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erhebUNg zUr AUsgLeichsAbgAbe<br />

Arbeitsplätze für Behinderte jetzt melden<br />

Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern<br />

sind laut Sozialgesetzbuch<br />

IX verpflichtet, auf mindestens fünf<br />

Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte<br />

Menschen zu beschäftigen.<br />

Andernfalls müssen sie eine<br />

Ausgleichsabgabe bezahlen. Bis<br />

spätestens 31. März 2013 müssen<br />

die Arbeitgeber ihrer Arbeitsagentur<br />

vor Ort ihre Beschäftigungsdaten<br />

übermitteln. Diese Angaben<br />

sind notwendig, damit die Agentur<br />

für Arbeit überprüfen kann, ob die<br />

Betriebe ihrer Beschäftigungspflicht<br />

nachgekommen sind oder<br />

ob sie die Ausgleichsabgabe bezahlen<br />

müssen. Arbeitgeber, die nach<br />

spräch ist es wichtig, klar auf das Thema hinzuweisen,<br />

sodass der Gehörlose das Gespräch<br />

besser verfolgen kann. Was möglich ist, sollte<br />

visualisiert werden. Benutzen Sie einfache,<br />

kurze und klare Sätze und unterstützen Sie<br />

Ihre Aussage durch deutliche Mimik, Gestik<br />

und natürliche Körpersprache. Achten Sie<br />

darüber hinaus auf die Lichtverhältnisse:<br />

Stellen Sie sich nicht vor eine Lichtquelle<br />

oder in die Sonne, da der Kollege so geblendet<br />

ist und nicht mehr von Ihrem Mund ablesen<br />

kann.<br />

Da Dialekte schwer abzulesen sind, sollten<br />

Sie möglichst hochdeutsch sprechen. Wenn<br />

bei Präsentationen das Licht ausgemacht<br />

wird, kann man keine Mundbilder mehr erkennen.<br />

Bei Meetings ist es sehr hilfreich,<br />

wenn ein Kollege Notizen für den Gehörlosen<br />

macht. Für längere Besprechungen, Betriebsversammlungen<br />

und Schulungen müssen<br />

auf jeden Fall Gebärdensprachdolmetscher<br />

gebucht werden, deren Kosten von den<br />

Sie finden uns in Nürnberg<br />

und in Diepersdorf.<br />

WIR sind Ihr zuverlässiger regionaler Partner.<br />

Bei uns steht der MENSch im Mittelpunkt!<br />

Foto: Auremar/Fotolia.com<br />

Das ganze LFh-Team<br />

steht Ihnen kompetent<br />

zur Verfügung!<br />

Integrationsämtern übernommen werden.<br />

Wenn Sie bemerken, dass der hörbehinderte<br />

Kollege Sie nicht verstanden hat, wiederholen<br />

Sie Ihren Satz. Bei der Wiederholung ist<br />

wichtig, dass der Satz unverändert wiederholt<br />

wird. Da er vermutlich schon einen Teil<br />

ablesen konnte, müsste er wieder von vorne<br />

beginnen, wenn der Satz verändert wird.<br />

Gehörlose kommunizieren miteinander in<br />

der Deutschen Gebärdensprache (DGS), ihrer<br />

Muttersprache, die seit 2002 eine anerkannte<br />

Sprache ist. Diese Sprache hat eine<br />

ganz andere Grammatik und damit einen<br />

völlig anderen Satzaufbau als die deutsche<br />

Lautsprache, weshalb die meisten Gehörlosen<br />

Probleme mit dem Textverständnis haben.<br />

Bei Arbeitsanweisungen sollten Sie soweit<br />

möglich alles visualisieren. Benutzen Sie<br />

Bilder und Grafiken, um das Verständnis zu<br />

erleichtern. Verwenden Sie wenn möglich<br />

keine Fremdwörter, komplexe Begriffe sollten<br />

sie aufschreiben.<br />

sPeciAL: PersONALWirtschAFt<br />

Kenntnis der Bundesagentur für<br />

Arbeit über mindestens 20 Arbeitsplätze<br />

verfügen, haben Anfang Januar<br />

2013 die für die Anzeige erforderlichen<br />

Vordrucke sowie das<br />

Bearbeitungsprogramm „Rehadat-<br />

Elan“ auf CD-ROM erhalten. Die<br />

Verwendung anderer Vordrucke ist<br />

nicht zugelassen. Aber auch beschäftigungspflichtige<br />

Arbeitgeber,<br />

denen keine Unterlagen zugegangen<br />

sind, sind verpflichtet, ihre Daten<br />

der Arbeitsagentur melden. n<br />

Agentur für Arbeit nürnberg<br />

tel. 0911 529-2632 oder -2213<br />

www.rehAdAt-elAn.de<br />

Da gehörlose und hochgradig hörgeschädigte<br />

Mitarbeiter nicht telefonieren können,<br />

wird für die externe Kommunikation der<br />

Dolmetscherdienst „Tess“ benötigt. Die Kosten<br />

hierfür tragen ebenfalls die Integrationsämter.<br />

Weitere Kommunikation ist auch<br />

möglich über Bildtelefon oder per Mail, SMS<br />

und Skype. Wie Kommunikation mit hörbehinderten<br />

oder gehörlosen Mitarbeitern gelingt,<br />

kann beispielsweise in einem Inhouse-<br />

Seminar erlernt werden. Die Teilnehmer erhalten<br />

hier Basisinformationen über die Behinderung<br />

und erlernen situationsgerechte<br />

Umgangsformen und einfache Gebärden. n<br />

Judit Nothdurft berät Firmen zu den Themen<br />

Barrierefreiheit und Inklusion und coacht<br />

bundesweit Unternehmen, die Kommunikation<br />

mit hörbehinderten und gehörlosen Mitarbeiter<br />

zu erlernen. Zudem ist sie Initiatorin<br />

und Betreiberin des Service-Portals www.<br />

deafservice.de (www.jnc-business.de).<br />

lfh nürnberger ZEITARBEIT gmbh · Gleißbühlstr. 10 · 90402 Nürnberg · Tel. 0911-23754855 · Fax 23754854 · www.lfh-zeitarbeit.de<br />

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