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BERICHTE | ANALYSEN<br />

Foto: iStockphoto.com<br />

EU-PATENT<br />

Innovation europaweit<br />

Ein Durchbruch wurde beim einheitlichen Patentschutz innerhalb der Europäischen Union erzielt: Am<br />

11. Dezember 2012 hat das Europäische Parlament das sogenannte „EU-Patentpaket“ verabschiedet.<br />

Das „Paket“ enthält drei wichtige Entscheidungen<br />

zu den Themen einheitlicher<br />

Patentschutz, anzuwendende<br />

Übersetzungsregelungen und einheitliches<br />

Patentgericht. Von den 27 EU-Staaten werden<br />

lediglich Spanien und Italien nicht an<br />

der Reform des Europäischen Patentsystems<br />

teilnehmen. Sollten sie ihre ablehnende Haltung<br />

aufgeben, können die beiden Länder<br />

aber jederzeit beitreten.<br />

Die Neuregelung zum „Patent mit EU-weiter<br />

Erstreckung“ bedeutet, dass EU-Patente<br />

automatisch in 25 Mitgliedsstaaten wirksam<br />

werden. „Das bringt erhebliche Vorteile ge-<br />

12 02 | 13<br />

genüber dem bisher geltenden Verfahren“,<br />

erläutert Dr. Elfriede Eberl, Referentin für Innovationsmanagement<br />

und Technologietransfer<br />

bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken.<br />

Bis dato müssen europäische Patente nämlich<br />

in nationale Patente konvertiert werden<br />

– was Erfindern erheblichen Aufwand und<br />

hohe Kosten beschert: Wer seine Produkte und<br />

Verfahren europaweit schützen lassen will,<br />

muss sie bislang beim Europäischen Patentamt<br />

(EPA), einer zwischenstaatlichen Einrichtung<br />

der Europäischen Patentorganisation,<br />

zum Patent anmelden. Sind die einschlägigen<br />

Voraussetzungen erfüllt, erteilt das EPA<br />

das sogenannte Europäische Patent. Anders<br />

als diese Bezeichnung vermuten lässt, ist es<br />

jedoch nicht automatisch in den einzelnen<br />

Mitgliedsstaaten wirksam, sondern muss für<br />

jeden einzelnen Staat validiert werden. So fallen<br />

für jedes Land Übersetzungs- und Verwaltungskosten<br />

an: Der Patentschutz für die gesamte<br />

EU kann im Durchschnitt mit bis zu<br />

36 000 Euro zu Buche schlagen; mit rund 23<br />

000 Euro geht dabei der Löwenanteil auf das<br />

Konto der obligatorischen Übersetzungen.<br />

Dazu kommen noch die Gebühren, die jährlich<br />

für die Aufrechterhaltung des Patents zu<br />

zahlen sind – und zwar in jedem Land separat.

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