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Pädagogisches Konzept - Gemeinschaftsschule Arzberg

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schaftsschule bindend sind. Eine entsprechende Ergänzung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes<br />

beginnt mit dem Satz: „Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller<br />

Schulen.“ 22<br />

Zentrales Anliegen<br />

Die <strong>Gemeinschaftsschule</strong> ist eine Schule für alle Kinder. Sie gewährt allen die Teilhabe am allgemeinen<br />

Schulsystem und verzichtet auf die fragwürdige und pädagogisch nicht begründbare Aufteilung<br />

der Gemeinschaft aller Kinder am Ende der Grundschulzeit in die verschiedenen Schularten.<br />

Sie nimmt alle Kinder auf und gibt allen die Möglichkeit, einen für sie angemessenen Schulabschluss<br />

zu erreichen. Das gilt selbstverständlich auch für Kinder mit Behinderung. An der <strong>Gemeinschaftsschule</strong><br />

lernen, leben und arbeiten die Schüler in der gebundenen Ganztagsform und nach<br />

bewährten klassischen und reformpädagogischen Methoden. Sie erreichen Abschlüsse und Anschlüsse<br />

auf allen Niveaus des bayerischen Schulwesens vom erfolgreichen Mittelschul-Abschluss<br />

bis zum Realschulabschluss, ja sogar bis zur Fachhochschulreife oder zum Abitur. Das vorliegende<br />

<strong>Konzept</strong> wurde für eine <strong>Gemeinschaftsschule</strong> erstellt, welche die Jahrgangsstufen fünf bis zehn<br />

umfasst. Im Prinzip kann aber eine <strong>Gemeinschaftsschule</strong> über alle Jahrgangsstufen gehen, von der<br />

Einschulung bis zum Abschluss nach zehn, zwölf oder dreizehn Jahren.<br />

Die <strong>Gemeinschaftsschule</strong> folgt dem zentralen Anliegen der Behindertenrechtskonvention und der<br />

Kultusministerkonferenz, welches in der „Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen<br />

in das allgemeine Bildungssystem und damit auch … in der allgemeinen Schule“ gesehen<br />

wird. „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen möglichst in ihrer örtlichen Gemeinschaft<br />

und ihrer gewohnten Umgebung zur Schule gehen können.“ 23<br />

Umsetzung<br />

In einem intensiven Gesprächsprozess mit den Lehrern werden die Voraussetzungen der Schüler<br />

und der Schule geprüft und die Vorstellungen der Eltern sowie der Schüler angemessen berücksichtigt.<br />

Bei der organisatorischen Umsetzung der Inklusion wird darauf geachtet, dass in der Schule „ein<br />

Lernumfeld geschaffen wird, in dem sich auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bestmöglich<br />

entfalten können und ein höchstmögliches Maß an Aktivität und gleichberechtigter Teilhabe<br />

für sich erreichen.“ Der vollständige Zugang wird unter Umständen auch durch bauliche<br />

Maßnahmen gewährleistet. Ebenso wird auf die Versorgung einer inklusiven Schülergruppe mit<br />

ausreichenden Lehrerstunden geachtet. Für die Bereitstellung der notwendigen finanziellen, materiellen<br />

und personellen Voraussetzungen sind das Land Bayern (Kultusministerium und Sozialministerium)<br />

und der jeweilige Schulträger zuständig.<br />

Bei der pädagogischen Umsetzung wird auf die Erfahrungen der Sonderpädagogik zurückgegriffen.<br />

Darüber hinaus wird von allen Lehrern erwartet, erweiterte Kompetenzen auszubilden: „Die Lehrkräfte<br />

aller Schularten sollen in den verschiedenen Ausbildungsphasen für den gemeinsamen Un-<br />

22 Art. 30b, Satz 1 BayEUG<br />

23 Weitere Texte zur Inklusion finden sich im Anhang.<br />

21

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