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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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15-18<br />

Kap. 3.2 LSG L3 (zuvor<br />

L4)<br />

Kap. 3.2 LSG<br />

L3 und L8<br />

(zuvor L4 und L9)<br />

Kap. 3.2 LSG L3 (zuvor<br />

L4)<br />

136. Die Lage meiner Grundstücke ergibt sich aus dem als <strong>Anl</strong>age<br />

1 beigefügten Lageplan. Ergänzend weise ich daraufhin, dass<br />

die im Lageplan, eingezeichnete Bebauung meiner Grundstücke<br />

noch nicht vollständig ist. So sind mir im Jahre 2011 zwei weitere<br />

Stallgebäude genehmigt worden, von denen eines zur Zeit errichtet<br />

wird. Das zweite Stallgebäude wird voraussichtlich im Jahre<br />

2012 errichtet. Die gesamte Bebauung der Flurstücke ergibt sich<br />

aus dem als <strong>Anl</strong>age 2 beigefügten Plan. Eine bauliche Erweiterung<br />

meiner Hofstelle kann künftig nur noch auf dem Flurstück<br />

Nr. 136 erfolgen.<br />

Im Rahmen der anstehenden Landschaftsplanung beantrage ich,<br />

1. meine Flurstücke Gemarkung Eyll, Flur 11, Nr. 124, 125 und<br />

136 aus dem Landschaftsschutzgebiet insgesamt auszugrenzen<br />

und<br />

2. die geplante Grenze zwischen den Landschaftsschutzgebieten<br />

L4 und L9 – in der <strong>Anl</strong>age 1 „rot" dargestellt - nach Süden zu<br />

verschieben und zwar auf den in der <strong>Anl</strong>age 1 „grün" kenntlich<br />

gemachten Verlauf.<br />

Die durch die Grenzverschiebung betroffenen Grundstücke sind<br />

dem Kerkener Bruch (L4) und nicht dem Eyller Bruch (L9) zuzuordnen.<br />

ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />

frühzeitige Bürgerbeteiligung und beantrage,<br />

den auf dem anliegenden Plan ,,rot" umrandeten Teil meines<br />

Grundstückes Gemarkung Eyll, Flur 6, Nr. 271 nicht als Landschaftsschutzgebiet<br />

(L4) auszuweisen.<br />

Gründe:<br />

Ich bin Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes in 47647<br />

Kerken, Obereyller Straße x. Die Hofstelle befindet sich auf dem<br />

Flurstück Gemarkung Eyll, Flur 6, Nr. 271. Das geplante neue<br />

Landschaftsschutzgebiet soll bis unmittelbar an meine Wirtschaftsgebäude<br />

reichen. Der überplante Teil des Flurstückes<br />

60<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

Das beschriebene Grundstück ist bereits Bestandteil des<br />

bestehenden durch Verordnung ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes.<br />

Es handelt sich um keine Neuausweisung.<br />

Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und der Bestandsschutz<br />

des Grundstückes bleiben unberührt.<br />

Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />

Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.<br />

Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />

In der Festsetzungskarte B wird das beschriebene Grundstück<br />

(Eyll, Flur 11, Nr. 136) aus dem Landschaftsschutzgebiet<br />

Eyller Bruch L9 herausgenommen und dem Landschaftsschutzgebiet<br />

Kerkener Bruch L3 (zuvor L4) zugeordnet.<br />

Es gelten somit die keine zusätzlichen LSG-Festsetzungen<br />

mehr für diese Fläche.<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

Sinn und Zweck des Landschaftsplanes ist die Erhaltung der<br />

typisch niederrheinischen Kulturlandschaft. In den Schutzausweisungen<br />

liegt das Schwergewicht auf Erhaltung und<br />

Pflege der vorhandenen Grünstrukturen, der prägenden<br />

Landschaftsfaktoren und der ökologisch bedeutsamen Flächen<br />

mit dem Ziel der Entwicklung der Landschaft in ihren<br />

Nutzungsstrukturen und ihren natürlichen Strukturen hinsichtlich<br />

der Funktion als Biotopverbund.<br />

Das beschriebene Grundstück liegt unmittelbar am Landwehrbach,<br />

der mit seinen gewässerbegleitenden Flächen und<br />

Niederungen einen wichtigen Bestandteil des Biotopverbun-

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