Geschichte des Schiller-Gymnasiums Köln 1899 - 2010
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Schulmitwirkung<br />
Die vierte zentrale Reform betraf alle Schulen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> - es war die Einführung <strong>des</strong> Schulmitwirkungsgesetzes<br />
im Jahre 1978. Dieses Gesetz löste eine Vielzahl älterer Vorschriften und schulinterner<br />
Regelungen ab und verwirklichte einige Forderungen der Schüler- und Lehrergeneration von 1968.<br />
Die Zäsur der ausgehenden sechziger Jahre hatte auch die Erwartungen der Eltern an die Schule verändert.<br />
Die Schule sollte Bildungschancen vermitteln und man war seitens der Eltern in zunehmendem<br />
Maße bereit, mitzuhelfen, Renovierungsarbeiten zu leisten, sich „einzumischen“ und in der<br />
Schule zu engagieren. Man begriff Schule stärker als zuvor als ein Zusammenwirken von Schülern,<br />
Lehrern und Eltern, was schließlich auch im neuen „Schulmitwirkungsgesetz“ festgeschrieben wurde.<br />
Bis in die sechziger Jahre war das entscheidende Beratungsgremium der Schule neben der Schulleitung<br />
die „Allgemeine Konferenz“ der Lehrer, die im Einvernehmen mit dem Schulleiter alle wichtigen<br />
Richtungsentscheidungen der Schule traf. Im Zuge erster Mitwirkungsmöglichkeiten durften auch<br />
zwei Schülervertreter der SMV (Schülermitverantwortung) an der erweiterten Lehrerkonferenz teilnehmen.<br />
Nun sollten auf verschiedenen Organisationsebenen die drei Gruppen von Schülern, Eltern und Lehrern<br />
in institutionalisierter Form zusammenarbeiten, sich wechselseitig beraten und gemeinsam entscheiden.<br />
Es gab weiterhin Lehrerkonferenzen, daneben Klassenkonferenzen und Fachkonferenzen<br />
mit Schüler- und Elternvertretern, die Klassenpflegschaften und Schulpflegschaftsversammlungen<br />
der Eltern. Aus der alten „SMV“ wurde die nüchterne und mitbestimmungsberechtigte SV („Schülervertretung“)<br />
mit SV-Versammlungen usw. „Höchstes“ Beteiligungsgremium wurde die Schulkonferenz,<br />
die zur Hälfte aus Lehrern und zu je einem Viertel aus Eltern und Schülern bestand; sie wurde<br />
mit einem sinnvollen Katalog von Mitwirkungs- und Beratungsrechten ausgestattet.<br />
Ohne auf weitere Details einzugehen, kann man sagen, dass die innerschulischen Aktivitäten von<br />
Eltern und Schülern seitdem stark zugenommen haben. Die Lehrer in ihrer Rolle werden von den<br />
anderen Gruppen teilweise unterstützt, teilweise stärker in Frage gestellt, was sich in mancherlei<br />
inneren Konflikten geäußert hat. Eltern und Schüler treten seitdem in vielen Dingen fordernder auf,<br />
insbesondere weil angesichts <strong>des</strong> Arbeitsplatzmangels und der als krisenhaft wahrgenommenen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung im Abitur große Zukunftschancen für die Kinder gesehen werden; dabei<br />
spielte die in einem Rechtsstaat unumgängliche „Verrechtlichung“ der Schule eine nicht unbedeutende<br />
Rolle. Die allgemein bekannten gesellschaftlichen Probleme wie Einkindfamilie, Anstieg der<br />
Scheidungsrate und Alleinerziehung, Aids, die Macht der Medien, Gewalt, Wohlstandsverwahrlosung,<br />
Rechts- und Linksradikalismus, berufliche Perspektivlosigkeit oder die Bedrohung durch Drogen aller<br />
Art sollen, so hoffen es viele Eltern, durch die Schule aufgefangen werden. Das durch die restriktive<br />
Einstellungspraxis der damaligen Lan<strong>des</strong>regierungen allmählich überalternde Kollegium (Durchschnittsalter<br />
um 1985 unter 39 Jahren, um 2000 ca. 50 Jahre) konnte nur z.T. gegensteuern, nicht<br />
aber kompensieren. Auch wurde im Kontext der Schulmitwirkung die mögliche oder versuchte Einflussnahme<br />
der Eltern auf Lehrerverteilung, pädagogischen Alltag, Unterrichtsinhalte und -methoden<br />
von vielen Lehrern und Lehrerinnen lange Zeit als problematisch empfunden – alte Vorstellungen<br />
vom Lehrer-Eltern-Verhältnis wirkten bei manchen Kollegen nach; auf der anderen Seite mussten<br />
manche Eltern zur Kenntnis nehmen, dass es berechtigterweise einen Kern pädagogischer Freiheit<br />
und Verantwortung <strong>des</strong> Lehrers gibt. Trotz aller Schwierigkeiten bewirkte das Schulmitwirkungsgesetz<br />
jedoch ein viel lebendigeres und aktiveres Schulleben (Mitarbeit in Konferenzen, schulnahe Vereine,<br />
Sommerfeste, AG’s, Pädagogisches Konzept usw.).<br />
Seit der Jahrtausendwende hat eine neue und erfreulicherweise höchst aktive Elterngeneration die<br />
Mitwirkung von ihrer Seite aus erheblich professionalisiert und durch eine Vielzahl von internen Debatten,<br />
externen Schulungskonzepten, der Verbesserung der internen Kommunikation usw. die Mitwirkung<br />
der Eltern vorangetrieben und die sachgerechte und kompetente Vernetzung der Entscheidungsprozesse<br />
befördert; als Beispiel sei hier die Wiederbelebung der „Pädagogischen Klassenkonferenzen“<br />
für die Arbeit auf Klassen- und Stufenebene genannt. In diesem Kontext erarbeiteten Elternvertreter<br />
auch das hilfreiche „Handbuch für neue <strong>Schiller</strong>-Eltern“.<br />
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