HSE GESCHÄFTSBERICHT 2012 - HSE AG
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28 Vom Wandel<br />
BLUENORM GmbH auf die ENTEGA Geschäftskunden<br />
GmbH & Co. KG zu.<br />
Darüber hinaus wurde der Abgabe einer Entsprechungserklärung<br />
nach dem Deutschen Corporate<br />
Governance Kodex sowie der Nachbesetzung<br />
einer Vielzahl von Positionen in Aufsichtsgremien<br />
in Beteiligungsgesellschaften zugestimmt. Schließlich<br />
beschäftigte sich der Aufsichtsrat gemeinsam<br />
mit dem Vorstand mit der Ausgestaltung der Aufsichts-<br />
und Führungsstrukturen in den <strong>HSE</strong> Beteiligungsunternehmen.<br />
Dieses Projekt wird im laufenden<br />
Geschäftsjahr fortgeführt.<br />
Im Laufe des Jahres <strong>2012</strong> sind die Herren Dr. Peter<br />
Frankenberg, Armin Geiß, Walter Hoffmann, Alfred<br />
Jakoubek, Gunnar Löwensen, Theodor Ludwig,<br />
Dr. Jens Nixdorf und Jürgen Schütt im Wege der<br />
Niederlegung des Amtes aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.<br />
Ihnen gilt Dank und Anerkennung für<br />
ihre Tätigkeit im Gremium.<br />
Im Zusammenhang mit der Änderung und dem<br />
Abschluss eines langfristigen Gasbeschaffungsvertrags<br />
und eines langfristigen Strombeschaffungsvertrags<br />
ist ein Interessenskonflikt bei den Herren<br />
Armin Geiß, Dr. Peter Frankenberg, Dr. Jens Nixdorf<br />
und Herrn Jürgen Schütt aufgetreten, der über eine<br />
Stimmenthaltung bei der betroffenen Beschlussfassung<br />
gelöst wurde. Weitere Interessenskonflikte bei<br />
Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtsjahr nicht<br />
aufgetreten. Aus terminlichen Gründen hat das Aufsichtsratsmitglied<br />
Herr Jürgen Schütt an weniger<br />
als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Die mit<br />
der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts<br />
für das Geschäftsjahr <strong>2012</strong> beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
die Deloitte & Touche<br />
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,<br />
hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
nach § 322 HGB erteilt. Daneben hat die Deloitte<br />
& Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
München, dem von der <strong>HSE</strong> aufgestellten Konzernabschluss<br />
und dem Konzernlagebericht für das<br />
Geschäftsjahr <strong>2012</strong> den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
nach § 322 HGB erteilt. Der Aufsichtsrat<br />
hat von den Prüfungsergebnissen Kenntnis<br />
genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis<br />
seiner Prüfungen stimmt der Aufsichtsrat dem Jahresabschluss<br />
und dem Lagebericht des Vorstands<br />
sowie dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht<br />
zu. Er hat am heutigen Tag den Jahresabschluss<br />
und den Konzernabschluss gebilligt. Der<br />
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat<br />
schließt sich dem Vorschlag des Vorstands für<br />
die Verwendung des Bilanzgewinns an.<br />
Der nach § 312 AktG vom Vorstand aufgestellte<br />
Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />
wurde vom Abschlussprüfer geprüft und<br />
mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen:<br />
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung<br />
bestätigen wir, dass<br />
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig<br />
sind,<br />
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften<br />
die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen<br />
hoch war,<br />
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen<br />
keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung<br />
als die durch den Vorstand sprechen.“