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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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Kap. 3.2 LSG L1 (zuvor<br />

L3)<br />

Kap. 3.2 LSG L1 (zuvor<br />

L3)<br />

Kap. 3.2 LSG L1 (zuvor<br />

L3)<br />

mehrbelastung von nur 20 Kilometern je Tonne Kies und einer<br />

mittleren Produktion je Kieswerk von 500.000 Tonnen/anno, hätte<br />

dies eine Mehrbelastung für die Umwelt von 10 Millionen Tonnenkilometer<br />

zur Folge.<br />

Widernutzbarmachungen werden bislang mit dem Rekultivierungsziel<br />

des Arten und Biotopschutzes realisiert. Durch Schaffung<br />

eines Erholungspotentials wird ein gesellschaftlicher Mehrwert<br />

generiert.<br />

Fazit und Forderungen<br />

Das Kieswerk Stenden ist seit über 40 Jahren fester Bestandteil<br />

des Landschaftsbildes auf der Aldekerker Platte. Es hebt sich<br />

Anwohnern und Besuchern der Umgebung dabei durch einen<br />

freien Blick auf Aufbereitungsanlage oder das Gewinnungsgerät<br />

von der überwiegend landwirtschaftlich genutzten Umgebung ab,<br />

sondern vielmehr aufgrund des zusammenhängenden Baumbestandes.<br />

Grundsätzlich wird darauf Wert gelegt, dass die Produktion<br />

im Einklang mit dem Landschaftsbild steht, was auch durch<br />

die partiell an der Zufahrt zur Ortschaft Stenden unter Flur verlegte<br />

Bandanlage anstelle einer weithin sichtbaren Bandbrücke<br />

zum Ausdruck kommt.<br />

Insbesondere unter den in dieser Stellungnahme beschriebenen<br />

Gesichtspunkten der Produktion im schonenden Umgangs mit<br />

dem Naturraum und der langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen<br />

ist die Begründung des Schutzes der Kulturlandschaft „vor<br />

schädlichen Eingriffen, wie weiteren Abgrabungen vorhandener<br />

Kiesvorkommen" (S. 41) sowie die explizite Begründung der<br />

Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes Stender Feld „zur<br />

Vermeidung von Abgrabungen" (S.40) aus unserer Sicht für den<br />

etablierten Abbau und dessen Erweiterungspotential nicht hinzunehmen.<br />

Wir fordern Sie auf,<br />

... auf die Ausweisung des bestehenden Abbaus und der geplanten<br />

Erweiterung (Sondierungsbereich) als Bestandteil des LSG<br />

zu verzichten!<br />

56<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

Die genehmigte und derzeit stattfindende Abgrabungstätigkeit<br />

bleibt von der Festsetzung der Flächen als LSG unberührt.<br />

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt insbesondere<br />

zur zukünftigen Erhaltung der Lebensräume seltener<br />

und gefährdeter Tierarten auch nach Umsetzung der vorgegebenen<br />

Renaturierungsmaßnahmen.<br />

Ein Sondierungsbereich, also ein Bereich für entsprechende

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