31.10.2013 Aufrufe

Der Arztvertrag, insbesondere die Haftung des Arztes

Der Arztvertrag, insbesondere die Haftung des Arztes

Der Arztvertrag, insbesondere die Haftung des Arztes

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

WOLFGANG WIEGAND: <strong>Der</strong> <strong>Arztvertrag</strong>, <strong>insbesondere</strong> <strong>die</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>des</strong> <strong>Arztes</strong> 119<br />

GIESEN D., Arzthaftungsrecht, Bielefeld 1981.<br />

GROSS J., Die persönliche Freiheit <strong>des</strong> Patienten, Diss. Bern 1977.<br />

HAUSHEER H. in: Medical Responsibility in Western Europe, Research Study of the<br />

European Science Foundation, Hrsg. Prof. E. Deutsch und H.-L.Schreiber, Göttingen<br />

1985 (wird Ende Mai 1985 erscheinen).<br />

HOFSTETTER J., <strong>Der</strong> Auftrag und <strong>die</strong> Geschäftsführung ohne Auftrag, bei: F.VISCHER,<br />

Schweizerisches Privatrecht, Bd. VII, 2.Halbbd., Basel/Stuttgart 1979, S. 1 ff.<br />

LAUFS A., Arztrecht, 3. Aufl., München 1984.<br />

LOEFFLER W., Die <strong>Haftung</strong> <strong>des</strong> <strong>Arztes</strong> aus ärztlicher Behandlung, Diss. Zürich 1945.<br />

LOTZ A., Zur Frage der rechtlichen Verantwortlichkeit <strong>des</strong> <strong>Arztes</strong>, BJM 1968, S. 107 ff.<br />

VON DER MÜHLL M., Etüde pratique sur la responsabilite professionnelle du medecin,<br />

ZSR 100(1981), S. 289 ff.<br />

NARR H., <strong>Der</strong> ärztliche Kunstfehler, Schweiz. Ärztezeitung, 62 (1981), S.24ff.<br />

NEY M., La responsabilite <strong>des</strong> medecins et de leurs auciliaires notamment ä raison de<br />

l'acte operatoire, Diss. Lausanne 1979.<br />

OTT W. E., Voraussetzungen der zivilrechtlichen <strong>Haftung</strong> <strong>des</strong> <strong>Arztes</strong>, Diss. Zürich 1978.<br />

Patient - Patientenrecht, collection volk + recht, Bern 1984.<br />

SCHROEDER K., Probleme der zivilrechtlichen <strong>Haftung</strong> <strong>des</strong> freipraktizierenden Zahnarztes,<br />

Diss. Zürich 1982.<br />

STARK E., Die Bemessung <strong>des</strong> Verschuldens in Arzt-Haftpflicht-Fällen, in Festgabe<br />

Fritz Schwarz, Bern 1968.<br />

STEYERT R. H., Zur <strong>Haftung</strong> <strong>des</strong> <strong>Arztes</strong>, SJZ 77 (1981), S. 109 f.<br />

STÜRNER R., Die schweizerische Arzthaftung im internationalen Vergleich, SJZ 80<br />

(1984), S. 121 ff.<br />

Diskussion zum Referat von Prof. Dr. W. Wiegand<br />

R. MORGENTHALER-JÖRIN, Unterseen: Seit einiger Zeit bin ich Patientin bei einem<br />

Arzt, der mir gesagt hat, <strong>die</strong> Behandlung sei für ihn abgeschlossen, da<br />

ich seiner Meinung nach gesund sei; ich allerdings fühle mich krank. Ich<br />

wollte <strong>des</strong>halb wissen, wie mein Arzt zu seinem Schluss gekommen ist. Die<br />

Einsicht in meine Krankenakten wurde mir jedoch verweigert.<br />

Deshalb meine Frage: auf welchem Wege kann ich Einsicht in meine Anamnese<br />

und meine Befunde erlangen?<br />

REFERENT: Nach meiner persönlichen Meinung haben Sie einen vertraglichen<br />

Anspruch auf Offenlegung der Dokumentation, der auch durch das<br />

neue bernische Gesundheitsgesetz geschützt werden wird. Dabei handelt es<br />

sich um einen zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Anspruch. Nach meiner<br />

Meinung können Sie Ihrem Arzt erklären, Sie würden den <strong>Arztvertrag</strong> als<br />

beendet betrachten und wollten nun Auskunft über <strong>die</strong> durchgeführten Untersuchungen,<br />

<strong>die</strong> Behandlung und deren Beurteilung; <strong>die</strong>ser Anspruch unterscheidet<br />

sich m.E. nicht von dem Anspruch gegen einen Treuhänder oder<br />

Steuerberater auf Rechnungslegung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!