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BERICHTE | ANALYSEN<br />
Foto: iStockphoto.com<br />
EU-PATENT<br />
Innovation europaweit<br />
Ein Durchbruch wurde beim einheitlichen Patentschutz innerhalb der Europäischen Union erzielt: Am<br />
11. Dezember 2012 hat das Europäische Parlament das sogenannte „EU-Patentpaket“ verabschiedet.<br />
Das „Paket“ enthält drei wichtige Entscheidungen<br />
zu den Themen einheitlicher<br />
Patentschutz, anzuwendende<br />
Übersetzungsregelungen und einheitliches<br />
Patentgericht. Von den 27 EU-Staaten werden<br />
lediglich Spanien und Italien nicht an<br />
der Reform des Europäischen Patentsystems<br />
teilnehmen. Sollten sie ihre ablehnende Haltung<br />
aufgeben, können die beiden Länder<br />
aber jederzeit beitreten.<br />
Die Neuregelung zum „Patent mit EU-weiter<br />
Erstreckung“ bedeutet, dass EU-Patente<br />
automatisch in 25 Mitgliedsstaaten wirksam<br />
werden. „Das bringt erhebliche Vorteile ge-<br />
12 02 | 13<br />
genüber dem bisher geltenden Verfahren“,<br />
erläutert Dr. Elfriede Eberl, Referentin für Innovationsmanagement<br />
und Technologietransfer<br />
bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken.<br />
Bis dato müssen europäische Patente nämlich<br />
in nationale Patente konvertiert werden<br />
– was Erfindern erheblichen Aufwand und<br />
hohe Kosten beschert: Wer seine Produkte und<br />
Verfahren europaweit schützen lassen will,<br />
muss sie bislang beim Europäischen Patentamt<br />
(EPA), einer zwischenstaatlichen Einrichtung<br />
der Europäischen Patentorganisation,<br />
zum Patent anmelden. Sind die einschlägigen<br />
Voraussetzungen erfüllt, erteilt das EPA<br />
das sogenannte Europäische Patent. Anders<br />
als diese Bezeichnung vermuten lässt, ist es<br />
jedoch nicht automatisch in den einzelnen<br />
Mitgliedsstaaten wirksam, sondern muss für<br />
jeden einzelnen Staat validiert werden. So fallen<br />
für jedes Land Übersetzungs- und Verwaltungskosten<br />
an: Der Patentschutz für die gesamte<br />
EU kann im Durchschnitt mit bis zu<br />
36 000 Euro zu Buche schlagen; mit rund 23<br />
000 Euro geht dabei der Löwenanteil auf das<br />
Konto der obligatorischen Übersetzungen.<br />
Dazu kommen noch die Gebühren, die jährlich<br />
für die Aufrechterhaltung des Patents zu<br />
zahlen sind – und zwar in jedem Land separat.