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SPEKTRUM<br />

Versorgung mit wichtigen Rohstoffen<br />

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert seit 1. Januar 2013 die Versorgung der deutschen<br />

Wirtschaft mit kritischen Rohstoffen. Das Explorations-Förderprogramm, das im Zuge der Rohstoffstrategie<br />

der Bundesregierung aufgelegt wurde, zielt besonders auf die 14 Rohstoffe Antimon,<br />

Beryllium, Kobalt, Fluorit, Gallium, Germanium, Graphit, Indium, Magnesium, Niobium, Platinmetalle,<br />

Seltene Erden, Tantal und Wolfram. Die Versorgung mit diesen Rohstoffen gilt laut der<br />

Europäischen Kommission als kritisch. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen,<br />

die zu Erkundungs- und Bergbauvorhaben technisch und wirtschaftlich in der Lage sind, ihren<br />

Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und hier die Voraussetzungen für eigene rohstoffwirtschaftliche Tätigkeiten bieten. Das<br />

Förderprogramm besteht aus bedingt rückzahlbaren Darlehen, die erste Einreichungsfrist in diesem Jahr endet am 31. März. n<br />

IHK, tel. 0911 1335-299 oDer -467, gIu@nuernberg.IHK.De<br />

www.DeutsCHe-roHstoffagentur.De<br />

Verbraucherklagen in der EU<br />

Welches Gericht ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und<br />

Gewerbetreibenden aus unterschiedlichen EU-Ländern? Mit dieser Frage<br />

befasste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH). Nach dem Urteil vom<br />

6. September 2012 (Aktenzeichen C-190/11) kann ein Verbraucher, der mit<br />

einem im EU-Ausland ansässigen Gewerbetreibenden einen Vertrag<br />

geschlossen hat, den Vertragspartner unter folgenden Voraussetzungen vor<br />

Gerichten seines Landes verklagen: Der Gewerbetreibende übt seine<br />

berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auch in dem Mitgliedstaat aus, in dem<br />

der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, oder er richtet seine geschäftlichen<br />

Aktivitäten in anderer Weise (z.B. über das Internet) auch auf diesen<br />

Mitgliedstaat aus. Für Geschäfte, die aufgrund einer Werbung im Internet<br />

angebahnt wurden, gilt deshalb: Es muss kein Fernabsatzvertrag am Wohnort<br />

des Verbrauchers abgeschlossen worden sein, um vor einem Gericht im<br />

Inland zu klagen. Der konkrete Fall, den die Richter zu entscheiden hatten:<br />

Eine Österreicherin hatte aufgrund eines Internet-Angebotes einen Gebrauchtwagen<br />

bei einem Hamburger Händler gekauft und den Vertrag an<br />

dessen Firmensitz unterschrieben. Dennoch könne sie ihre Mängelansprüche<br />

vor einem österreichischen Gericht geltend machen, so die Richter. n<br />

10 02 | 13<br />

CAST<br />

Die Themen im Februar 2013<br />

unter www.ihk-nuernberg.de<br />

Kooperation bei der Ausbildung<br />

EU-Patent<br />

WiM-Special:<br />

Personalwirtschaft<br />

IHK-Kammergespräch<br />

Wasser effizient nutzen<br />

Die Moderatorin wird ausgestattet von Breuninger.<br />

Neu! Jetzt das WiMcast<br />

direkt auf Ihrem Smart-<br />

phone ansehen, siehe<br />

nebenstehende Anleitung<br />

Unternehmerreise<br />

Slowakei<br />

An Unternehmer und Führungskräfte aus den Bereichen<br />

Automobilwirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik und<br />

Logistik richtet sich eine Fachinformationsreise nach<br />

Bratislava vom 24. bis 25. April 2013. Sie wird organisiert<br />

von der Deutsch-Slowakischen Auslandshandelskammer<br />

(AHK) und der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Teil der<br />

Reise sind u.a. Firmenkontaktgespräche, mit denen potenzielle<br />

Geschäftspartner aus Deutschland und der Slowakei<br />

zusammengebracht werden. Höhepunkt des Programms<br />

ist der Besuch des VW-Werks in Devinska Nová Ves. Die<br />

Automobilbranche ist eine wichtige Säule der slowakischen<br />

Wirtschaft, außer Volkswagen produzieren dort u.a.<br />

Kia und PSA Peugeot-Citroën. n<br />

IHK, tel. 0911 1335-396<br />

DorIs.sCHneIDer@nuernberg.IHK.De<br />

QR-Codes in WiM<br />

In der WiM sind so genannte QR-Codes<br />

(„Quick Response-Codes“) abgedruckt.<br />

Damit können Sie mit Ihrem Smartphone<br />

schnell und bequem weiterführende<br />

Informationen und Videos aus<br />

unserem Web-Angebot abrufen.<br />

So funktioniert es:<br />

1. App im Software-Portal Ihres<br />

Smartphone-Herstellers herunterladen.<br />

2. QR-Code mit der App abfotografieren.<br />

Dann werden Sie automatisch auf<br />

unser Web-Angebot weitergeleitet.<br />

Bitte beachten Sie, dass bei der<br />

Übertragung von Videos je nach Tarif<br />

hohe Kosten entstehen können. n

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