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sPeciAL: PersONALWirtschAFt<br />

PFLege<br />

Zeit für kranke Angehörige<br />

Die bundesregierung hat die Möglichkeiten verbessert, um beruf und Pflege<br />

besser zu vereinbaren. Doch in der Praxis stößt das Modell noch auf geringes interesse.<br />

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts<br />

sind in Deutschland rund 2,5<br />

Mio. Menschen pflegebedürftig, mehr<br />

als zwei Drittel von ihnen werden zu Hause<br />

versorgt. Rund 743 000 Menschen werden in<br />

Pflegeheimen vollstationär betreut. Vor dem<br />

Hintergrund der steigenden Lebenserwartung<br />

und der sich wandelnden Altersstruktur<br />

rückt die Pflege hilfsbedürftiger Menschen<br />

zunehmend ins sozialpolitische Blickfeld. Für<br />

79 Prozent der Betroffenen lassen sich allerdings<br />

Beruf und Pflege nur schlecht miteinander<br />

vereinbaren, wie eine Umfrage im Auftrag<br />

des Bundesfamilienministeriums ergeben<br />

hat. In der Praxis ist es für berufstätige<br />

Familienmitglieder, die die Pflege Angehöriger<br />

übernehmen, oft schwierig, die Balance<br />

zwischen Pflege und Berufsalltag zu finden.<br />

Viele Menschen geben deshalb ihren Job ganz<br />

auf, um ihren Verpflichtungen in der häuslichen<br />

Pflege gerecht werden zu können.<br />

Seit Anfang des Jahres 2012 gilt in Deutschland<br />

ein neues Gesetz zur Familienpflegezeit.<br />

Seit über 29 Jahren<br />

30 02 | 13<br />

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Danach können Beschäftigte im Einvernehmen<br />

mit ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit<br />

über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren<br />

auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren.<br />

Das Bruttogehalt wird in einem ersten<br />

Schritt entsprechend der reduzierten Arbeitsstunden<br />

gekürzt. Der Arbeitgeber stockt das<br />

Gehalt um die Hälfte der Kürzung auf. Wer<br />

also seine Arbeitszeit beispielsweise um 50<br />

Prozent reduziert, erhält 75 Prozent seines Gehalts.<br />

Der Arbeitgeber tritt mit diesem Aufstockungsbetrag<br />

in Vorleistung, leistet also einen<br />

Gehaltsvorschuss; zum Ausgleich müssen<br />

die Beschäftigten nach Ablauf der Familienpflegezeit<br />

wieder in Vollzeit arbeiten, bekommen<br />

aber so lange das reduzierte Gehalt, bis<br />

der Gehaltsvorschuss ausgeglichen worden ist.<br />

Beispielrechnung: Eine Vollzeitbeschäftigte<br />

verdient 3 000 Euro brutto. Sie halbiert während<br />

der Familienpflegezeit ihre Arbeitszeit<br />

um 50 Prozent, erhält aber weiterhin ein Gehalt<br />

von 75 Prozent des bisherigen Bruttolohns,<br />

also 2 250 Euro. Um den Lohnvor-<br />

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schuss zurückzuzahlen, erhält die Arbeitnehmerin<br />

nach Beendigung der Familienpflegezeit<br />

weiterhin nur 75 Prozent Lohn bei 100<br />

Prozent Arbeitszeit, bis das Zeit- und Gehaltskonto<br />

wieder ausgeglichen ist.<br />

befristete Arbeitsverhältnisse<br />

Pflegezeit kann auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen<br />

genommen werden, allerdings<br />

ist hier Folgendes zu beachten: Der Gehaltsvorschuss<br />

muss während der Laufzeit des befristeten<br />

Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses<br />

zurückgezahlt werden. Eine Familienpflegezeit<br />

kann daher nur noch für die Hälfte<br />

der Restlaufzeit des befristeten Arbeits- oder<br />

Ausbildungsverhältnisses vereinbart werden.<br />

Bei einer Restlaufzeit von beispielsweise zwölf<br />

Monaten ist also nur noch eine Familienpflegezeit<br />

von sechs Monaten möglich.<br />

Die Beschäftigten genießen während der<br />

Familienpflegezeit und der sich anschließenden<br />

Nachpflegephase besonderen Kündigungsschutz,<br />

sodass eine Kündigung nur in<br />

besonderen Ausnahmefällen möglich ist. Ob<br />

es sich um einen Ausnahmefall handelt, entscheidet<br />

die jeweils zuständige Landesbehörde<br />

für Arbeitsschutz.<br />

Den Gehaltszuschuss in der Pflegephase<br />

können die Unternehmen über ein zinsloses<br />

Darlehen beim Bundesamt für Familie und<br />

zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finanzieren.<br />

Zur Verfügung gestellt wird das<br />

Geld von der staatlichen Förderbank KfW.<br />

Wenn der Arbeitnehmer nach der Pflegephase<br />

wieder die gewohnte Arbeitszeit leistet,<br />

zahlt der Arbeitgeber den einbehaltenen<br />

Lohn dann an das Bundesamt zurück. Viele<br />

Unternehmen befürchten laut einer Umfrage<br />

allerdings höhere Personalkosten durch die<br />

Familienpflegezeit. Der Bundesrat hatte zudem<br />

in einer Stellungnahme die hohen Bürokratiekosten<br />

kritisiert, die vor allem kleinen<br />

Betrieben drohen.<br />

Familienpflegezeit-Versicherung<br />

Um Arbeitgeber, die während der Familienpflegezeit<br />

in finanzielle Vorleistung treten,<br />

abzusichern, gibt es eine Familienpflegezeit-<br />

Versicherung. Sie deckt das mögliche Ausfallrisiko<br />

der Rückzahlungen ab, sollte der Beschäftigte<br />

berufsunfähig werden oder sterben.<br />

Die Versicherung wird für die Dauer der<br />

Pflege- und der Nachpflegephase abgeschlossen.<br />

Eine solche Familienpflegezeit-Versicherung<br />

kann durch den Beschäftigten selbst

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