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Es lässt sich also festhalten, dass der Einsatz<br />

von Dritten im Unternehmen mit hohen Risiken<br />

behaftet ist, die durch geeignete Maßnahmen<br />

minimiert werden müssen. Scheindienst-<br />

oder Scheinwerkverträge führen sowohl<br />

bei der Beschäftigung von Selbstständigen<br />

als auch bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern<br />

Dritter dazu, dass ein Arbeitsverhältnis<br />

mit dem Auftraggeber entsteht.<br />

Dieser haftet rückwirkend insbesondere für<br />

nicht abgeführte Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Wer nicht ausreichend<br />

Vorsorge trifft, gerät zudem in Gefahr, unberechtigterweise<br />

Praktikanten zu beschäftigen<br />

oder sich der Schwarzarbeit schuldig zu machen.<br />

Es empfiehlt sich deswegen eine genaue<br />

Prüfung, um rechtliche Probleme und finanzielle<br />

Nachteile zu verhindern. n<br />

Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Otto Seeling ist<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Handels-<br />

und Gesellschaftsrecht bei der Kanzlei<br />

Fries Rechtsanwälte Partnerschaft in Nürnberg.<br />

Zudem lehrt er Wirtschaftsrecht an der<br />

FOM Hochschule für Oekonomie & Manage-<br />

A N z e i g e<br />

FÜRST PERSONALDIENSTLEISTUNGEN GMBH<br />

Zeitarbeit im Wandel<br />

Mit sieben Niederlassungen in Mittelfranken bietet die Fürst Perso-<br />

naldienstleistungen GmbH Ihren Kunden Arbeitnehmerüberlassung<br />

und Personalvermittlung an. Zum Kundenkreis zählen überwiegend<br />

mittelständische Unternehmen aus der Metropolregion sowie ansässige<br />

Konzernunternehmen.<br />

Das zur Fürst Gruppe (Reinigung, Zeitarbeit, Outsourcing und Sicherheit<br />

mit ca. 4500 Mitarbeitern) gehörende Geschäftsfeld hat<br />

seinen Hauptsitz in Nürnberg und beschäftigt im Jahresmittel ca.<br />

750 Zeitarbeitnehmer (w/m) im gewerblichen, technischen und kaufmännischen<br />

Bereich. Dabei nimmt der Fachkräfteanteil stetig zu.<br />

Die Fürst Personaldienstleistung ist seit der Gründung 2005 Mitglied<br />

im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP),<br />

Geschäftsführer Stephan Giesbert ist dort Vorstandsmitglied und<br />

Regionalsprecher Süd – Ost.<br />

„Die Branche steht vor großen Veränderungen. Mit dem Abschluss<br />

der Branchenzuschläge sind wir der Forderung der Bundesregierung,<br />

die Bezahlung der Zeitarbeitnehmer an die Stammmitarbeiter<br />

im Kundenbetrieb anzugleichen, nachgekommen. Der vielgerügte<br />

„Lohnvorteil“ für Kundenbetriebe ist nun nicht mehr gegeben und in<br />

Zukunft werden sich Zeitarbeitsunternehmen weiter entwickeln<br />

müssen. Die Zeitarbeit wird beratungsintensiver und die Rekrutierungsansprüche<br />

steigen stetig in einem ausgeschöpften Fachkräftemarkt.<br />

Es wird immer wichtiger, potenziellen Zeitarbeitnehmern ne-<br />

Wenn ein Arbeitgeber bei der Beendigung<br />

eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis<br />

für einen Mitarbeiter ausstellt, muss er<br />

dort nicht unbedingt seinen Dank und<br />

gute Wünsche für die Zukunft<br />

ausdrücken. Das hat<br />

das Bundesarbeitsgericht<br />

(BAG) in einem Urteil vom<br />

11. Dezember 2012 entschieden<br />

(Aktenzeichen 9 AZR<br />

227/11). Geklagt hatte der<br />

Leiter eines Baumarktes, dessen Arbeitsverhältnis<br />

betriebsbedingt endete und der<br />

ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer<br />

überdurchschnittlichen Leistungs- und<br />

Verhaltensbeurteilung erhielt. Der Arbeitnehmer<br />

sah sein gutes Zeugnis jedoch<br />

durch die Formulierung „Wir wünschen<br />

ihm für die Zukunft alles Gute“ entwertet<br />

und verlangte stattdessen die Formulierung<br />

„Wir bedanken uns für die langjähri-<br />

sPeciAL: PersONALWirtschAFt<br />

ArbeitszeUgNis<br />

Kein Anspruch auf gute Wünsche<br />

Christine Bruchmann und Stephan Giesbert, Geschäftsführende Gesellschafter.<br />

ben einem guten Kundeneinsatz mit Vermittlungsperspektive weitere<br />

Serviceleistungen anzubieten.“ so Stephan Giesbert.<br />

Fürst macht dies unter anderem mit einem für die Mitarbeiter<br />

kostenlosen Fahrdienst zum Einsatzort der Kunden. Vor allem gewerbliche<br />

Hilfskräfte benötigen hier oft Unterstützung.<br />

Trotz rückläufi ger Branchenzahlen in den vergangenen Monaten,<br />

sehen Christine Bruchmann und Stephan Giesbert die Zukunft der<br />

Zeitarbeit positiv.<br />

Die Gründe hierfür liegen in der eigenen Kunden– und Mitarbeiterstruktur,<br />

aber auch in der Überzeugung, dass sich qualitative Anbieter<br />

in der Zeitarbeit durchsetzen werden und dies zu einer Marktbereinigung<br />

führen wird.<br />

www.fuerst-gruppe.de<br />

ge Zusammenarbeit und wünschen ihm<br />

für seine private und berufliche Zukunft<br />

alles Gute“. Diese Forderung wies das Gericht<br />

zurück.<br />

Die Richter begründeten<br />

ihre Auffassung damit, dass<br />

in solchen Schlusssätzen Arbeitgeber<br />

oft persönliche<br />

Empfindungen ausdrücken;<br />

sie seien nicht neutral, sondern<br />

könnten die objektiven<br />

Zeugnisaussagen bestärken oder einschränken.<br />

Wenn der Arbeitnehmer mit<br />

den Formulierungen nicht einverstanden<br />

sei, könne er lediglich ein Zeugnis ohne<br />

Schlussformel verlangen. Zwar sei in der<br />

Praxis, insbesondere bei überdurchschnittlichen<br />

Zeugnisbeurteilungen, häufig eine<br />

Dank- und Wunschformel zu finden, mangels<br />

gesetzlicher Grundlage könne sie aber<br />

rechtlich nicht beansprucht werden. n<br />

ment in Nürnberg (www.friesrae.de). Foto: FM2/Fotolia.com<br />

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