HSE GESCHÄFTSBERICHT 2012 - HSE AG
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104 Corporate Governance Bericht | hse ag<br />
3. Entsprechenserklärung<br />
Die Empfehlungen des DCGK werden umgesetzt, soweit dies<br />
für die HE<strong>AG</strong> Südhessische Energie <strong>AG</strong> (<strong>HSE</strong>) als nicht börsennotiertes<br />
Unternehmen von Vorstand und Aufsichtsrat als angemessen<br />
erachtet wird. Die Entsprechenserklärung zeigt an, an<br />
welchen Stellen und aus welchen Gründen wir von den Empfehlungen<br />
des DCGK abweichen. Die Erklärung, die am 23. Mai<br />
2013 durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den Vorstand<br />
unterzeichnet wurde, finden Sie unter www.hse.ag.<br />
Ziff. 3.10: ‚Über die Corporate Governance sollen Vorstand und<br />
Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate Governance Bericht)<br />
und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur<br />
Unternehmensführung veröffentlichen.’: Da die <strong>HSE</strong> keine börsennotierte<br />
Aktiengesellschaft sowie Aktiengesellschaft, die<br />
ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an<br />
einem organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes<br />
ausgegeben hat und deren ausgegebene<br />
Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem<br />
im Sinn des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 des Wertpapierhandelsgesetzes<br />
gehandelt werden, ist wird keine Erklärung<br />
zur Unternehmensführung abgegeben.<br />
4.2.3 Abs. 3: ,Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele<br />
oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.’: Diese<br />
Regelung ist zwar nicht vertraglich fixiert, jedoch bei der <strong>HSE</strong><br />
geübte Praxis.<br />
Ziff. 4.2.3 Abs. 4: ,Abfindungs-Cap’: Diese Regelung wurde bei<br />
Neuabschluss der im Jahr <strong>2012</strong> / 2013 abgeschlossenen Vorstandsverträgen,<br />
mit Ausnahme der Interimsvorstände, angewandt.<br />
Ziff. 5.2 Abs. 2: ,Der Aufsichtsratsvorsitzende soll zugleich<br />
Vorsitzender der Ausschüsse sein, die die Vorstandsverträge<br />
behandeln und die Aufsichtsratssitzungen vorbereiten. Den<br />
Vorsitz im Prüfungsausschuss (Audit Committee) soll er nicht<br />
innehaben.’: Der Aufsichtsratsvorsitzende hat zumindest zeitweise<br />
den Vorsitz im Prüfungsausschuss ausgeübt.<br />
Ziff. 5.3.3: ‚Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss<br />
bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner<br />
besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge<br />
an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.’:<br />
Der Aufsichtsrat sieht keine Notwendigkeit dafür, das bewährte<br />
Verfahren der Nominierung von Kandidaten für den Aufsichtsrat<br />
durch das Plenum aufzugeben und einen Nominierungsausschuss<br />
einzurichten.<br />
Ziff. 5.4.1 Abs. 1: ,Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung<br />
konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen<br />
Situation die internationale Tätigkeit des<br />
Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der<br />
unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer<br />
5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder<br />
und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten<br />
Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von<br />
Frauen vorsehen.’: Es werden aufgrund der Aktionärsstruktur<br />
keine Zielvorgaben bezüglich der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder<br />
gemacht.<br />
Ziff. 5.4.1 Abs. 2 S. 1: ,Vorschläge des Aufsichtsrats an die<br />
zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen.’:<br />
Diese Empfehlung wurde aufgrund der Aktionärsstruktur der<br />
<strong>HSE</strong> nicht vollumfänglich umgesetzt.<br />
Ziff. 5.4.1 Abs. 3: ,Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen<br />
an die Hauptversammlung die persönlichen und<br />
die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten<br />
zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem<br />
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen<br />
legen.’: Da die Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern von<br />
extern übermittelt werden, kann die Gesellschaft an dieser<br />
Stelle nicht für eine vollständige Auskunft garantieren.