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Es lässt sich also festhalten, dass der Einsatz<br />
von Dritten im Unternehmen mit hohen Risiken<br />
behaftet ist, die durch geeignete Maßnahmen<br />
minimiert werden müssen. Scheindienst-<br />
oder Scheinwerkverträge führen sowohl<br />
bei der Beschäftigung von Selbstständigen<br />
als auch bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern<br />
Dritter dazu, dass ein Arbeitsverhältnis<br />
mit dem Auftraggeber entsteht.<br />
Dieser haftet rückwirkend insbesondere für<br />
nicht abgeführte Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Wer nicht ausreichend<br />
Vorsorge trifft, gerät zudem in Gefahr, unberechtigterweise<br />
Praktikanten zu beschäftigen<br />
oder sich der Schwarzarbeit schuldig zu machen.<br />
Es empfiehlt sich deswegen eine genaue<br />
Prüfung, um rechtliche Probleme und finanzielle<br />
Nachteile zu verhindern. n<br />
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Otto Seeling ist<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Handels-<br />
und Gesellschaftsrecht bei der Kanzlei<br />
Fries Rechtsanwälte Partnerschaft in Nürnberg.<br />
Zudem lehrt er Wirtschaftsrecht an der<br />
FOM Hochschule für Oekonomie & Manage-<br />
A N z e i g e<br />
FÜRST PERSONALDIENSTLEISTUNGEN GMBH<br />
Zeitarbeit im Wandel<br />
Mit sieben Niederlassungen in Mittelfranken bietet die Fürst Perso-<br />
naldienstleistungen GmbH Ihren Kunden Arbeitnehmerüberlassung<br />
und Personalvermittlung an. Zum Kundenkreis zählen überwiegend<br />
mittelständische Unternehmen aus der Metropolregion sowie ansässige<br />
Konzernunternehmen.<br />
Das zur Fürst Gruppe (Reinigung, Zeitarbeit, Outsourcing und Sicherheit<br />
mit ca. 4500 Mitarbeitern) gehörende Geschäftsfeld hat<br />
seinen Hauptsitz in Nürnberg und beschäftigt im Jahresmittel ca.<br />
750 Zeitarbeitnehmer (w/m) im gewerblichen, technischen und kaufmännischen<br />
Bereich. Dabei nimmt der Fachkräfteanteil stetig zu.<br />
Die Fürst Personaldienstleistung ist seit der Gründung 2005 Mitglied<br />
im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP),<br />
Geschäftsführer Stephan Giesbert ist dort Vorstandsmitglied und<br />
Regionalsprecher Süd – Ost.<br />
„Die Branche steht vor großen Veränderungen. Mit dem Abschluss<br />
der Branchenzuschläge sind wir der Forderung der Bundesregierung,<br />
die Bezahlung der Zeitarbeitnehmer an die Stammmitarbeiter<br />
im Kundenbetrieb anzugleichen, nachgekommen. Der vielgerügte<br />
„Lohnvorteil“ für Kundenbetriebe ist nun nicht mehr gegeben und in<br />
Zukunft werden sich Zeitarbeitsunternehmen weiter entwickeln<br />
müssen. Die Zeitarbeit wird beratungsintensiver und die Rekrutierungsansprüche<br />
steigen stetig in einem ausgeschöpften Fachkräftemarkt.<br />
Es wird immer wichtiger, potenziellen Zeitarbeitnehmern ne-<br />
Wenn ein Arbeitgeber bei der Beendigung<br />
eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis<br />
für einen Mitarbeiter ausstellt, muss er<br />
dort nicht unbedingt seinen Dank und<br />
gute Wünsche für die Zukunft<br />
ausdrücken. Das hat<br />
das Bundesarbeitsgericht<br />
(BAG) in einem Urteil vom<br />
11. Dezember 2012 entschieden<br />
(Aktenzeichen 9 AZR<br />
227/11). Geklagt hatte der<br />
Leiter eines Baumarktes, dessen Arbeitsverhältnis<br />
betriebsbedingt endete und der<br />
ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer<br />
überdurchschnittlichen Leistungs- und<br />
Verhaltensbeurteilung erhielt. Der Arbeitnehmer<br />
sah sein gutes Zeugnis jedoch<br />
durch die Formulierung „Wir wünschen<br />
ihm für die Zukunft alles Gute“ entwertet<br />
und verlangte stattdessen die Formulierung<br />
„Wir bedanken uns für die langjähri-<br />
sPeciAL: PersONALWirtschAFt<br />
ArbeitszeUgNis<br />
Kein Anspruch auf gute Wünsche<br />
Christine Bruchmann und Stephan Giesbert, Geschäftsführende Gesellschafter.<br />
ben einem guten Kundeneinsatz mit Vermittlungsperspektive weitere<br />
Serviceleistungen anzubieten.“ so Stephan Giesbert.<br />
Fürst macht dies unter anderem mit einem für die Mitarbeiter<br />
kostenlosen Fahrdienst zum Einsatzort der Kunden. Vor allem gewerbliche<br />
Hilfskräfte benötigen hier oft Unterstützung.<br />
Trotz rückläufi ger Branchenzahlen in den vergangenen Monaten,<br />
sehen Christine Bruchmann und Stephan Giesbert die Zukunft der<br />
Zeitarbeit positiv.<br />
Die Gründe hierfür liegen in der eigenen Kunden– und Mitarbeiterstruktur,<br />
aber auch in der Überzeugung, dass sich qualitative Anbieter<br />
in der Zeitarbeit durchsetzen werden und dies zu einer Marktbereinigung<br />
führen wird.<br />
www.fuerst-gruppe.de<br />
ge Zusammenarbeit und wünschen ihm<br />
für seine private und berufliche Zukunft<br />
alles Gute“. Diese Forderung wies das Gericht<br />
zurück.<br />
Die Richter begründeten<br />
ihre Auffassung damit, dass<br />
in solchen Schlusssätzen Arbeitgeber<br />
oft persönliche<br />
Empfindungen ausdrücken;<br />
sie seien nicht neutral, sondern<br />
könnten die objektiven<br />
Zeugnisaussagen bestärken oder einschränken.<br />
Wenn der Arbeitnehmer mit<br />
den Formulierungen nicht einverstanden<br />
sei, könne er lediglich ein Zeugnis ohne<br />
Schlussformel verlangen. Zwar sei in der<br />
Praxis, insbesondere bei überdurchschnittlichen<br />
Zeugnisbeurteilungen, häufig eine<br />
Dank- und Wunschformel zu finden, mangels<br />
gesetzlicher Grundlage könne sie aber<br />
rechtlich nicht beansprucht werden. n<br />
ment in Nürnberg (www.friesrae.de). Foto: FM2/Fotolia.com<br />
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