HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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15-16<br />
15-15<br />
Kap. 3.2 LSG L7 (zuvor<br />
L8)<br />
Kap. 3.2 LSG L3 (zuvor<br />
L4)<br />
Betriebes ist es sachlich nicht gerechtfertigt, meine Hofsteile auf<br />
der Parzelle Gemarkung Vernum, Flur 11, Nr. 70 und das für die<br />
neue Bebauung vorgesehene Grundstück Gemarkung Nieukerk,<br />
Flur 32, Nr. 30 künftig als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
Denkbar wäre für mich allenfalls, zur Gewährleistung des Biotopverbundes<br />
einen Streifen von 5 m auf beiden Seiten der Meerbeck<br />
als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />
ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />
frühzeitige Bürgerbeteiligung und beantrage,<br />
den auf dem anliegenden Plan „rot" umrandeten Teil meines<br />
Grundstückes Gemarkung Rheurdt, Flur 1, Nr. 436 (bisher 279)<br />
nicht als Landschaftsschutzgebiet (L8) auszuweisen.<br />
Gründe:<br />
Ich bin Eigentümer und Bewirtschafter des landwirtschaftlichen<br />
Betriebes in 47509 Rheurdt, Niederend x. Die Hofstelle befindet<br />
sich auf dem Grundstück Gemarkung Rheurdt, Flur 1, Nr. 436<br />
(bisher 279). Das geplante neue Landschaftsschutzgebiet soll bis<br />
unmittelbar an meine Wirtschaftsgebäude reichen. Der überplante<br />
Teil des Flurstückes 436 ist aber für künftige Betriebserweiterungen<br />
vorgesehen. Angesichts dieser Situationen meines Betriebes<br />
ist es sachlich nicht gerechtfertigt, die für die Betriebserweiterung<br />
benötigten Teil des Flurstück 436 künftig als Landschaftsschutzgebiet<br />
auszuweisen.<br />
Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />
ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />
frühzeitige Bürgerbeteiligung und beantrage,<br />
mein auf dem anliegenden Plan „rot" umrandetes Grundstück<br />
Gemarkung Stenden, Flur 6, Nr. 449 nicht als Landschaftsschutzgebiet<br />
(L4) auszuweisen.<br />
Gründe:<br />
Ich bewirtschafte in 47647 Kerken, Dorfstraße x einen landwirtschaftlichen<br />
Betrieb. Die Hofstelle befindet sich auf dem Grundstück<br />
Gemarkung Stenden, Flur 1, Nr. 520. Auf dem gegenüberliegenden<br />
Grundstück Gemarkung Stenden, Flur 6, Nr. 449 werden<br />
in kürze ein Ferkelaufzuchtstall mit ca. 1.800 Liegeplätzen<br />
und ein Güllebehälter errichtet. Das dazu erforderliche Genehmigungsverfahren<br />
steht kurz vor dem Abschluss. Das Flurstück 449<br />
33<br />
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />
Wehrlingsbruch und Heiliges Bruch L7 (zuvor L8) der Bereich<br />
am Niederend in den Randbereichen aus dem LSG herausgenommen.<br />
Darunter befinden sich auch die unmittelbar an die Hofstelle<br />
angrenzenden Flächen (Rheurdt, Flur 1, Nr. 436 (bisher<br />
279)).<br />
Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />
Sinn und Zweck des Landschaftsplanes ist die Erhaltung der<br />
typisch niederrheinischen Kulturlandschaft. In den Schutzausweisungen<br />
liegt das Schwergewicht auf Erhaltung und<br />
Pflege der vorhandenen Grünstrukturen, der prägenden<br />
Landschaftsfaktoren und der ökologisch bedeutsamen Flächen<br />
mit dem Ziel der Entwicklung der Landschaft in ihren<br />
Nutzungsstrukturen und ihren natürlichen Strukturen hinsichtlich<br />
der Funktion als Biotopverbund.<br />
Das beschriebene Grundstück liegt im Bereich des Landwehrbaches,<br />
der mit seinen gewässerbegleitenden Flächen<br />
und Niederungen einen wichtigen Bestandteil des Biotopverbundes<br />
darstellt.<br />
Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und der Bestands-