HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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Kap. 3.2 LSG L1 (zuvor<br />
L3)<br />
Kap. 3.2 LSG L1 (zuvor<br />
L3)<br />
Kap. 3.2 LSG L1 (zuvor<br />
L3)<br />
mehrbelastung von nur 20 Kilometern je Tonne Kies und einer<br />
mittleren Produktion je Kieswerk von 500.000 Tonnen/anno, hätte<br />
dies eine Mehrbelastung für die Umwelt von 10 Millionen Tonnenkilometer<br />
zur Folge.<br />
Widernutzbarmachungen werden bislang mit dem Rekultivierungsziel<br />
des Arten und Biotopschutzes realisiert. Durch Schaffung<br />
eines Erholungspotentials wird ein gesellschaftlicher Mehrwert<br />
generiert.<br />
Fazit und Forderungen<br />
Das Kieswerk Stenden ist seit über 40 Jahren fester Bestandteil<br />
des Landschaftsbildes auf der Aldekerker Platte. Es hebt sich<br />
Anwohnern und Besuchern der Umgebung dabei durch einen<br />
freien Blick auf Aufbereitungsanlage oder das Gewinnungsgerät<br />
von der überwiegend landwirtschaftlich genutzten Umgebung ab,<br />
sondern vielmehr aufgrund des zusammenhängenden Baumbestandes.<br />
Grundsätzlich wird darauf Wert gelegt, dass die Produktion<br />
im Einklang mit dem Landschaftsbild steht, was auch durch<br />
die partiell an der Zufahrt zur Ortschaft Stenden unter Flur verlegte<br />
Bandanlage anstelle einer weithin sichtbaren Bandbrücke<br />
zum Ausdruck kommt.<br />
Insbesondere unter den in dieser Stellungnahme beschriebenen<br />
Gesichtspunkten der Produktion im schonenden Umgangs mit<br />
dem Naturraum und der langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen<br />
ist die Begründung des Schutzes der Kulturlandschaft „vor<br />
schädlichen Eingriffen, wie weiteren Abgrabungen vorhandener<br />
Kiesvorkommen" (S. 41) sowie die explizite Begründung der<br />
Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes Stender Feld „zur<br />
Vermeidung von Abgrabungen" (S.40) aus unserer Sicht für den<br />
etablierten Abbau und dessen Erweiterungspotential nicht hinzunehmen.<br />
Wir fordern Sie auf,<br />
... auf die Ausweisung des bestehenden Abbaus und der geplanten<br />
Erweiterung (Sondierungsbereich) als Bestandteil des LSG<br />
zu verzichten!<br />
56<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />
Die genehmigte und derzeit stattfindende Abgrabungstätigkeit<br />
bleibt von der Festsetzung der Flächen als LSG unberührt.<br />
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt insbesondere<br />
zur zukünftigen Erhaltung der Lebensräume seltener<br />
und gefährdeter Tierarten auch nach Umsetzung der vorgegebenen<br />
Renaturierungsmaßnahmen.<br />
Ein Sondierungsbereich, also ein Bereich für entsprechende