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erhebUNg zUr AUsgLeichsAbgAbe<br />
Arbeitsplätze für Behinderte jetzt melden<br />
Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern<br />
sind laut Sozialgesetzbuch<br />
IX verpflichtet, auf mindestens fünf<br />
Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte<br />
Menschen zu beschäftigen.<br />
Andernfalls müssen sie eine<br />
Ausgleichsabgabe bezahlen. Bis<br />
spätestens 31. März 2013 müssen<br />
die Arbeitgeber ihrer Arbeitsagentur<br />
vor Ort ihre Beschäftigungsdaten<br />
übermitteln. Diese Angaben<br />
sind notwendig, damit die Agentur<br />
für Arbeit überprüfen kann, ob die<br />
Betriebe ihrer Beschäftigungspflicht<br />
nachgekommen sind oder<br />
ob sie die Ausgleichsabgabe bezahlen<br />
müssen. Arbeitgeber, die nach<br />
spräch ist es wichtig, klar auf das Thema hinzuweisen,<br />
sodass der Gehörlose das Gespräch<br />
besser verfolgen kann. Was möglich ist, sollte<br />
visualisiert werden. Benutzen Sie einfache,<br />
kurze und klare Sätze und unterstützen Sie<br />
Ihre Aussage durch deutliche Mimik, Gestik<br />
und natürliche Körpersprache. Achten Sie<br />
darüber hinaus auf die Lichtverhältnisse:<br />
Stellen Sie sich nicht vor eine Lichtquelle<br />
oder in die Sonne, da der Kollege so geblendet<br />
ist und nicht mehr von Ihrem Mund ablesen<br />
kann.<br />
Da Dialekte schwer abzulesen sind, sollten<br />
Sie möglichst hochdeutsch sprechen. Wenn<br />
bei Präsentationen das Licht ausgemacht<br />
wird, kann man keine Mundbilder mehr erkennen.<br />
Bei Meetings ist es sehr hilfreich,<br />
wenn ein Kollege Notizen für den Gehörlosen<br />
macht. Für längere Besprechungen, Betriebsversammlungen<br />
und Schulungen müssen<br />
auf jeden Fall Gebärdensprachdolmetscher<br />
gebucht werden, deren Kosten von den<br />
Sie finden uns in Nürnberg<br />
und in Diepersdorf.<br />
WIR sind Ihr zuverlässiger regionaler Partner.<br />
Bei uns steht der MENSch im Mittelpunkt!<br />
Foto: Auremar/Fotolia.com<br />
Das ganze LFh-Team<br />
steht Ihnen kompetent<br />
zur Verfügung!<br />
Integrationsämtern übernommen werden.<br />
Wenn Sie bemerken, dass der hörbehinderte<br />
Kollege Sie nicht verstanden hat, wiederholen<br />
Sie Ihren Satz. Bei der Wiederholung ist<br />
wichtig, dass der Satz unverändert wiederholt<br />
wird. Da er vermutlich schon einen Teil<br />
ablesen konnte, müsste er wieder von vorne<br />
beginnen, wenn der Satz verändert wird.<br />
Gehörlose kommunizieren miteinander in<br />
der Deutschen Gebärdensprache (DGS), ihrer<br />
Muttersprache, die seit 2002 eine anerkannte<br />
Sprache ist. Diese Sprache hat eine<br />
ganz andere Grammatik und damit einen<br />
völlig anderen Satzaufbau als die deutsche<br />
Lautsprache, weshalb die meisten Gehörlosen<br />
Probleme mit dem Textverständnis haben.<br />
Bei Arbeitsanweisungen sollten Sie soweit<br />
möglich alles visualisieren. Benutzen Sie<br />
Bilder und Grafiken, um das Verständnis zu<br />
erleichtern. Verwenden Sie wenn möglich<br />
keine Fremdwörter, komplexe Begriffe sollten<br />
sie aufschreiben.<br />
sPeciAL: PersONALWirtschAFt<br />
Kenntnis der Bundesagentur für<br />
Arbeit über mindestens 20 Arbeitsplätze<br />
verfügen, haben Anfang Januar<br />
2013 die für die Anzeige erforderlichen<br />
Vordrucke sowie das<br />
Bearbeitungsprogramm „Rehadat-<br />
Elan“ auf CD-ROM erhalten. Die<br />
Verwendung anderer Vordrucke ist<br />
nicht zugelassen. Aber auch beschäftigungspflichtige<br />
Arbeitgeber,<br />
denen keine Unterlagen zugegangen<br />
sind, sind verpflichtet, ihre Daten<br />
der Arbeitsagentur melden. n<br />
Agentur für Arbeit nürnberg<br />
tel. 0911 529-2632 oder -2213<br />
www.rehAdAt-elAn.de<br />
Da gehörlose und hochgradig hörgeschädigte<br />
Mitarbeiter nicht telefonieren können,<br />
wird für die externe Kommunikation der<br />
Dolmetscherdienst „Tess“ benötigt. Die Kosten<br />
hierfür tragen ebenfalls die Integrationsämter.<br />
Weitere Kommunikation ist auch<br />
möglich über Bildtelefon oder per Mail, SMS<br />
und Skype. Wie Kommunikation mit hörbehinderten<br />
oder gehörlosen Mitarbeitern gelingt,<br />
kann beispielsweise in einem Inhouse-<br />
Seminar erlernt werden. Die Teilnehmer erhalten<br />
hier Basisinformationen über die Behinderung<br />
und erlernen situationsgerechte<br />
Umgangsformen und einfache Gebärden. n<br />
Judit Nothdurft berät Firmen zu den Themen<br />
Barrierefreiheit und Inklusion und coacht<br />
bundesweit Unternehmen, die Kommunikation<br />
mit hörbehinderten und gehörlosen Mitarbeiter<br />
zu erlernen. Zudem ist sie Initiatorin<br />
und Betreiberin des Service-Portals www.<br />
deafservice.de (www.jnc-business.de).<br />
lfh nürnberger ZEITARBEIT gmbh · Gleißbühlstr. 10 · 90402 Nürnberg · Tel. 0911-23754855 · Fax 23754854 · www.lfh-zeitarbeit.de<br />
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