HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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Kap. 3.2 LSG L1 (zuvor<br />
L3)<br />
... in der LSG-Ausweisung die genannten Gebiete von den Geboten<br />
und Verboten der Schutzgebietsausweisung zu befreien, falls<br />
die LSGe in der jetzigen Ausdehnung doch durchgesetzt würden!<br />
57<br />
zukünftige Entwicklungen, stellt keinen ´Bereich zur Sicherung<br />
und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze´<br />
(BSAB) dar und kann von anderen Flächennutzungsplanungen<br />
freigehalten werden, soweit dies fachlich vertretbar ist.<br />
Um die Unberührtheit des als Sondierungsbereich ausgewiesenen<br />
Teilbereiches auch von der geplanten Ausweisung<br />
als LSG sicherzustellen, wird dem Hinweis teilweise gefolgt.<br />
Im Kap. 3.2 wird unter L3 Landschaftsschutzgebiet Stender<br />
Feld folgende Ergänzung vorgenommen:<br />
3. Unberührt bleiben:<br />
a) die im Regionalplan Düsseldorf (GEP99) als Sondierungsbereich<br />
zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher<br />
Bodenschätze ausgewiesenen Flächen östlich<br />
der bestehenden Abgrabung; ein pauschales Abgrabungsverbot<br />
gilt dort entsprechend nicht; eine mögliche<br />
Abgrabungsgenehmigung kann über das entsprechende<br />
Verfahren erteilt oder versagt werden.<br />
Der Sondierungsbereich stellt aktuell keinen ´Bereich zur<br />
Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze´<br />
(BSAB) dar und ist nicht schon im Vorfeld eines Genehmigungsverfahrens<br />
gleichrangig zu behandeln.<br />
Er ist im Rahmen der Bauleitplanung ggf. von anderen Flächennutzungsplanungen<br />
freizuhalten.<br />
Dem Hinweis wird daher bereits bei den Entwicklungszielen<br />
gefolgt.<br />
Im Kap. 2.1.2 Entwicklungsziel 1.2 Erhaltung und Entwicklung<br />
wird beim Entwicklungsraum 1.2.5. Stender Feld folgender<br />
Unterpunkt ergänzt:<br />
• Bei Flächennutzungsplanungen ist der Sondierungsbereich<br />
zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze zu beachten.<br />
Der 51. Regionalplanänderung wird zudem bereits im Textteil<br />
durch die genannte Unberührtheitsfeststellung im Kap. 2. bei<br />
den allgemeinen Hinweisen unter Abgrabungen Rechnung<br />
getragen. Dort heißt es:<br />
Die im Regionalplan (GEP 99) dargestellten ‘Bereiche zur<br />
Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze’<br />
(BSAB) bleiben ebenfalls von den Entwicklungszielen unberührt.