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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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15-17<br />

15-6<br />

Kap. 3.2 LSG L5 (zuvor<br />

L6)<br />

LP 15 Allg.<br />

Kap. 3.1 NSG<br />

Kap. 3.2 LSG<br />

ist auch für künftige Betriebserweiterungen vorgesehen, da diese<br />

auf der Hofstelle Dorfstraße x (Flurstück 1/520) nicht mehr möglich<br />

sind. Angesichts der Entwicklung meines Betriebes ist es<br />

sachlich nicht gerechtfertigt, das für die neue Bebauung vorgesehene<br />

Grundstück Gemarkung Stenden, Flur 6, Nr. 449 künftig<br />

als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />

ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />

frühzeitige Bürgerbeteiligung und beantrage,<br />

mein auf dem anliegenden Plan „rot" umrandetes Grundstück<br />

Gemarkung Nieukerk, Flur 2, Nr. 118 nicht als Landschaftsschutzgebiet<br />

(L6) auszuweisen.<br />

Gründe:<br />

Ich bin Eigentümer und Bewirtschafter des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes in 47647 Kerken, Am Berkmansgraben x. Die Hofstelle<br />

befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Nieukerk, Flur 2,<br />

Nr. 118. Das Flurstück 118 ist für künftige Betriebserweiterungen<br />

vorgesehen. Angesichts dieser Situationen meines Betriebes ist<br />

es sachlich nicht gerechtfertigt, das für die Betriebserweiterung<br />

benötigte Flurstück 118 künftig als Landschaftsschutzgebiet<br />

auszuweisen, zumal es sich inzwischen überwiegend um Ackerland<br />

handelt.<br />

Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />

haben Sie vielen Dank für die Verlängerung der Möglichkeit Stellungnahmen<br />

abzugeben bis zum 15.11.2011. Als Vertreter von<br />

direkt betroffenen Flächeneigentümern gebe ich hierzu folgende<br />

Stellungnahme ab:<br />

• Inhalt und Form beider LP sollten besser aneinander angeglichen<br />

werden. Als Beispiel kann die Angleichung der unterschiedlichen<br />

Bezeichnungen und Farben in den Legenden bei<br />

den Karten erwähnt werden<br />

• Der <strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong> verfügt bereits über ausreichend Flächen in<br />

NSG und LSG und FFH-Gebieten sowie das großzügig ausgewiesene<br />

VSG am Rhein und an den Krickenbecker Seen.<br />

Weitere Ausweisungen neuer LSG und NSG sollte der <strong>Kreis</strong><br />

daher nicht bis äußerst zurückhaltend vornehmen. Aus gleichem<br />

Grund sollte sich der <strong>Kreis</strong> sich bei der Festlegung von<br />

Verbotsbestimmungen zurückhalten.<br />

34<br />

schutz des Grundstückes bleiben unberührt.<br />

Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />

Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />

Meerbeck L5 (zuvor L6) der Bereich westlich der Bahnlinie,<br />

welche die Hofflächen von der unmittelbaren Meerbeckniederung<br />

trennt, aus dem LSG herausgenommen.<br />

Darunter befindet sich auch die Hofstelle (Nieukerk, Flur 2,<br />

Nr. 118).<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Ausweisungen von LSG und NSG werden nur bei entsprechender<br />

Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit vorgenommen.

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