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HE_8.Sitzung_TOP 2_Anl. 2_1.pdf - Kreis Kleve

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Kap. 2.1.3 EZ Erhalt.<br />

Gewässers.<br />

ER 1.3.7<br />

Bewirtschaftung der Waldflächen beschrieben, ist die Waldbaumartenzusammensetzung<br />

eine andere als vorgestellt. Tatsächlich<br />

gibt es zwar einen hohen Anteil an Eichen- und Eichen­<br />

Buchen-Beständen, aber Kiefernwälder sind nur in beinahe zu<br />

vernachlässigender Fläche vorhanden. Stattdessen ist die Roteiche<br />

mit beinahe 30 % vertreten und Nadelwald, bestehend aus<br />

Douglasie, großer Küstentanne und Weymouthskiefer sogar mit<br />

einem sehr hohen Anteil. Daneben gibt es bedeutende Anteile<br />

aus Esche, Pappel und Erle. Bestehende Waldflächen geringer<br />

Qualität, die durch Zukäufe in den Betrieb gekommen sind oder<br />

nach Kriegsschäden, Brandschäden, Vernässungsschäden<br />

durch den Kohleabbau noch nicht umgewandelt werden konnten,<br />

sollen in den nächsten Jahren umgewandelt werden. Diese Umwandlung<br />

muss mit leistungsstarken Holzsorten erfolgen, die<br />

obendrein zu vertretbaren Kosten begründet werden können,<br />

ansonsten ist eine wirtschaftliche Forstwirtschaft nicht zu betreiben.<br />

Es ist also sehr wichtig, dass die Beschreibung der Holzarten<br />

im Waldgebiet richtig erfolgt, um nicht beispielsweise die<br />

Roteiche oder das Nadelholz als untergeordnete Fremdlinge<br />

darzustellen und damit zu falschen Schlüssen zu gelangen.<br />

Entwicklungsraum 1.3.7: Littardsche Kendel, Littardkuhlen, Hacksteinskaulen,<br />

Parsick<br />

Hier ist zu bemerken, dass insbesondere das angrenzende Grünland<br />

und auch die Forstbereiche außerordentlich stark strukturiert<br />

sind. Es ist deshalb zu bezweifeln, dass die angrenzenden Grünlandflächen<br />

mit entsprechenden Strukturen überhaupt noch angereichert<br />

werden können. Geeignete Pflege und Entwicklungsmaßnahmen<br />

können sich nur an wirtschaftlich nützlichen Maßnahmen<br />

orientieren, andernfalls werden sie ohnehin unterbleiben.<br />

Der Sonderbereich Campingplätze am großen Parsick hat besondere<br />

Bedingungen, die hier nicht erwähnt werden sollen.<br />

Im Übrigen rege ich an, in den Überschriften zu unterscheiden<br />

zwischen großem Parsick und kleinem Parsick, um Missverständnisse<br />

zu vermeiden.<br />

Es wird von hier aus ausdrücklich begrüßt, dass eine eindeutige<br />

Regelung hinsichtlich des Vorranges der Maßnahmen zum<br />

Schutz der kulturhistorischen und denkmalpflegerischen gegenüber<br />

den Naturschutzbestimmungen im Konfliktfall bei der Erhal-<br />

5<br />

Die formulierten Entwicklungsziele sind lediglich behördenverbindlich<br />

und stellen keine verpflichtenden Ver- oder Gebote<br />

für den privaten Eigentümer dar.<br />

Es findet keine genaue Verortung der angestrebten Entwicklungsmaßnahmen<br />

statt. Eine mögliche Anreicherung betrifft<br />

natürlich nur schwächer strukturierte Teilbereiche des großflächigen<br />

Entwicklungsraumes.<br />

Die Campingflächen am großen Parsick stellen z. T. unzulässige<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft dar und sind daher bei<br />

der Entwicklung des Landschaftsraumes zu berücksichtigen.<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

Im Kap. 2.1.3 wird der Entwicklungsraum 1.3.7 wie folgt umbenannt:<br />

Littardsche Kendel, Littardkuhlen, Hacksteinskaule, Kleiner u.<br />

Großer Parsick<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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