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Die beschlossene Neuregelung des Europäischen<br />
Patentsystems soll dieses aufwändige<br />
und kostspielige Verfahren vereinfachen: Patente<br />
mit EU-weiter Erstreckung werden automatisch<br />
in allen EU-Staaten – ausgenommen<br />
in Spanien und Italien – validiert. Die<br />
Anträge zur Erteilung dieses einheitlichen<br />
EU-Patents können auf Englisch, Französisch<br />
oder Deutsch eingereicht werden. Anträge<br />
in anderen Sprachen sind in eine dieser<br />
drei Sprachen zu übersetzen. Die Übersetzungskosten<br />
für kleine und mittlere Unternehmen,<br />
gemeinnützige Organisationen,<br />
Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen<br />
will die EU erstatten.<br />
Das einheitliche EU-Patent wird die Ausgaben<br />
für den Schutz von Erfindungen erheblich<br />
senken. Sobald das neue System voll<br />
funktionstüchtig ist, könnte nach Angaben<br />
der EU-Kommission ein EU-Patent nur circa<br />
4 700 Euro kosten. Vor diesem Hintergrund<br />
bezeichnete Bernhard Rapkay, Berichterstatter<br />
des EU-Parlaments für die Hauptverord-<br />
nung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes,<br />
die Entscheidung des EU-Parlaments<br />
als „gute Nachricht“ für die EU-Wirtschaft<br />
und insbesondere für kleine und mittlere<br />
Unternehmen. „Geistiges Eigentum darf<br />
nicht an der Grenze aufhören. Der Weg zur<br />
Einführung des EU-Patents war lang und<br />
schwierig, aber es hat sich letztendlich gelohnt“,<br />
so der Abgeordnete.<br />
Der Anfang dieses Wegs liegt bereits in den<br />
1960er Jahren, aber die Einführung eines supranationalen<br />
Systems gewerblicher Schutzrechte<br />
stieß immer wieder an Hindernisse.<br />
Die EU-Kommission unternahm seit 2000<br />
mehrere Anläufe, ein einheitliches EU-Patent<br />
einzuführen. Sie scheiterten unter anderem<br />
am Übersetzungsproblem, denn die Auswahl<br />
der zulässigen Sprachen für die Patentanmeldung<br />
blieb strittig.<br />
Läuft alles nach Plan, können die ersten<br />
Patente mit EU-weiter Erstreckung im Jahr<br />
2014 erteilt werden. Das internationale Übereinkommen<br />
zur Schaffung eines einheitli-<br />
BERICHTE | ANALYSEN<br />
chen Patentgerichts wird am 1. Januar 2014<br />
in Kraft treten, oder sobald die Ratifizierung<br />
durch 13 Vertragsstaaten (darunter Großbritannien,<br />
Frankreich und Deutschland) erfolgt<br />
sein wird.<br />
Nachdem die legislativen Hürden genommen<br />
sind, soll das „EU-Patentpaket“ frischen<br />
Schwung in die europäische Innovationspolitik<br />
und für die Wettbewerbsfähigkeit bringen.<br />
Bei einer rein quantitativen Betrachtung<br />
der Patentanmeldungen, die als ein Indikator<br />
für die Innovationsleistung gelten, landet Europa<br />
in der globalen Statistik nämlich hinter<br />
den anderen Schwergewichten der Weltwirtschaft:<br />
2011 wurden in den USA 224 000 Patente<br />
erteilt, in China 172 000, in Europa dagegen<br />
nur 62 000.<br />
Bürokratische Hürden sinken<br />
Ob die Einführung des EU-Patents diese Relation<br />
grundlegend ändern wird, bleibt fraglich.<br />
Unstrittig ist jedoch, dass die bürokratischen<br />
Hürden beim länderübergreifenden<br />
Schutz des geistigen Eigentums deutlich sinken.<br />
„Insofern ist die Einführung des EU-Patents<br />
ein wichtiger Schritt“, unterstreicht Dr.<br />
Elfriede Eberl. Gleichzeitig warnt die Expertin<br />
für Innovationsmanagement davor, die<br />
Erwartungen an die Neuregelung des Europäischen<br />
Patentsystems zu hoch zu schrauben.<br />
Auch nach der Vereinfachung des bislang<br />
komplexen Verfahrens dürften die Patentanmeldungen<br />
von kleinen und mittleren<br />
Unternehmen in Europa nicht sprunghaft<br />
ansteigen – dafür seien die Ursachen, die gerade<br />
den Mittelstand von den Patentämtern<br />
fernhält, zu vielschichtig. Bei der Entwicklung<br />
neuer Produkte und Technologien gelte<br />
der Mittelstand zwar als Innovationsmotor,<br />
dennoch sei diese Gruppe in der Patentstatistik<br />
unterrepräsentiert.<br />
Elfriede Eberl sieht dafür mehrere Gründe:<br />
„Zum einen entscheiden sich Unternehmen<br />
bewusst für die Geheimhaltung des eigenen<br />
Know-hows. Zum anderen wird möglicherweise<br />
die Bedeutung des gewerblichen Rechtschutzes<br />
unterschätzt bzw. nicht für eigene<br />
Wettbewerbsvorteile eingesetzt und genutzt.“<br />
Hier sei ein Umdenken nötig: Die Globalisierung<br />
erfordere eine stärkere Sensibilisierung<br />
für den Schutz des eigenen Know-how. Stand<br />
früher bei den Überlegungen zum Für und<br />
Wider einer Patentanmeldung für ein Unternehmen<br />
die Frage „Was bringt es?“ im Vordergrund,<br />
geht es jetzt immer mehr um die<br />
Frage „Was schadet es, wenn ich es unterlasse?“<br />
Der Präventionsgedanke spiele heute<br />
eine weit stärkere Rolle, fasst die IHK-Referentin<br />
diesen Trend zusammen. Deshalb sollten<br />
sich nicht nur Großunternehmen mit<br />
dem strategischen Patentmanagement auseinandersetzen.<br />
aw. n<br />
IHK, Tel. 0911 1335-431<br />
elfrIede.eberl@nuernberg.IHK.de<br />
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