HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve
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15-9<br />
15-10<br />
Kap. 3.2 LSG L1 (zuvor<br />
L3)<br />
Kap. 3.2 LSG L3 (zuvor<br />
L4)<br />
Pacht- und Eigentumsflächen begonnen. Auf den anderen<br />
Grundstücken sollen die Kulturen und <strong>Anl</strong>agen bis zum Jahre<br />
2013 errichtet werden. Bis heute habe ich in den Erwerb von<br />
Grundstücken, die <strong>Anl</strong>age von Kulturen und die Schaffung der<br />
Infrastruktur einen Betrag in Höhe von ca. 500.000,00 € investiert.<br />
Weitere umfangreiche Investitionen stehen bevor. Angesichts<br />
dieser Situation meines Betriebes ist es nicht gerechtfertigt,<br />
die für die Betriebsumstrukturierung benötigten Flächen<br />
künftig als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
Ich bitte meinem Antrag stattzugeben.<br />
Bitte das Grundstück Stenden, Flur 2, Flst. 297 u. 298 aus dem<br />
LSG nehmen.<br />
ich nehme Bezug auf die am Mittwoch, den 12.10.2011, erfolgte<br />
frühzeitige Bürgerbeteiligung und bitte Sie,<br />
mein auf dem anliegenden Plan „rot" umrandetes Grundstück<br />
Gemarkung Nieukerk, Flur 30, Nr. 10 im geplanten Landschaftsplan<br />
nicht als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.<br />
Gründe.<br />
Ich bewirtschafte in 47647 Kerken, Winternam x einen landwirtschaftlichen<br />
Betrieb. Gegenüber der alten Hofstelle zwischen<br />
Winternamer Straße und Landwehrbach liegt mein Grundstück<br />
Flur 30, Nr. 10, auf dem bereits mehrere Betriebsgebäude errichtet<br />
wurden und das für eine weitere bauliche Entwicklung meines<br />
Betriebes vorgesehen ist. Vorsorglich weise ich daraufhin, dass<br />
die im Entwurf des Landschaftsplanes dargestellte Bebauung<br />
meines Grundstückes nicht vollständig ist. Die tatsächliche Bebauung<br />
ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.<br />
Nach heutiger Rechtslage liegt mein Flurstück 10 im Landschaftsschutzgebiet.<br />
Nach der Planvorlage soll auf Teilflächen<br />
meines Grundstückes - auf dem Plan „grün" gekennzeichnet -<br />
das Landschaftsschutzgebiet zurückgenommen werden. Dies<br />
reicht aber nicht aus, da wie aus der <strong>Anl</strong>age ersichtlich die Bebauung<br />
mit Wirtschaftsgebäuden bis ca. 50 m an den Landwehrbach<br />
heranreicht. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung meines<br />
Betriebes ist es daher erforderlich, das Landschaftsschutzgebiet<br />
auch in diesem Bereich zurückzunehmen.<br />
49<br />
Dem Hinweis wird gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />
Stender Feld L1 (zuvor L3) der betroffene Randbereich<br />
(Stenden, Flur 2, Nr. 297 u. 298) aus dem LSG herausgenommen.<br />
Dem Hinweis wird gefolgt.<br />
In der Festsetzungskarte B wird im Landschaftsschutzgebiet<br />
Kerkener Bruch L3 (zuvor L4) der östliche Bereich des Winternamer<br />
Bruches bis zu einer Abstandslinie von 20 m vom<br />
Landwehrbach aus dem LSG herausgenommen.<br />
Darunter befindet sich auch das betroffene Grundstück<br />
(Nieukerk, Flur 30, Nr. 10).