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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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15-9<br />

15-10<br />

Kap. 3.2 LSG L1 (zuvor<br />

L3)<br />

Kap. 3.2 LSG L3 (zuvor<br />

L4)<br />

Pacht- und Eigentumsflächen begonnen. Auf den anderen<br />

Grundstücken sollen die Kulturen und <strong>Anl</strong>agen bis zum Jahre<br />

2013 errichtet werden. Bis heute habe ich in den Erwerb von<br />

Grundstücken, die <strong>Anl</strong>age von Kulturen und die Schaffung der<br />

Infrastruktur einen Betrag in Höhe von ca. 500.000,00 € investiert.<br />

Weitere umfangreiche Investitionen stehen bevor. Angesichts<br />

dieser Situation meines Betriebes ist es nicht gerechtfertigt,<br />

die für die Betriebsumstrukturierung benötigten Flächen<br />

künftig als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />

Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />

Bitte das Grundstück Stenden, Flur 2, Flst. 297 u. 298 aus dem<br />

LSG nehmen.<br />

ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />

frühzeitige Bürgerbeteiligung und bitte Sie,<br />

mein auf dem anliegenden Plan „rot" umrandetes Grundstück<br />

Gemarkung Nieukerk, Flur 30, Nr. 10 im geplanten Landschaftsplan<br />

nicht als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />

Gründe.<br />

Ich bewirtschafte in 47647 Kerken, Winternam x einen landwirtschaftlichen<br />

Betrieb. Gegenüber der alten Hofstelle zwischen<br />

Winternamer Straße und Landwehrbach liegt mein Grundstück<br />

Flur 30, Nr. 10, auf dem bereits mehrere Betriebsgebäude errichtet<br />

wurden und das für eine weitere bauliche Entwicklung meines<br />

Betriebes vorgesehen ist. Vorsorglich weise ich daraufhin, dass<br />

die im Entwurf des Landschaftsplanes dargestellte Bebauung<br />

meines Grundstückes nicht vollständig ist. Die tatsächliche Bebauung<br />

ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.<br />

Nach heutiger Rechtslage liegt mein Flurstück 10 im Landschaftsschutzgebiet.<br />

Nach der Planvorlage soll auf Teilflächen<br />

meines Grundstückes - auf dem Plan „grün" gekennzeichnet -<br />

das Landschaftsschutzgebiet zurückgenommen werden. Dies<br />

reicht aber nicht aus, da wie aus der <strong>Anl</strong>age ersichtlich die Bebauung<br />

mit Wirtschaftsgebäuden bis ca. 50 m an den Landwehrbach<br />

heranreicht. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung meines<br />

Betriebes ist es daher erforderlich, das Landschaftsschutzgebiet<br />

auch in diesem Bereich zurückzunehmen.<br />

49<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />

Stender Feld L1 (zuvor L3) der betroffene Randbereich<br />

(Stenden, Flur 2, Nr. 297 u. 298) aus dem LSG herausgenommen.<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />

Kerkener Bruch L3 (zuvor L4) der östliche Bereich des Winternamer<br />

Bruches bis zu einer Abstandslinie von 20 m vom<br />

Landwehrbach aus dem LSG herausgenommen.<br />

Darunter befindet sich auch das betroffene Grundstück<br />

(Nieukerk, Flur 30, Nr. 10).

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