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Die beschlossene Neuregelung des Europäischen<br />

Patentsystems soll dieses aufwändige<br />

und kostspielige Verfahren vereinfachen: Patente<br />

mit EU-weiter Erstreckung werden automatisch<br />

in allen EU-Staaten – ausgenommen<br />

in Spanien und Italien – validiert. Die<br />

Anträge zur Erteilung dieses einheitlichen<br />

EU-Patents können auf Englisch, Französisch<br />

oder Deutsch eingereicht werden. Anträge<br />

in anderen Sprachen sind in eine dieser<br />

drei Sprachen zu übersetzen. Die Übersetzungskosten<br />

für kleine und mittlere Unternehmen,<br />

gemeinnützige Organisationen,<br />

Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen<br />

will die EU erstatten.<br />

Das einheitliche EU-Patent wird die Ausgaben<br />

für den Schutz von Erfindungen erheblich<br />

senken. Sobald das neue System voll<br />

funktionstüchtig ist, könnte nach Angaben<br />

der EU-Kommission ein EU-Patent nur circa<br />

4 700 Euro kosten. Vor diesem Hintergrund<br />

bezeichnete Bernhard Rapkay, Berichterstatter<br />

des EU-Parlaments für die Hauptverord-<br />

nung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes,<br />

die Entscheidung des EU-Parlaments<br />

als „gute Nachricht“ für die EU-Wirtschaft<br />

und insbesondere für kleine und mittlere<br />

Unternehmen. „Geistiges Eigentum darf<br />

nicht an der Grenze aufhören. Der Weg zur<br />

Einführung des EU-Patents war lang und<br />

schwierig, aber es hat sich letztendlich gelohnt“,<br />

so der Abgeordnete.<br />

Der Anfang dieses Wegs liegt bereits in den<br />

1960er Jahren, aber die Einführung eines supranationalen<br />

Systems gewerblicher Schutzrechte<br />

stieß immer wieder an Hindernisse.<br />

Die EU-Kommission unternahm seit 2000<br />

mehrere Anläufe, ein einheitliches EU-Patent<br />

einzuführen. Sie scheiterten unter anderem<br />

am Übersetzungsproblem, denn die Auswahl<br />

der zulässigen Sprachen für die Patentanmeldung<br />

blieb strittig.<br />

Läuft alles nach Plan, können die ersten<br />

Patente mit EU-weiter Erstreckung im Jahr<br />

2014 erteilt werden. Das internationale Übereinkommen<br />

zur Schaffung eines einheitli-<br />

BERICHTE | ANALYSEN<br />

chen Patentgerichts wird am 1. Januar 2014<br />

in Kraft treten, oder sobald die Ratifizierung<br />

durch 13 Vertragsstaaten (darunter Großbritannien,<br />

Frankreich und Deutschland) erfolgt<br />

sein wird.<br />

Nachdem die legislativen Hürden genommen<br />

sind, soll das „EU-Patentpaket“ frischen<br />

Schwung in die europäische Innovationspolitik<br />

und für die Wettbewerbsfähigkeit bringen.<br />

Bei einer rein quantitativen Betrachtung<br />

der Patentanmeldungen, die als ein Indikator<br />

für die Innovationsleistung gelten, landet Europa<br />

in der globalen Statistik nämlich hinter<br />

den anderen Schwergewichten der Weltwirtschaft:<br />

2011 wurden in den USA 224 000 Patente<br />

erteilt, in China 172 000, in Europa dagegen<br />

nur 62 000.<br />

Bürokratische Hürden sinken<br />

Ob die Einführung des EU-Patents diese Relation<br />

grundlegend ändern wird, bleibt fraglich.<br />

Unstrittig ist jedoch, dass die bürokratischen<br />

Hürden beim länderübergreifenden<br />

Schutz des geistigen Eigentums deutlich sinken.<br />

„Insofern ist die Einführung des EU-Patents<br />

ein wichtiger Schritt“, unterstreicht Dr.<br />

Elfriede Eberl. Gleichzeitig warnt die Expertin<br />

für Innovationsmanagement davor, die<br />

Erwartungen an die Neuregelung des Europäischen<br />

Patentsystems zu hoch zu schrauben.<br />

Auch nach der Vereinfachung des bislang<br />

komplexen Verfahrens dürften die Patentanmeldungen<br />

von kleinen und mittleren<br />

Unternehmen in Europa nicht sprunghaft<br />

ansteigen – dafür seien die Ursachen, die gerade<br />

den Mittelstand von den Patentämtern<br />

fernhält, zu vielschichtig. Bei der Entwicklung<br />

neuer Produkte und Technologien gelte<br />

der Mittelstand zwar als Innovationsmotor,<br />

dennoch sei diese Gruppe in der Patentstatistik<br />

unterrepräsentiert.<br />

Elfriede Eberl sieht dafür mehrere Gründe:<br />

„Zum einen entscheiden sich Unternehmen<br />

bewusst für die Geheimhaltung des eigenen<br />

Know-hows. Zum anderen wird möglicherweise<br />

die Bedeutung des gewerblichen Rechtschutzes<br />

unterschätzt bzw. nicht für eigene<br />

Wettbewerbsvorteile eingesetzt und genutzt.“<br />

Hier sei ein Umdenken nötig: Die Globalisierung<br />

erfordere eine stärkere Sensibilisierung<br />

für den Schutz des eigenen Know-how. Stand<br />

früher bei den Überlegungen zum Für und<br />

Wider einer Patentanmeldung für ein Unternehmen<br />

die Frage „Was bringt es?“ im Vordergrund,<br />

geht es jetzt immer mehr um die<br />

Frage „Was schadet es, wenn ich es unterlasse?“<br />

Der Präventionsgedanke spiele heute<br />

eine weit stärkere Rolle, fasst die IHK-Referentin<br />

diesen Trend zusammen. Deshalb sollten<br />

sich nicht nur Großunternehmen mit<br />

dem strategischen Patentmanagement auseinandersetzen.<br />

aw. n<br />

IHK, Tel. 0911 1335-431<br />

elfrIede.eberl@nuernberg.IHK.de<br />

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