HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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Kap. 3.2 LSG L4 (zuvor<br />
L5)<br />
Kap. 3.2 LSG L1 (zuvor<br />
L3)<br />
Die endrekultivieren Uferbereiche im Osten, Westen und Norden<br />
des Altsees wurden bereits von den zuständigen Behörden begutachtet<br />
und abgenommen.<br />
Im westlichen Teil der aus südlicher Richtung in den Altsee hineinragenden<br />
Landzunge werden aktuell durch Einbau von Abraum<br />
und Einspülung von Feinsanden weiträumige Flachwasserund<br />
Verlandungsbereiche als Habitat für seltene und geschützte<br />
Faunen des Wasserwechselbereiches geschaffen. Hier werden<br />
u.a. in Abhängigkeit von Seewasserstand und Niederschlagsmenge<br />
temporäre Kleingewässer entstehen, in denen insbesondere<br />
Wat- und Wasservögel, Amphibien und Kleinlebewesen<br />
einen Lebensraum vorfinden. Zusätzlich entstehen im Bereich<br />
des <strong>Anl</strong>agenstandortes hochwertige Magerstandorte auf Rohbodensubstrat.<br />
Bereits heute ist eine hohe Faunendiversität, primär der Avifauna,<br />
festzustellen.<br />
Die beschriebene Rekultivierung ist das Ergebnis der genehmigungskonformen<br />
Umsetzung mit den Trägern öffentlicher Belange,<br />
der Genehmigungsbehörde sowie der Gemeinde abgestimmter<br />
Maßnahmen, sodass bereits ohne entsprechende Ausweisung<br />
Landschafts- und Naturschutz praktiziert werden.<br />
Das Landschaftsschutzgebiet L3 Stender Feld umfasst den Bereich<br />
östlich der genehmigten Erweiterungsfläche sowie ein Areal<br />
nördlich der Bundesstraße B 9.<br />
Die Gemeinde Kerken stimmte mit Ratssitzung vom August 2007<br />
einer von der nun im Abbau befindlichen Erweiterungsfläche ausgehenden<br />
östlichen Tagebauerweiterung südlich der B9 zu! Weitere<br />
Darstellungen nördlich der B9 auf der Aldekerker Platte sowie<br />
darüberhinausgehende Ausweisungen von Bereichen zur<br />
Sicherung des Abbaus oberflächennaher Bodenschätze (BSAB's<br />
auf Kerkener Gemeindegebiet lehnt der Rat ab, was von der Firma<br />
XXX akzeptiert wird).<br />
Im Rahmen der Erstellung einer Reservegebietskarte zur 51.<br />
Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf<br />
wurde nachfolgend östlich an die Erweiterungsfläche angrenzend<br />
ein Sondierungsbereich ausgewiesen, der als Reservefläche<br />
für die zukünftige Ausweisung von BSABs dient (siehe<br />
Web-Adresse 2). Dieses Areal beinhaltet größernteils den südlich<br />
der Bundesstraße B 9 dargestellten Planungsbereich des LSG 3<br />
54<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Im Kap. 2.3 Entwicklungsziel 3 Wiederherstellung wird die<br />
Beachtung der vorbildlich durchgeführten Rekultivierungsmaßnahmen<br />
genannt.<br />
Im Kap. 2.3 Entwicklungsziel 3 Wiederherstellung<br />
wird bei den Entwicklungsräumen 3.1 und 3.2. jeweils folgender<br />
Unterpunkt ergänzt:<br />
• Bei Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind die Vorgaben<br />
durch die Rekultivierungsverpflichtungen zu beachten.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.