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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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Kap. 3.2 LSG L4 (zuvor<br />

L5)<br />

Kap. 3.2 LSG L1 (zuvor<br />

L3)<br />

Die endrekultivieren Uferbereiche im Osten, Westen und Norden<br />

des Altsees wurden bereits von den zuständigen Behörden begutachtet<br />

und abgenommen.<br />

Im westlichen Teil der aus südlicher Richtung in den Altsee hineinragenden<br />

Landzunge werden aktuell durch Einbau von Abraum<br />

und Einspülung von Feinsanden weiträumige Flachwasserund<br />

Verlandungsbereiche als Habitat für seltene und geschützte<br />

Faunen des Wasserwechselbereiches geschaffen. Hier werden<br />

u.a. in Abhängigkeit von Seewasserstand und Niederschlagsmenge<br />

temporäre Kleingewässer entstehen, in denen insbesondere<br />

Wat- und Wasservögel, Amphibien und Kleinlebewesen<br />

einen Lebensraum vorfinden. Zusätzlich entstehen im Bereich<br />

des <strong>Anl</strong>agenstandortes hochwertige Magerstandorte auf Rohbodensubstrat.<br />

Bereits heute ist eine hohe Faunendiversität, primär der Avifauna,<br />

festzustellen.<br />

Die beschriebene Rekultivierung ist das Ergebnis der genehmigungskonformen<br />

Umsetzung mit den Trägern öffentlicher Belange,<br />

der Genehmigungsbehörde sowie der Gemeinde abgestimmter<br />

Maßnahmen, sodass bereits ohne entsprechende Ausweisung<br />

Landschafts- und Naturschutz praktiziert werden.<br />

Das Landschaftsschutzgebiet L3 Stender Feld umfasst den Bereich<br />

östlich der genehmigten Erweiterungsfläche sowie ein Areal<br />

nördlich der Bundesstraße B 9.<br />

Die Gemeinde Kerken stimmte mit Ratssitzung vom August 2007<br />

einer von der nun im Abbau befindlichen Erweiterungsfläche ausgehenden<br />

östlichen Tagebauerweiterung südlich der B9 zu! Weitere<br />

Darstellungen nördlich der B9 auf der Aldekerker Platte sowie<br />

darüberhinausgehende Ausweisungen von Bereichen zur<br />

Sicherung des Abbaus oberflächennaher Bodenschätze (BSAB's<br />

auf Kerkener Gemeindegebiet lehnt der Rat ab, was von der Firma<br />

XXX akzeptiert wird).<br />

Im Rahmen der Erstellung einer Reservegebietskarte zur 51.<br />

Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf<br />

wurde nachfolgend östlich an die Erweiterungsfläche angrenzend<br />

ein Sondierungsbereich ausgewiesen, der als Reservefläche<br />

für die zukünftige Ausweisung von BSABs dient (siehe<br />

Web-Adresse 2). Dieses Areal beinhaltet größernteils den südlich<br />

der Bundesstraße B 9 dargestellten Planungsbereich des LSG 3<br />

54<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im Kap. 2.3 Entwicklungsziel 3 Wiederherstellung wird die<br />

Beachtung der vorbildlich durchgeführten Rekultivierungsmaßnahmen<br />

genannt.<br />

Im Kap. 2.3 Entwicklungsziel 3 Wiederherstellung<br />

wird bei den Entwicklungsräumen 3.1 und 3.2. jeweils folgender<br />

Unterpunkt ergänzt:<br />

• Bei Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind die Vorgaben<br />

durch die Rekultivierungsverpflichtungen zu beachten.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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