HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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Kap. 3.2 LSG L1M (zauß-g Maßgaben zur Ausweisung des Sondierungsbereiches in der<br />
vor L3)<br />
Reservegebietskarte zur 51. Änderung des Regionalplans Gemäß<br />
der 51. Regionalplanänderung sollen Darstellungen von<br />
BSAB's und Sondierungsbereichen nur noch in konfliktfreien Bereichen<br />
ausgewiesen werden, nämlich nur<br />
• außerhalb von FFH-Gebieten<br />
• außerhalb von Europäischen Vogelschutzgebieten<br />
• außerhalb von Naturschutzgebieten<br />
• außerhalb gesetzlich geschützten Biotopen<br />
• außerhalb von Landschaftsschutzgebieten mit uneingeschränktem<br />
Abgrabungsverbot<br />
• außerhalb von Bereichen zum Schutz der Natur<br />
• außerhalb Bereichen für spezialisierte Intensivnutzungen in<br />
der Landwirtschaft<br />
• außerhalb sonstigen Zweckbindungen im Freiraum<br />
• außerhalb Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz<br />
• außerhalb von darüber hinaus gehenden Einzugsgebiete<br />
gemäß Erläuterungskarte 8 Wasserwirtschaft<br />
Demzufolge wurde der oben bezeichnete Sondierungsbereich<br />
bereits einer Abwägung, auch im naturschutzfachlichen Sinne,<br />
unterzogen und hat sich aufgrund diverser Standortvorteile und<br />
dem Konsens mit der Gemeinde gegenüber anderen von Mitbewerbern<br />
beantragten Flächen zum Rohstoffabbau durchgesetzt.<br />
Wesentliche Kriterien für diese Entscheidung waren unter anderem:<br />
Die hier dargestellten Rohstofflagerstätten weisen zumeist sehr<br />
günstige geologische Verhältnisse auf. Die Rohstoffmächtigkeit<br />
beträgt im Mittel mehr als 25 Meter.<br />
Die Erschließung erfolgt konfliktarm ohne Ortsdurchfahrt. Die<br />
gute Verkehrsanbindung sowie das geringe ökologische Konfliktpotenzial<br />
der bisher nahezu ausschließlich landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen ermöglichen einen auf Dauer umweltverträglichen<br />
Rohstoffabbau.<br />
Umwelt: Bei Nichtdarstellung verbrauchernaher Lagerstätten als<br />
BSAB müssten erheblich weitere Frachten in Kauf genommen<br />
werden, die zu einer erheblichen Verteuerung der Baustoffe führen<br />
wird sowie zu einer erheblichen Mehrbelastung der Umwelt<br />
durch z. B. zusätzliche Abgasbelastungen. Bei einer Strecken-<br />
55<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.