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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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LP 15 Allg.<br />

Kap. 3.1 NSG<br />

Bes.Festsetzungen<br />

Kap. 3.1 NSG N2<br />

Bes.Festsetzungen<br />

Ergänzung vom 14.12.2011<br />

Der L — Plan 15 vermittelt den Eindruck großer Detailfreude für<br />

Festsetzungen, wie es vor allem in den Festsetzungen der frühen<br />

L-Pläne üblich war.<br />

Inzwischen treffen neue L-Pläne weniger detaillierte Festsetzungen,<br />

sie sind auch weniger parzellenscharf und stellen<br />

besonders auf freiwillige, vertragliche Vereinbarungen mit<br />

einer gewissen räumlichen Beweglichkeit ab.<br />

Insbesondere werden Festsetzungen vermieden, die die<br />

Entwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben in ihrer<br />

baulichen und Betrieblichen Entwicklung verhindern.<br />

Im forstlichen Bereich werden hier in den NSG Festsetzungen<br />

über die Baumartenwahl, die Kahlschlaggröße, den Nutzungszeitraum<br />

und den Schutz einzelner Bäume getroffen, die sehr stringent,<br />

aber nicht spezifisch sind und für den wirtschaftenden<br />

Forstbetrieb übermäßige Rechtsunsicherheit für sein Wirtschaften<br />

schaffen, weil er selbst zu entscheiden und zu verantworten hat,<br />

welche Tätigkeit ggf. ein geschütztes Gut - eine Spezies - schädigt.<br />

Schließlich soll er das nicht definierte und lokalisierte<br />

Schutzgut selbst erkennen bevor er wirtschaftet.<br />

Das ist extrem schwierig und muss zwangsläufig zu Konflikten<br />

führen.<br />

Für die angesprochenen Parkbereiche, z. B. Bloemersheim und<br />

Leyenburg, stehen die Festsetzungen in Widerspruch zu den<br />

ständig geübten und seit Gründungszeiten der Parks wiederholten<br />

Maßnahmen an den Ufern, nämlich der Stabilisierung der<br />

Ufer durch geeignete Maßnahmen und des in kurzen Abständen<br />

durchgeführten Rückschnittes des Uferbewuchses, damit die<br />

Umgebung der Gebäude nicht zuwächst, sondern eine offene<br />

Landschaft mit entsprechenden Ansichts- und Aussichtsmöglichkeiten<br />

bestehen bleibt.<br />

Auch gehörte dazu das in langen Abständen wiederholte Entschlammen<br />

der Teiche, um Verlandungen zu vermeiden und die<br />

Teiche als Teil des Landschaftsparkes zu erhalten. Häufiger wurden<br />

bei Bedarf im Sommer Entkrautungen durchgeführt, um den<br />

19<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Grad der Detaillierung ist in den neueren LP insbesondere<br />

zu den Festsetzungen der Entwicklungsmaßnahmen deutlich<br />

gesunken. An dieser Stelle werden nur noch Maßnahmenräume<br />

ohne genaue Verortung der Einzelmaßnahmen<br />

ausgewiesen.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Ausgenommen des Staatsforstes Littard sind durch die Festsetzungen<br />

in den NSG N2 und N3 im Wesentlichen nur kleinere<br />

forstliche Bereiche oder Erlenbrüche betroffen.<br />

Die Waldflächen am Schloss Bloemersheim und der Kleinen<br />

Parsick sind nicht mehr Bestandteil des NSG.<br />

In der Festsetzungskarte B werden forstlich genutzte Teilflächen<br />

des NSG Littardkuhlen N2 aus der Naturschutzfestsetzung<br />

herausgenommen und in einen Landschaftsschutzstatus<br />

überführt.<br />

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Beerenobstplantagen<br />

und die Leyenburger Wiese südlich des Schlosses<br />

Bloemersheim sowie der 'Eichenbusch' nördlich des Gutes<br />

Leyenburg.<br />

Des Weiteren betrifft dies die Wald- bzw. Parkflächen östlich<br />

des Kleinen Parsick.<br />

Unberührt bleiben von den Verboten bleiben die ordnungsgemäße<br />

Gewässerunterhaltung durch die LINEG; sowie<br />

zwingend notwendige Gewässerunterhaltungsmaßnahmen<br />

im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde zur<br />

Vermeidung von Vernässungsschäden sowie gartendenkmalpflegerische<br />

Maßnahmen zur Sicherung des kulturhistorischen<br />

und künstlerischen Wertes der Parkanlage des<br />

Schlosses Bloemersheim sowie des kaum noch betroffenen<br />

Gutes Leyenburg.

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