Pädagogisches Konzept - Gemeinschaftsschule Arzberg
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schaftsschule bindend sind. Eine entsprechende Ergänzung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes<br />
beginnt mit dem Satz: „Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller<br />
Schulen.“ 22<br />
Zentrales Anliegen<br />
Die <strong>Gemeinschaftsschule</strong> ist eine Schule für alle Kinder. Sie gewährt allen die Teilhabe am allgemeinen<br />
Schulsystem und verzichtet auf die fragwürdige und pädagogisch nicht begründbare Aufteilung<br />
der Gemeinschaft aller Kinder am Ende der Grundschulzeit in die verschiedenen Schularten.<br />
Sie nimmt alle Kinder auf und gibt allen die Möglichkeit, einen für sie angemessenen Schulabschluss<br />
zu erreichen. Das gilt selbstverständlich auch für Kinder mit Behinderung. An der <strong>Gemeinschaftsschule</strong><br />
lernen, leben und arbeiten die Schüler in der gebundenen Ganztagsform und nach<br />
bewährten klassischen und reformpädagogischen Methoden. Sie erreichen Abschlüsse und Anschlüsse<br />
auf allen Niveaus des bayerischen Schulwesens vom erfolgreichen Mittelschul-Abschluss<br />
bis zum Realschulabschluss, ja sogar bis zur Fachhochschulreife oder zum Abitur. Das vorliegende<br />
<strong>Konzept</strong> wurde für eine <strong>Gemeinschaftsschule</strong> erstellt, welche die Jahrgangsstufen fünf bis zehn<br />
umfasst. Im Prinzip kann aber eine <strong>Gemeinschaftsschule</strong> über alle Jahrgangsstufen gehen, von der<br />
Einschulung bis zum Abschluss nach zehn, zwölf oder dreizehn Jahren.<br />
Die <strong>Gemeinschaftsschule</strong> folgt dem zentralen Anliegen der Behindertenrechtskonvention und der<br />
Kultusministerkonferenz, welches in der „Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen<br />
in das allgemeine Bildungssystem und damit auch … in der allgemeinen Schule“ gesehen<br />
wird. „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen möglichst in ihrer örtlichen Gemeinschaft<br />
und ihrer gewohnten Umgebung zur Schule gehen können.“ 23<br />
Umsetzung<br />
In einem intensiven Gesprächsprozess mit den Lehrern werden die Voraussetzungen der Schüler<br />
und der Schule geprüft und die Vorstellungen der Eltern sowie der Schüler angemessen berücksichtigt.<br />
Bei der organisatorischen Umsetzung der Inklusion wird darauf geachtet, dass in der Schule „ein<br />
Lernumfeld geschaffen wird, in dem sich auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bestmöglich<br />
entfalten können und ein höchstmögliches Maß an Aktivität und gleichberechtigter Teilhabe<br />
für sich erreichen.“ Der vollständige Zugang wird unter Umständen auch durch bauliche<br />
Maßnahmen gewährleistet. Ebenso wird auf die Versorgung einer inklusiven Schülergruppe mit<br />
ausreichenden Lehrerstunden geachtet. Für die Bereitstellung der notwendigen finanziellen, materiellen<br />
und personellen Voraussetzungen sind das Land Bayern (Kultusministerium und Sozialministerium)<br />
und der jeweilige Schulträger zuständig.<br />
Bei der pädagogischen Umsetzung wird auf die Erfahrungen der Sonderpädagogik zurückgegriffen.<br />
Darüber hinaus wird von allen Lehrern erwartet, erweiterte Kompetenzen auszubilden: „Die Lehrkräfte<br />
aller Schularten sollen in den verschiedenen Ausbildungsphasen für den gemeinsamen Un-<br />
22 Art. 30b, Satz 1 BayEUG<br />
23 Weitere Texte zur Inklusion finden sich im Anhang.<br />
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