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SPEKTRUM<br />
Versorgung mit wichtigen Rohstoffen<br />
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert seit 1. Januar 2013 die Versorgung der deutschen<br />
Wirtschaft mit kritischen Rohstoffen. Das Explorations-Förderprogramm, das im Zuge der Rohstoffstrategie<br />
der Bundesregierung aufgelegt wurde, zielt besonders auf die 14 Rohstoffe Antimon,<br />
Beryllium, Kobalt, Fluorit, Gallium, Germanium, Graphit, Indium, Magnesium, Niobium, Platinmetalle,<br />
Seltene Erden, Tantal und Wolfram. Die Versorgung mit diesen Rohstoffen gilt laut der<br />
Europäischen Kommission als kritisch. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen,<br />
die zu Erkundungs- und Bergbauvorhaben technisch und wirtschaftlich in der Lage sind, ihren<br />
Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und hier die Voraussetzungen für eigene rohstoffwirtschaftliche Tätigkeiten bieten. Das<br />
Förderprogramm besteht aus bedingt rückzahlbaren Darlehen, die erste Einreichungsfrist in diesem Jahr endet am 31. März. n<br />
IHK, tel. 0911 1335-299 oDer -467, gIu@nuernberg.IHK.De<br />
www.DeutsCHe-roHstoffagentur.De<br />
Verbraucherklagen in der EU<br />
Welches Gericht ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und<br />
Gewerbetreibenden aus unterschiedlichen EU-Ländern? Mit dieser Frage<br />
befasste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH). Nach dem Urteil vom<br />
6. September 2012 (Aktenzeichen C-190/11) kann ein Verbraucher, der mit<br />
einem im EU-Ausland ansässigen Gewerbetreibenden einen Vertrag<br />
geschlossen hat, den Vertragspartner unter folgenden Voraussetzungen vor<br />
Gerichten seines Landes verklagen: Der Gewerbetreibende übt seine<br />
berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auch in dem Mitgliedstaat aus, in dem<br />
der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, oder er richtet seine geschäftlichen<br />
Aktivitäten in anderer Weise (z.B. über das Internet) auch auf diesen<br />
Mitgliedstaat aus. Für Geschäfte, die aufgrund einer Werbung im Internet<br />
angebahnt wurden, gilt deshalb: Es muss kein Fernabsatzvertrag am Wohnort<br />
des Verbrauchers abgeschlossen worden sein, um vor einem Gericht im<br />
Inland zu klagen. Der konkrete Fall, den die Richter zu entscheiden hatten:<br />
Eine Österreicherin hatte aufgrund eines Internet-Angebotes einen Gebrauchtwagen<br />
bei einem Hamburger Händler gekauft und den Vertrag an<br />
dessen Firmensitz unterschrieben. Dennoch könne sie ihre Mängelansprüche<br />
vor einem österreichischen Gericht geltend machen, so die Richter. n<br />
10 02 | 13<br />
CAST<br />
Die Themen im Februar 2013<br />
unter www.ihk-nuernberg.de<br />
Kooperation bei der Ausbildung<br />
EU-Patent<br />
WiM-Special:<br />
Personalwirtschaft<br />
IHK-Kammergespräch<br />
Wasser effizient nutzen<br />
Die Moderatorin wird ausgestattet von Breuninger.<br />
Neu! Jetzt das WiMcast<br />
direkt auf Ihrem Smart-<br />
phone ansehen, siehe<br />
nebenstehende Anleitung<br />
Unternehmerreise<br />
Slowakei<br />
An Unternehmer und Führungskräfte aus den Bereichen<br />
Automobilwirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik und<br />
Logistik richtet sich eine Fachinformationsreise nach<br />
Bratislava vom 24. bis 25. April 2013. Sie wird organisiert<br />
von der Deutsch-Slowakischen Auslandshandelskammer<br />
(AHK) und der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Teil der<br />
Reise sind u.a. Firmenkontaktgespräche, mit denen potenzielle<br />
Geschäftspartner aus Deutschland und der Slowakei<br />
zusammengebracht werden. Höhepunkt des Programms<br />
ist der Besuch des VW-Werks in Devinska Nová Ves. Die<br />
Automobilbranche ist eine wichtige Säule der slowakischen<br />
Wirtschaft, außer Volkswagen produzieren dort u.a.<br />
Kia und PSA Peugeot-Citroën. n<br />
IHK, tel. 0911 1335-396<br />
DorIs.sCHneIDer@nuernberg.IHK.De<br />
QR-Codes in WiM<br />
In der WiM sind so genannte QR-Codes<br />
(„Quick Response-Codes“) abgedruckt.<br />
Damit können Sie mit Ihrem Smartphone<br />
schnell und bequem weiterführende<br />
Informationen und Videos aus<br />
unserem Web-Angebot abrufen.<br />
So funktioniert es:<br />
1. App im Software-Portal Ihres<br />
Smartphone-Herstellers herunterladen.<br />
2. QR-Code mit der App abfotografieren.<br />
Dann werden Sie automatisch auf<br />
unser Web-Angebot weitergeleitet.<br />
Bitte beachten Sie, dass bei der<br />
Übertragung von Videos je nach Tarif<br />
hohe Kosten entstehen können. n