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150 Jahre Stift Olsberg

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Der Übergang von der privat geführten Pestalozzistiftung der deutschen<br />

Schweiz an das Erziehungsdepartement des Kantons Aargau<br />

Die Hauptverantwortung in der Führung der Pestalozzistiftung lag beim Erziehungsdirektor.<br />

Allerdings hatten auch der Bau- und Finanzdirektor wesentlichen Einfluss in <strong>Olsberg</strong>.<br />

Der Grosse Rat entschied bei grösseren Sachvorlagen, Dekreten und Reglementen<br />

abschliessend. Der Regierungsrat wählte die Beamten und die Angestellten.<br />

Beamte mit Pensionsberechtigung waren der Hausvater und die definitiv gewählten<br />

Hilfslehrer. Angestellte ohne Pensionsberechtigung waren die Hausmutter, die Religionslehrer,<br />

Hilfslehrer ohne aargauische Wahlfähigkeit und später der Aufsichtsgehilfe.<br />

Als Dienstboten bezeichnete man Mägde, Knechte, Taglöhner und weiteres Hilfspersonal.<br />

Für die Dienstboten und Taglöhner hatte der Hausvater das Recht zur Anstellung.<br />

Die Aufsichtskommission bestand aus 7 Mitgliedern und verfügte über weit reichende<br />

Kompetenzen und Pflichten! Sie traf sich zwei- bis dreimal jährlich. Einsitz in der Aufsichtskommission<br />

hatten je ein Geistlicher der Konfessionen, ein Landwirt, ein Industrieller<br />

und ein Arzt. Der Arzt war zugleich Hausarzt und untersuchte jährlich die Zöglinge<br />

und hielt dabei Grösse, Gewicht und weitere Ergebnisse schriftlich fest. Ein Mitglied musste<br />

in Aarau wohnhaft sein, damit der Kontakt zur Regierung gewährleistet war. Diese Regelung<br />

wurde 1918 mit der Schaffung von Telefonverbindungen hinfällig. Die Kommission<br />

prüfte und bewilligte jede Aufnahme oder den Austritt von Zöglingen, kontrollierte Budget<br />

und Rechnung, beantragte zur Genehmigung durch die Regierung ausserordentliche<br />

Aufwendungen oder dringende Anschaffungen. Der Hausvater hatte lediglich beratende<br />

Stimme – auch bei Aufnahmen und Austritten von Zöglingen. Mit der Übernahme des<br />

Präsidiums 1925 durch den Erziehungsdirektor wurden die Kompetenzen zunehmend<br />

eingeschränkt. Viele Beschlüsse wurden nun durch Präsidialentscheid getroffen. Die Sitzungen<br />

waren immer spärlicher angesetzt. Dabei wurden die persönlichen Interessen<br />

des Erziehungsdirektors sichtbar. So war z.B. Erziehungsdirektor Schwarz (1953–1965)<br />

ein passionierter Landwirt. Es verwundert im Nachhinein nicht, wenn landwirtschaftliche<br />

Bedürfnisse weit mehr gewichtet wurden als erzieherische – zeitlich wie inhaltlich. Erziehungsdirektor<br />

Arthur Schmid (1965–1992) hingegen setzte sich vehement für eine Verbesserung<br />

der pädagogischen Situation ein – auf Kosten der Landwirtschaft. Mit dem<br />

Dekret von 1955 wurden die Kompetenzen der Aufsichtskommission stark beschnitten.<br />

Entscheide über Aufnahme und Entlassung von Kindern wurden nun durch die Behörden<br />

nach Rücksprache mit der Heimleitung (Platzfrage) getroffen. Bei den Arbeiten zur<br />

Neukonzeption und der baulichen Umsetzung erhielt die Aufsichtskommission eine letzte<br />

grosse Aufgabe zur Mitberatung. Mit der Inkraftsetzung des Betreuungsgesetzes wurde<br />

die Aufsichtskommission per 31.12.2006 aufgelöst.<br />

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