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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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15-5<br />

LP 15 Allg.<br />

LP 15 Allg.<br />

Kap. 3.2 LSG L7 (zuvor<br />

L8)<br />

10. In beiden Landschaftsplänen soll die Umschreibung<br />

„standortgerechte heimische Bäume und Sträucher" ersetzt<br />

werden durch „standortgerechte Bäume und Sträucher". Die<br />

Wahl standortgerechter Baumarten wird im Bundeswaldgesetz<br />

§lb als Kennzeichen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft genannt.<br />

Wenn doch das Wort „heimische" in die Landschaftspläne<br />

aufgenommen wird, sollte zur Klarstellung wenigstens die heutige<br />

Definition von „heimische Arten" aus § 7 (2) Ziff. 7 Bundesnaturschutzgesetz<br />

im Landschaftsplan wörtlich aufgenommen<br />

werden. Dort steht:<br />

„heimische Art: eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart, die ihr<br />

Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet<br />

ganz oder teilweise<br />

a) im Inland hat oder in geschichtlicher Zeit hatte oder<br />

b) auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt;<br />

als heimisch gilt eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch,<br />

wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss<br />

eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland<br />

in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere<br />

Generationen als Population erhalten;"<br />

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Stellungnahme<br />

nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern auch entsprechend berücksichtigen<br />

könnten.<br />

ich nehme Bezug auf die am Mittwoch. den 12.10.2011, erfolgte<br />

frühzeitige Bürgerbeteiligung und bitte Sie,<br />

mein auf dem anliegenden Plan „rot" umrandetes Grundstück<br />

Gemarkung Rheurdt, Flur 12, Nr. 25, im geplanten Landschaftsplan<br />

nicht als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />

Gründe:<br />

Ich bewirtschafte in 47509 Rheurdt, Kaplaneistr. x, einen landwirtschaftlichen<br />

Betrieb. Unmittelbar an die Hofstelle schließt sich<br />

das Grundstück Gemarkung Rheurdt, Flur 12, Nr. 25 an. Auf dem<br />

Flurstück 25 befinden sich Siloanlagen. Eine Maschinenhalle ist<br />

im Bau. Nach der vorliegenden Planung soll das Flurstück 25 als<br />

47<br />

weiterhin möglich sind.<br />

In den Randlagen der neu auszuweisenden LSG-Bereiche<br />

werden aktuell z. T. Hofstellen und Erweiterungsflächen ausgegrenzt.<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

Im Kap. 3.1 Naturschutzgebiete wird unter den besonderen<br />

Festsetzungen bei N2 und N3 jeweils folgende Änderung<br />

vorgenommen:<br />

1. Insbesondere ist verboten:<br />

k) Laub- in Nadelwald umzuwandeln oder mit nicht standortgerechten<br />

und gem. § 7 (2) Nr. 7 BNatSchG nicht heimischen<br />

Baum- und Straucharten aufzuforsten,<br />

Im Kap. 3.1 Naturschutzgebiete wird unter den besonderen<br />

Festsetzungen bei N1 folgende Änderung vorgenommen:<br />

2. Insbesondere ist geboten:<br />

b) nicht standortgerechte, nicht autochthone Gehölzarten zu<br />

entfernen.<br />

Alle Hinweise werden gewissenhaft bearbeitet und ggf. durch<br />

entsprechende Änderungen im Textteil oder innerhalb der<br />

Festsetzungskarten berücksichtigt.<br />

Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />

In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />

Wehrlingsbruch und Heiliges Bruch L7 (zuvor L8) der Bereich<br />

am Niederend in den Randbereichen aus dem LSG herausgenommen.<br />

Darunter befindet sich auch die unmittelbar an die Hofstelle<br />

angrenzenden Fläche (Rheurdt, Flur 12, Nr. 25).

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