150 Jahre Stift Olsberg
150 Jahre Stift Olsberg
150 Jahre Stift Olsberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
– Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn der Kindheit und Jugend F90-98<br />
(u.a. POS 4 , AD(H)S 5 , auch Störungen des Sozialverhaltens und fehlende soziale Bindungen)<br />
– Autismus-Spektrum-Störungen ASS (Asperger-Syndrom F84.5) 6<br />
– Empfehlung zur Sonderschulung gemäss Abklärung einer Fachstelle oder Fachperson<br />
– normal bildungsfähig; durchschnittliche Intelligenz; Prognose Realschulabschluss<br />
– Aussicht auf Betreuungs- und Entwicklungserfolg<br />
– Aufnahmealter: obligatorische Schulpflicht<br />
– Interesse und Bereitschaft von Kind und Eltern, sich kooperativ und motiviert auf das<br />
Angebot einzulassen<br />
– gesicherte Betreuung an Wochenenden und in den Ferien und eigenes Auto resp.<br />
Möglichkeit, darauf zugreifen zu können (kaum Anbindung an öV)<br />
– primär freiwillige Platzierungen, zivil- oder strafrechtliche nach Absprache möglich<br />
– Ausschlusskriterien sind gewaltvolle Verhaltensweisen, manifeste Suchterkrankungen<br />
sowie psychische Krankheiten, welche mit Selbst- oder Fremdgefährdung verbunden<br />
sind.<br />
Aufnahmeverfahren<br />
Der Erstkontakt erfolgt in der Regel telefonisch durch die Eltern, eine schulpsychologische<br />
oder kinderpsychiatrische Fachperson oder eine Vertretung der Gemeinde- oder<br />
Schulbehörde 7 . In diesem Gespräch werden die Ausgangslage und die gesuchten Hilfestellungen<br />
mit dem bestehenden Angebot verglichen. Vorhandene Abklärungsergebnisse<br />
werden berücksichtigt. Danach gliedert sich das Aufnahmeverfahren in drei<br />
Schritte:<br />
1. Vorstellung und Besichtigung/kein «Schnuppern»<br />
Das Kind besucht uns zusammen mit seinen Eltern, nach Möglichkeit zusammen mit<br />
der betreuenden Fachperson. Anlässlich der Führung erhalten alle die gewünschten<br />
Informationen. Danach erfolgt ein zweiter telefonischer Kontakt. Darin werden gegenseitig<br />
Erkenntnisse, Beobachtungen und Absichten ausgetauscht sowie Abklärungsberichte<br />
angefordert. Wichtig: Ein im Heimbereich übliches «Schnuppern» der Kinder über<br />
4<br />
POS Psycho-Organisches-Syndrom.<br />
5<br />
ADS Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, ADHS zusätzlich mit Hyperaktivität.<br />
6 dem Bereich des Autismus zugeordnete Auffälligkeit.<br />
7<br />
Für die Bewilligung und Finanzierung der Platzierung zwingend: Schulpsycholog. oder kinderpsychiatrische Fachperson<br />
(Abklärung resp. Empfehlung zur Sonderschulung/Heimaufenthalt) und die Unterstützung der Gemeinde/Schulbehörde<br />
(für Platzierungen ausserkantonaler Kinder gelten andere Bestimmungen).<br />
79