HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
15-21<br />
15-22<br />
Kap. 3.2 LSG L5 (zuvor<br />
L6)<br />
Kap. 3.2 LSG L5 (zuvor<br />
L6)<br />
271 ist aber für künftige Betriebserweiterungen vorgesehen. Angesichts<br />
dieser Situationen meines Betriebes ist es sachlich<br />
nicht gerechtfertigt, die für die Betriebserweiterung benötigten<br />
Teil des Flurstücks 271 künftig als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />
ich nehme Bezug auf die erfolgte frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />
und beantrage,<br />
meine auf dem anliegenden Plan „rot" umrandeten Grundstücke<br />
Gemarkung Vernum, Flur 4, Nr. 2 und 8 nicht als Landschaftsschutzgebiet<br />
(L6) auszuweisen.<br />
Gründe:<br />
Ich bin Eigentümer und Bewirtschafter des landwirtschaftlichen<br />
Betriebes in 47608 Geldern, Hartefelder Dorfstraße x. Die Hofstelle<br />
befindet sich auf den Grundstücken Gemarkung Vernum,<br />
Flur 4, Nr. 2. Das Flurstück 2 ist für künftige Betriebserweiterungen<br />
vorgesehen. Angesichts dieser Situationen meines Betriebes<br />
ist es sachlich nicht gerechtfertigt, das für die Betriebserweiterung<br />
benötigte Flurstück 2 künftig als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
Denkbar wäre für mich allenfalls, zur Gewährleistung des<br />
Biotopverbundes einen Streifen von 10 m Breite entlang der Meerbeck<br />
als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Dies gilt auch<br />
für das Flurstück 8 und das benachbarte Flurstück Nr. 13 (Eigentümer<br />
xxx).<br />
Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />
ich nehme Bezug auf die erfolgte frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />
und beantrage,<br />
meine auf dem als <strong>Anl</strong>age 1 beigefügten Plan „rot" umrandeten<br />
Grundstücke Gemarkung Vernum, Flur 11, Nr. 103 und 72 nicht<br />
als Landschaftsschutzgebiet (L6) auszuweisen.<br />
61<br />
des darstellt.<br />
Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und der Bestandsschutz<br />
des Grundstückes bleiben unberührt.<br />
Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />
Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.<br />
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B werden im Landschaftsschutzgebiet<br />
Meerbeck L5 (zuvor L6) die Hofstellen Hauslershof<br />
und Türfshof aus dem LSG herausgenommen. Die landwirtschaftlichen<br />
Flächen entlang der Meerbeck verbleiben im<br />
LSG.<br />
Der Regionalplan Düsseldorf (GEP99) stellt die Meerbeckniederung<br />
als Vorrangfläche zum Schutz der Landschaft dar.<br />
Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und der Bestandsschutz<br />
der im LSG verbliebenen Grundstücke bleiben unberührt.<br />
Bei zukünftig betrieblich notwendigen Veränderungen gilt das<br />
Vorrangrecht der Privilegiertheit für <strong>Anl</strong>agen im Außenbereich.<br />
Sinn und Zweck des Landschaftsplanes ist die Erhaltung der<br />
typisch niederrheinischen Kulturlandschaft. In den Schutzausweisungen<br />
liegt das Schwergewicht auf Erhaltung und<br />
Pflege der vorhandenen Grünstrukturen, der prägenden<br />
Landschaftsfaktoren und der ökologisch bedeutsamen Flächen<br />
mit dem Ziel der Entwicklung der Landschaft in ihren<br />
Nutzungsstrukturen und ihren natürlichen Strukturen hinsichtlich<br />
der Funktion als Biotopverbund.<br />
Das beschriebene Grundstück liegt unmittelbar an der Meerbeck,<br />
die mit ihren gewässerbegleitenden Flächen und Niederungen<br />
einen wichtigen Bestandteil des Biotopverbundes<br />
darstellt.<br />
Da die Hofstellen in einiger Entfernung zum Gewässer und<br />
im Randbereich des LSG liegen, können diese ausgenommen<br />
werden.<br />
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />
Meerbeck L5 (zuvor L6) die Hofstelle (Vernum, Flur 11, Nr.<br />
103) aus dem LSG herausgenommen. Ein 10 m breiter Streifen<br />
entlang der Meerbeck verbleibt im LSG.