HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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LP 15 Allg.<br />
Kap. 3.1 NSG<br />
Bes.Festsetzungen<br />
Kap. 3.1 NSG N2<br />
Bes.Festsetzungen<br />
Ergänzung vom 14.12.2011<br />
Der L — Plan 15 vermittelt den Eindruck großer Detailfreude für<br />
Festsetzungen, wie es vor allem in den Festsetzungen der frühen<br />
L-Pläne üblich war.<br />
Inzwischen treffen neue L-Pläne weniger detaillierte Festsetzungen,<br />
sie sind auch weniger parzellenscharf und stellen<br />
besonders auf freiwillige, vertragliche Vereinbarungen mit<br />
einer gewissen räumlichen Beweglichkeit ab.<br />
Insbesondere werden Festsetzungen vermieden, die die<br />
Entwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben in ihrer<br />
baulichen und Betrieblichen Entwicklung verhindern.<br />
Im forstlichen Bereich werden hier in den NSG Festsetzungen<br />
über die Baumartenwahl, die Kahlschlaggröße, den Nutzungszeitraum<br />
und den Schutz einzelner Bäume getroffen, die sehr stringent,<br />
aber nicht spezifisch sind und für den wirtschaftenden<br />
Forstbetrieb übermäßige Rechtsunsicherheit für sein Wirtschaften<br />
schaffen, weil er selbst zu entscheiden und zu verantworten hat,<br />
welche Tätigkeit ggf. ein geschütztes Gut - eine Spezies - schädigt.<br />
Schließlich soll er das nicht definierte und lokalisierte<br />
Schutzgut selbst erkennen bevor er wirtschaftet.<br />
Das ist extrem schwierig und muss zwangsläufig zu Konflikten<br />
führen.<br />
Für die angesprochenen Parkbereiche, z. B. Bloemersheim und<br />
Leyenburg, stehen die Festsetzungen in Widerspruch zu den<br />
ständig geübten und seit Gründungszeiten der Parks wiederholten<br />
Maßnahmen an den Ufern, nämlich der Stabilisierung der<br />
Ufer durch geeignete Maßnahmen und des in kurzen Abständen<br />
durchgeführten Rückschnittes des Uferbewuchses, damit die<br />
Umgebung der Gebäude nicht zuwächst, sondern eine offene<br />
Landschaft mit entsprechenden Ansichts- und Aussichtsmöglichkeiten<br />
bestehen bleibt.<br />
Auch gehörte dazu das in langen Abständen wiederholte Entschlammen<br />
der Teiche, um Verlandungen zu vermeiden und die<br />
Teiche als Teil des Landschaftsparkes zu erhalten. Häufiger wurden<br />
bei Bedarf im Sommer Entkrautungen durchgeführt, um den<br />
19<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Grad der Detaillierung ist in den neueren LP insbesondere<br />
zu den Festsetzungen der Entwicklungsmaßnahmen deutlich<br />
gesunken. An dieser Stelle werden nur noch Maßnahmenräume<br />
ohne genaue Verortung der Einzelmaßnahmen<br />
ausgewiesen.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Ausgenommen des Staatsforstes Littard sind durch die Festsetzungen<br />
in den NSG N2 und N3 im Wesentlichen nur kleinere<br />
forstliche Bereiche oder Erlenbrüche betroffen.<br />
Die Waldflächen am Schloss Bloemersheim und der Kleinen<br />
Parsick sind nicht mehr Bestandteil des NSG.<br />
In der Festsetzungskarte B werden forstlich genutzte Teilflächen<br />
des NSG Littardkuhlen N2 aus der Naturschutzfestsetzung<br />
herausgenommen und in einen Landschaftsschutzstatus<br />
überführt.<br />
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Beerenobstplantagen<br />
und die Leyenburger Wiese südlich des Schlosses<br />
Bloemersheim sowie der 'Eichenbusch' nördlich des Gutes<br />
Leyenburg.<br />
Des Weiteren betrifft dies die Wald- bzw. Parkflächen östlich<br />
des Kleinen Parsick.<br />
Unberührt bleiben von den Verboten bleiben die ordnungsgemäße<br />
Gewässerunterhaltung durch die LINEG; sowie<br />
zwingend notwendige Gewässerunterhaltungsmaßnahmen<br />
im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde zur<br />
Vermeidung von Vernässungsschäden sowie gartendenkmalpflegerische<br />
Maßnahmen zur Sicherung des kulturhistorischen<br />
und künstlerischen Wertes der Parkanlage des<br />
Schlosses Bloemersheim sowie des kaum noch betroffenen<br />
Gutes Leyenburg.