

frühzeitige Bürgerbeteiligung und beantrage,<br />

den auf dem anliegenden Plan „rot" umrandeten Teil meines<br />

Grundstückes Gemarkung Rheurdt, Flur 1, Nr. 436 (bisher 279)<br />

nicht als Landschaftsschutzgebiet (L8) auszuweisen.<br />

Gründe:<br />

Ich bin Eigentümer und Bewirtschafter des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes in 47509 Rheurdt, Niederend x. Die Hofstelle befindet<br />

sich auf dem Grundstück Gemarkung Rheurdt, Flur 1, Nr. 436<br />

(bisher 279). Das geplante neue Landschaftsschutzgebiet soll bis<br />

unmittelbar an meine Wirtschaftsgebäude reichen. Der überplante<br />

Teil des Flurstückes 436 ist aber für künftige Betriebserweiterungen<br />

vorgesehen. Angesichts dieser Situationen meines Betriebes<br />

ist es sachlich nicht gerechtfertigt, die für die Betriebserweiterung<br />

benötigten Teil des Flurstück 436 künftig als Landschaftsschutzgebiet<br />

auszuweisen.<br />

Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />

ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />

frühzeitige Bürgerbeteiligung und beantrage,<br />

mein auf dem anliegenden Plan „rot" umrandetes Grundstück<br />

Gemarkung Stenden, Flur 6, Nr. 449 nicht als Landschaftsschutzgebiet<br />

(L4) auszuweisen.<br />

Gründe:<br />

Ich bewirtschafte in 47647 Kerken, Dorfstraße x einen landwirtschaftlichen<br />

Betrieb. Die Hofstelle befindet sich auf dem Grundstück<br />

Gemarkung Stenden, Flur 1, Nr. 520. Auf dem gegenüberliegenden<br />

Grundstück Gemarkung Stenden, Flur 6, Nr. 449 werden<br />

in kürze ein Ferkelaufzuchtstall mit ca. 1.800 Liegeplätzen<br />

und ein Güllebehälter errichtet. Das dazu erforderliche Genehmigungsverfahren<br />

steht kurz vor dem Abschluss. Das Flurstück 449<br />

33<br />

Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />

In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />

Wehrlingsbruch und Heiliges Bruch L7 (zuvor L8) der Bereich<br />

am Niederend in den Randbereichen aus dem LSG herausgenommen.<br />

Darunter befinden sich auch die unmittelbar an die Hofstelle<br />

angrenzenden Flächen (Rheurdt, Flur 1, Nr. 436 (bisher<br />

279)).<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

Sinn und Zweck des Landschaftsplanes ist die Erhaltung der<br />

typisch niederrheinischen Kulturlandschaft. In den Schutzausweisungen<br />

liegt das Schwergewicht auf Erhaltung und<br />

Pflege der vorhandenen Grünstrukturen, der prägenden<br />

Landschaftsfaktoren und der ökologisch bedeutsamen Flächen<br />

mit dem Ziel der Entwicklung der Landschaft in ihren<br />

Nutzungsstrukturen und ihren natürlichen Strukturen hinsichtlich<br />

der Funktion als Biotopverbund.<br />

Das beschriebene Grundstück liegt im Bereich des Landwehrbaches,<br />

der mit seinen gewässerbegleitenden Flächen<br />

und Niederungen einen wichtigen Bestandteil des Biotopverbundes<br />

darstellt.<br />

Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und der Bestands-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!