HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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Kap. 3.1 NSG<br />
Allg. Festsetzungen<br />
2. g)<br />
Kap. 3.1 NSG N2<br />
Kap. 3.1 NSG N2<br />
g) Zur Unterhaltung bestehender Versorgungs- und Entsorgungsanlagen<br />
ist erweiternd zu ergänzen, dass dazu auch die<br />
Erweiterung und Verstärkung dieser <strong>Anl</strong>agen gehört, weil andernfalls<br />
die Erschließung für die Zukunft nicht ausreichend, wirtschaftlich<br />
und kostengünstig gesichert werden kann.<br />
III Besondere Festsetzungen für einzelne Naturschutzgebiete<br />
Als Naturschutzgebiete werden festgesetzt:<br />
N 2 Naturschutzgebiet Littardkuhlen<br />
Schutzgegenstand:<br />
Die Beschreibung des Schutzgegenstandes bezüglich Schloss<br />
Bloemersheim mit Park und der Kleinen Parsick mit Schloss<br />
Leyenburg und zugehörigem Park ist tlw. fehlerhaft, weil nur in<br />
eingeschränktem Umfang, bedingt durch die Parkanlagen, eine<br />
„naturnahe Ufervegetation und Röhrichtsäume" und „die begleitenden<br />
vorwiegend aus Eichen- und Erlenbeständen bestehenden<br />
Wald- und Bruch- bzw. Nass- und Feuchtgrünlandbereiche"<br />
vorhanden sind. An der Leyenburg sind sie nicht vorhanden und<br />
in Bloemersheim nur untergeordnet.<br />
Deshalb ist auch der Schutzzweck aus diesen Bereichen nur<br />
eingeschränkt her zu leiten.<br />
Zu den Erläuterungen ist weiterhin Folgendes festzustellen:<br />
Die Kleine Parsick ist kein naturnahes Stillgewässer inmitten<br />
eines auewaldähnlichen Eschenmischwaldes aus Stieleichen,<br />
Eschen, Schwarzerlen, sowie Bergahorn, Hainbuchen und Vogeloder<br />
Traubenkirsche. Ebenso weist der Baumbestand des Parkes<br />
auf der Leyenburger Insel ( das Wort „Auwald" ist hier irreführend<br />
) wenig oder kein Totholz auf, sondern ist wieder zum Landschaftspark<br />
der Leyenburg gestaltet worden. Der Baumbestand<br />
wird optisch, von der Leyenburg aus gesehen, zunächst durch<br />
starke Sympfzypressen bestimmt, es folgen Pappeln, Tulpenbäume,<br />
Eichen, Eschen, Roteichen, Platane, einigen Kiefern und<br />
am Ufer natürlich auch starke Erlen neben Sympfzypressen und<br />
Harthölzern, auch Ahorn. Die Baumartenzusammensetzung deutet<br />
auf den ursprünglich angelegten Park hin. Die Höhe der Fläche<br />
über dem Wasserstand des Teiches, insbesondere aber<br />
gegenüber dem Staukanal zum LINEG — Pumpwerk Leyenburg<br />
1, schließt eine Überflutung der sogenannten Leyenburger nicht<br />
23<br />
Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />
Die Erweiterung bestehender Versorgungs- und Entsorgungsanlagen<br />
innerhalb von NSG oder auch LSG bedarf zur<br />
Gewährleistung des Schutzzweckes einer Genehmigung<br />
durch die ULB.<br />
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />
Die Ausweisung eines größtenteils zusammenhängenden<br />
Gewässerkomplexes bzw. Kuhlenzuges einschließlich angrenzender<br />
Niederungen als NSG bleibt davon unberührt.<br />
Die Schutzausweisung ist aus naturschutzfachlicher Sicht<br />
insbesondere zur Stärkung des Biotopverbundes sowie zur<br />
Erhaltung wertvoller Biotope und Lebensräume erforderlich.<br />
Dem Hinweis der Flächenreduzierung wird in weniger naturnah<br />
oder wertvoll ausgeprägten Teilbereichen gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B werden Teilflächen des NSG<br />
Littardkuhlen N2 aus der Naturschutzfestsetzung herausgenommen<br />
und in einen Landschaftsschutzstatus überführt.<br />
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Beerenobstplantagen<br />
und die Leyenburger Wiese südlich des Schlosses<br />
Bloemersheim sowie den 'Eichenbusch' nördlich des Gutes<br />
Leyenburg.<br />
Des Weiteren betrifft dies die Wald- bzw. Parkflächen östlich<br />
des Kleinen Parsick.<br />
Dem Hinweis wird teilweise gefolgt.<br />
Der Erläuterungstext wird wie folgt geändert:<br />
Der Kleine Parsick stellt ein anthropogen beeinträchtigtes<br />
Stillgewässer inmitten eines parkartigen, in kleinen Teilbereichen<br />
auwaldähnlichen Eschenmischwaldes aus Stieleichen,<br />
Eschen und Schwarzerlen sowie Berg-Ahorn, Hainbuchen<br />
und vereinzelt Vogel- oder Traubenkirschen dar.<br />
Dem Hinweis der Flächenreduzierung wird in weniger naturnah<br />
oder wertvoll ausgeprägten Teilbereichen gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B werden Teilflächen des NSG<br />
Littardkuhlen N2 aus der Naturschutzfestsetzung herausgenommen<br />
und in einen Landschaftsschutzstatus überführt.<br />
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Beerenobstplantagen<br />
und die Leyenburger Wiese südlich des Schlosses<br />
Bloemersheim sowie der 'Eichenbusch' nördlich des Gutes<br />
Leyenburg.