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sPeciAL: PersONALWirtschAFt<br />
PFLege<br />
Zeit für kranke Angehörige<br />
Die bundesregierung hat die Möglichkeiten verbessert, um beruf und Pflege<br />
besser zu vereinbaren. Doch in der Praxis stößt das Modell noch auf geringes interesse.<br />
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts<br />
sind in Deutschland rund 2,5<br />
Mio. Menschen pflegebedürftig, mehr<br />
als zwei Drittel von ihnen werden zu Hause<br />
versorgt. Rund 743 000 Menschen werden in<br />
Pflegeheimen vollstationär betreut. Vor dem<br />
Hintergrund der steigenden Lebenserwartung<br />
und der sich wandelnden Altersstruktur<br />
rückt die Pflege hilfsbedürftiger Menschen<br />
zunehmend ins sozialpolitische Blickfeld. Für<br />
79 Prozent der Betroffenen lassen sich allerdings<br />
Beruf und Pflege nur schlecht miteinander<br />
vereinbaren, wie eine Umfrage im Auftrag<br />
des Bundesfamilienministeriums ergeben<br />
hat. In der Praxis ist es für berufstätige<br />
Familienmitglieder, die die Pflege Angehöriger<br />
übernehmen, oft schwierig, die Balance<br />
zwischen Pflege und Berufsalltag zu finden.<br />
Viele Menschen geben deshalb ihren Job ganz<br />
auf, um ihren Verpflichtungen in der häuslichen<br />
Pflege gerecht werden zu können.<br />
Seit Anfang des Jahres 2012 gilt in Deutschland<br />
ein neues Gesetz zur Familienpflegezeit.<br />
Seit über 29 Jahren<br />
30 02 | 13<br />
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Danach können Beschäftigte im Einvernehmen<br />
mit ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit<br />
über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren<br />
auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren.<br />
Das Bruttogehalt wird in einem ersten<br />
Schritt entsprechend der reduzierten Arbeitsstunden<br />
gekürzt. Der Arbeitgeber stockt das<br />
Gehalt um die Hälfte der Kürzung auf. Wer<br />
also seine Arbeitszeit beispielsweise um 50<br />
Prozent reduziert, erhält 75 Prozent seines Gehalts.<br />
Der Arbeitgeber tritt mit diesem Aufstockungsbetrag<br />
in Vorleistung, leistet also einen<br />
Gehaltsvorschuss; zum Ausgleich müssen<br />
die Beschäftigten nach Ablauf der Familienpflegezeit<br />
wieder in Vollzeit arbeiten, bekommen<br />
aber so lange das reduzierte Gehalt, bis<br />
der Gehaltsvorschuss ausgeglichen worden ist.<br />
Beispielrechnung: Eine Vollzeitbeschäftigte<br />
verdient 3 000 Euro brutto. Sie halbiert während<br />
der Familienpflegezeit ihre Arbeitszeit<br />
um 50 Prozent, erhält aber weiterhin ein Gehalt<br />
von 75 Prozent des bisherigen Bruttolohns,<br />
also 2 250 Euro. Um den Lohnvor-<br />
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Foto: iStockphoto.com<br />
schuss zurückzuzahlen, erhält die Arbeitnehmerin<br />
nach Beendigung der Familienpflegezeit<br />
weiterhin nur 75 Prozent Lohn bei 100<br />
Prozent Arbeitszeit, bis das Zeit- und Gehaltskonto<br />
wieder ausgeglichen ist.<br />
befristete Arbeitsverhältnisse<br />
Pflegezeit kann auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen<br />
genommen werden, allerdings<br />
ist hier Folgendes zu beachten: Der Gehaltsvorschuss<br />
muss während der Laufzeit des befristeten<br />
Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses<br />
zurückgezahlt werden. Eine Familienpflegezeit<br />
kann daher nur noch für die Hälfte<br />
der Restlaufzeit des befristeten Arbeits- oder<br />
Ausbildungsverhältnisses vereinbart werden.<br />
Bei einer Restlaufzeit von beispielsweise zwölf<br />
Monaten ist also nur noch eine Familienpflegezeit<br />
von sechs Monaten möglich.<br />
Die Beschäftigten genießen während der<br />
Familienpflegezeit und der sich anschließenden<br />
Nachpflegephase besonderen Kündigungsschutz,<br />
sodass eine Kündigung nur in<br />
besonderen Ausnahmefällen möglich ist. Ob<br />
es sich um einen Ausnahmefall handelt, entscheidet<br />
die jeweils zuständige Landesbehörde<br />
für Arbeitsschutz.<br />
Den Gehaltszuschuss in der Pflegephase<br />
können die Unternehmen über ein zinsloses<br />
Darlehen beim Bundesamt für Familie und<br />
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finanzieren.<br />
Zur Verfügung gestellt wird das<br />
Geld von der staatlichen Förderbank KfW.<br />
Wenn der Arbeitnehmer nach der Pflegephase<br />
wieder die gewohnte Arbeitszeit leistet,<br />
zahlt der Arbeitgeber den einbehaltenen<br />
Lohn dann an das Bundesamt zurück. Viele<br />
Unternehmen befürchten laut einer Umfrage<br />
allerdings höhere Personalkosten durch die<br />
Familienpflegezeit. Der Bundesrat hatte zudem<br />
in einer Stellungnahme die hohen Bürokratiekosten<br />
kritisiert, die vor allem kleinen<br />
Betrieben drohen.<br />
Familienpflegezeit-Versicherung<br />
Um Arbeitgeber, die während der Familienpflegezeit<br />
in finanzielle Vorleistung treten,<br />
abzusichern, gibt es eine Familienpflegezeit-<br />
Versicherung. Sie deckt das mögliche Ausfallrisiko<br />
der Rückzahlungen ab, sollte der Beschäftigte<br />
berufsunfähig werden oder sterben.<br />
Die Versicherung wird für die Dauer der<br />
Pflege- und der Nachpflegephase abgeschlossen.<br />
Eine solche Familienpflegezeit-Versicherung<br />
kann durch den Beschäftigten selbst