HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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15-18<br />
Kap. 3.2 LSG L3 (zuvor<br />
L4)<br />
Kap. 3.2 LSG<br />
L3 und L8<br />
(zuvor L4 und L9)<br />
Kap. 3.2 LSG L3 (zuvor<br />
L4)<br />
136. Die Lage meiner Grundstücke ergibt sich aus dem als <strong>Anl</strong>age<br />
1 beigefügten Lageplan. Ergänzend weise ich daraufhin, dass<br />
die im Lageplan, eingezeichnete Bebauung meiner Grundstücke<br />
noch nicht vollständig ist. So sind mir im Jahre 2011 zwei weitere<br />
Stallgebäude genehmigt worden, von denen eines zur Zeit errichtet<br />
wird. Das zweite Stallgebäude wird voraussichtlich im Jahre<br />
2012 errichtet. Die gesamte Bebauung der Flurstücke ergibt sich<br />
aus dem als <strong>Anl</strong>age 2 beigefügten Plan. Eine bauliche Erweiterung<br />
meiner Hofstelle kann künftig nur noch auf dem Flurstück<br />
Nr. 136 erfolgen.<br />
Im Rahmen der anstehenden Landschaftsplanung beantrage ich,<br />
1. meine Flurstücke Gemarkung Eyll, Flur 11, Nr. 124, 125 und<br />
136 aus dem Landschaftsschutzgebiet insgesamt auszugrenzen<br />
und<br />
2. die geplante Grenze zwischen den Landschaftsschutzgebieten<br />
L4 und L9 – in der <strong>Anl</strong>age 1 „rot" dargestellt - nach Süden zu<br />
verschieben und zwar auf den in der <strong>Anl</strong>age 1 „grün" kenntlich<br />
gemachten Verlauf.<br />
Die durch die Grenzverschiebung betroffenen Grundstücke sind<br />
dem Kerkener Bruch (L4) und nicht dem Eyller Bruch (L9) zuzuordnen.<br />
ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />
frühzeitige Bürgerbeteiligung und beantrage,<br />
den auf dem anliegenden Plan ,,rot" umrandeten Teil meines<br />
Grundstückes Gemarkung Eyll, Flur 6, Nr. 271 nicht als Landschaftsschutzgebiet<br />
(L4) auszuweisen.<br />
Gründe:<br />
Ich bin Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes in 47647<br />
Kerken, Obereyller Straße x. Die Hofstelle befindet sich auf dem<br />
Flurstück Gemarkung Eyll, Flur 6, Nr. 271. Das geplante neue<br />
Landschaftsschutzgebiet soll bis unmittelbar an meine Wirtschaftsgebäude<br />
reichen. Der überplante Teil des Flurstückes<br />
60<br />
Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />
Das beschriebene Grundstück ist bereits Bestandteil des<br />
bestehenden durch Verordnung ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes.<br />
Es handelt sich um keine Neuausweisung.<br />
Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und der Bestandsschutz<br />
des Grundstückes bleiben unberührt.<br />
Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />
Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.<br />
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B wird das beschriebene Grundstück<br />
(Eyll, Flur 11, Nr. 136) aus dem Landschaftsschutzgebiet<br />
Eyller Bruch L9 herausgenommen und dem Landschaftsschutzgebiet<br />
Kerkener Bruch L3 (zuvor L4) zugeordnet.<br />
Es gelten somit die keine zusätzlichen LSG-Festsetzungen<br />
mehr für diese Fläche.<br />
Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />
Sinn und Zweck des Landschaftsplanes ist die Erhaltung der<br />
typisch niederrheinischen Kulturlandschaft. In den Schutzausweisungen<br />
liegt das Schwergewicht auf Erhaltung und<br />
Pflege der vorhandenen Grünstrukturen, der prägenden<br />
Landschaftsfaktoren und der ökologisch bedeutsamen Flächen<br />
mit dem Ziel der Entwicklung der Landschaft in ihren<br />
Nutzungsstrukturen und ihren natürlichen Strukturen hinsichtlich<br />
der Funktion als Biotopverbund.<br />
Das beschriebene Grundstück liegt unmittelbar am Landwehrbach,<br />
der mit seinen gewässerbegleitenden Flächen und<br />
Niederungen einen wichtigen Bestandteil des Biotopverbun-