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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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Kap. 3.2 LSG L1M (zauß-g Maßgaben zur Ausweisung des Sondierungsbereiches in der<br />

vor L3)<br />

Reservegebietskarte zur 51. Änderung des Regionalplans Gemäß<br />

der 51. Regionalplanänderung sollen Darstellungen von<br />

BSAB's und Sondierungsbereichen nur noch in konfliktfreien Bereichen<br />

ausgewiesen werden, nämlich nur<br />

• außerhalb von FFH-Gebieten<br />

• außerhalb von Europäischen Vogelschutzgebieten<br />

• außerhalb von Naturschutzgebieten<br />

• außerhalb gesetzlich geschützten Biotopen<br />

• außerhalb von Landschaftsschutzgebieten mit uneingeschränktem<br />

Abgrabungsverbot<br />

• außerhalb von Bereichen zum Schutz der Natur<br />

• außerhalb Bereichen für spezialisierte Intensivnutzungen in<br />

der Landwirtschaft<br />

• außerhalb sonstigen Zweckbindungen im Freiraum<br />

• außerhalb Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz<br />

• außerhalb von darüber hinaus gehenden Einzugsgebiete<br />

gemäß Erläuterungskarte 8 Wasserwirtschaft<br />

Demzufolge wurde der oben bezeichnete Sondierungsbereich<br />

bereits einer Abwägung, auch im naturschutzfachlichen Sinne,<br />

unterzogen und hat sich aufgrund diverser Standortvorteile und<br />

dem Konsens mit der Gemeinde gegenüber anderen von Mitbewerbern<br />

beantragten Flächen zum Rohstoffabbau durchgesetzt.<br />

Wesentliche Kriterien für diese Entscheidung waren unter anderem:<br />

Die hier dargestellten Rohstofflagerstätten weisen zumeist sehr<br />

günstige geologische Verhältnisse auf. Die Rohstoffmächtigkeit<br />

beträgt im Mittel mehr als 25 Meter.<br />

Die Erschließung erfolgt konfliktarm ohne Ortsdurchfahrt. Die<br />

gute Verkehrsanbindung sowie das geringe ökologische Konfliktpotenzial<br />

der bisher nahezu ausschließlich landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen ermöglichen einen auf Dauer umweltverträglichen<br />

Rohstoffabbau.<br />

Umwelt: Bei Nichtdarstellung verbrauchernaher Lagerstätten als<br />

BSAB müssten erheblich weitere Frachten in Kauf genommen<br />

werden, die zu einer erheblichen Verteuerung der Baustoffe führen<br />

wird sowie zu einer erheblichen Mehrbelastung der Umwelt<br />

durch z. B. zusätzliche Abgasbelastungen. Bei einer Strecken-<br />

55<br />

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