HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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15-5<br />
LP 15 Allg.<br />
LP 15 Allg.<br />
Kap. 3.2 LSG L7 (zuvor<br />
L8)<br />
10. In beiden Landschaftsplänen soll die Umschreibung<br />
„standortgerechte heimische Bäume und Sträucher" ersetzt<br />
werden durch „standortgerechte Bäume und Sträucher". Die<br />
Wahl standortgerechter Baumarten wird im Bundeswaldgesetz<br />
§lb als Kennzeichen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft genannt.<br />
Wenn doch das Wort „heimische" in die Landschaftspläne<br />
aufgenommen wird, sollte zur Klarstellung wenigstens die heutige<br />
Definition von „heimische Arten" aus § 7 (2) Ziff. 7 Bundesnaturschutzgesetz<br />
im Landschaftsplan wörtlich aufgenommen<br />
werden. Dort steht:<br />
„heimische Art: eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart, die ihr<br />
Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet<br />
ganz oder teilweise<br />
a) im Inland hat oder in geschichtlicher Zeit hatte oder<br />
b) auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt;<br />
als heimisch gilt eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch,<br />
wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss<br />
eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland<br />
in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere<br />
Generationen als Population erhalten;"<br />
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Stellungnahme<br />
nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern auch entsprechend berücksichtigen<br />
könnten.<br />
ich nehme Bezug auf die am Mittwoch. den 12.10.2011, erfolgte<br />
frühzeitige Bürgerbeteiligung und bitte Sie,<br />
mein auf dem anliegenden Plan „rot" umrandetes Grundstück<br />
Gemarkung Rheurdt, Flur 12, Nr. 25, im geplanten Landschaftsplan<br />
nicht als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
Gründe:<br />
Ich bewirtschafte in 47509 Rheurdt, Kaplaneistr. x, einen landwirtschaftlichen<br />
Betrieb. Unmittelbar an die Hofstelle schließt sich<br />
das Grundstück Gemarkung Rheurdt, Flur 12, Nr. 25 an. Auf dem<br />
Flurstück 25 befinden sich Siloanlagen. Eine Maschinenhalle ist<br />
im Bau. Nach der vorliegenden Planung soll das Flurstück 25 als<br />
47<br />
weiterhin möglich sind.<br />
In den Randlagen der neu auszuweisenden LSG-Bereiche<br />
werden aktuell z. T. Hofstellen und Erweiterungsflächen ausgegrenzt.<br />
Dem Hinweis wird gefolgt.<br />
Im Kap. 3.1 Naturschutzgebiete wird unter den besonderen<br />
Festsetzungen bei N2 und N3 jeweils folgende Änderung<br />
vorgenommen:<br />
1. Insbesondere ist verboten:<br />
k) Laub- in Nadelwald umzuwandeln oder mit nicht standortgerechten<br />
und gem. § 7 (2) Nr. 7 BNatSchG nicht heimischen<br />
Baum- und Straucharten aufzuforsten,<br />
Im Kap. 3.1 Naturschutzgebiete wird unter den besonderen<br />
Festsetzungen bei N1 folgende Änderung vorgenommen:<br />
2. Insbesondere ist geboten:<br />
b) nicht standortgerechte, nicht autochthone Gehölzarten zu<br />
entfernen.<br />
Alle Hinweise werden gewissenhaft bearbeitet und ggf. durch<br />
entsprechende Änderungen im Textteil oder innerhalb der<br />
Festsetzungskarten berücksichtigt.<br />
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />
Wehrlingsbruch und Heiliges Bruch L7 (zuvor L8) der Bereich<br />
am Niederend in den Randbereichen aus dem LSG herausgenommen.<br />
Darunter befindet sich auch die unmittelbar an die Hofstelle<br />
angrenzenden Fläche (Rheurdt, Flur 12, Nr. 25).