HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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15-17<br />
15-6<br />
Kap. 3.2 LSG L5 (zuvor<br />
L6)<br />
LP 15 Allg.<br />
Kap. 3.1 NSG<br />
Kap. 3.2 LSG<br />
ist auch für künftige Betriebserweiterungen vorgesehen, da diese<br />
auf der Hofstelle Dorfstraße x (Flurstück 1/520) nicht mehr möglich<br />
sind. Angesichts der Entwicklung meines Betriebes ist es<br />
sachlich nicht gerechtfertigt, das für die neue Bebauung vorgesehene<br />
Grundstück Gemarkung Stenden, Flur 6, Nr. 449 künftig<br />
als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />
frühzeitige Bürgerbeteiligung und beantrage,<br />
mein auf dem anliegenden Plan „rot" umrandetes Grundstück<br />
Gemarkung Nieukerk, Flur 2, Nr. 118 nicht als Landschaftsschutzgebiet<br />
(L6) auszuweisen.<br />
Gründe:<br />
Ich bin Eigentümer und Bewirtschafter des landwirtschaftlichen<br />
Betriebes in 47647 Kerken, Am Berkmansgraben x. Die Hofstelle<br />
befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Nieukerk, Flur 2,<br />
Nr. 118. Das Flurstück 118 ist für künftige Betriebserweiterungen<br />
vorgesehen. Angesichts dieser Situationen meines Betriebes ist<br />
es sachlich nicht gerechtfertigt, das für die Betriebserweiterung<br />
benötigte Flurstück 118 künftig als Landschaftsschutzgebiet<br />
auszuweisen, zumal es sich inzwischen überwiegend um Ackerland<br />
handelt.<br />
Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />
haben Sie vielen Dank für die Verlängerung der Möglichkeit Stellungnahmen<br />
abzugeben bis zum 15.11.2011. Als Vertreter von<br />
direkt betroffenen Flächeneigentümern gebe ich hierzu folgende<br />
Stellungnahme ab:<br />
• Inhalt und Form beider LP sollten besser aneinander angeglichen<br />
werden. Als Beispiel kann die Angleichung der unterschiedlichen<br />
Bezeichnungen und Farben in den Legenden bei<br />
den Karten erwähnt werden<br />
• Der <strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong> verfügt bereits über ausreichend Flächen in<br />
NSG und LSG und FFH-Gebieten sowie das großzügig ausgewiesene<br />
VSG am Rhein und an den Krickenbecker Seen.<br />
Weitere Ausweisungen neuer LSG und NSG sollte der <strong>Kreis</strong><br />
daher nicht bis äußerst zurückhaltend vornehmen. Aus gleichem<br />
Grund sollte sich der <strong>Kreis</strong> sich bei der Festlegung von<br />
Verbotsbestimmungen zurückhalten.<br />
34<br />
schutz des Grundstückes bleiben unberührt.<br />
Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />
Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.<br />
Dem Hinweis wird gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />
Meerbeck L5 (zuvor L6) der Bereich westlich der Bahnlinie,<br />
welche die Hofflächen von der unmittelbaren Meerbeckniederung<br />
trennt, aus dem LSG herausgenommen.<br />
Darunter befindet sich auch die Hofstelle (Nieukerk, Flur 2,<br />
Nr. 118).<br />
Dem Hinweis wird gefolgt.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Ausweisungen von LSG und NSG werden nur bei entsprechender<br />
Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit vorgenommen.