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HSE GESCHÄFTSBERICHT 2012 - HSE AG

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Konzernanhang | <strong>HSE</strong>-konzern 123<br />

HGB wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht nach der Equity-<br />

Methode bilanziert.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft<br />

einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Die einbezogenen<br />

Jahresabschlüsse wurden in Euro aufgestellt bzw.<br />

in Euro umgerechnet.<br />

Die Bewertungsmethoden in den Jahresabschlüssen der assoziierten<br />

Unternehmen wurden beibehalten. Die assoziierten<br />

Unternehmen stellen für Zwecke der Konsolidierung ihre Jahresabschlüsse<br />

nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

in der jeweils gültigen Fassung auf. Die Bewertungsmethoden<br />

entsprechen im Wesentlichen den Methoden der <strong>HSE</strong>.<br />

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei<br />

dauerhafter Wertminderung zu den niedrigeren beizulegenden<br />

Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen<br />

sind zu Anschaffungskosten bilanziert; niedrig verzinsliche<br />

oder zinslose Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.<br />

Das Wertaufholungsgebot wird beachtet.<br />

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

bzw. zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten oder zu<br />

den niedrigeren Verkaufserlösen abzüglich aller bis zum Verkauf<br />

noch anfallenden Kosten angesetzt. Für Substratbestände<br />

wurden Festwerte gemäß § 240 Absatz 3 HGB gebildet.<br />

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird einzeln<br />

zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />

durchgeführt. Dem Lagerhaltungsrisiko wird durch angemessene<br />

Wertabschläge Rechnung getragen.<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden, sofern sie der<br />

Abnutzung unterliegen, planmäßig linear über ihre betriebsindividuell<br />

geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die im<br />

Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelten Geschäfts- oder<br />

Firmenwerte werden jeweils entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer<br />

über eine Laufzeit von vier bis zu zwanzig Jahren<br />

planmäßig linear abgeschrieben.<br />

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse und planmäßiger<br />

Abschreibungen bewertet. Bei voraussichtlich dauernder<br />

Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf<br />

den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei selbsterstellten<br />

Anlagen werden den Material- und Fertigungskosten<br />

anteilige Gemeinkosten einschließlich Verwaltungsgemeinkosten<br />

zugeschlagen. Die Abschreibungen werden nach der linearen<br />

Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsindividuell<br />

geschätzten Nutzungsdauer ermittelt.<br />

Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten<br />

bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren<br />

Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einschließlich Verwaltungsgemeinkosten<br />

sowie Abschreibungen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die bilanzierten, unentgeltlich zugewiesenen und angeschafften<br />

Emissionsrechte werden unter Beachtung des strengen<br />

Niederstwertprinzips bewertet. Den unentgeltlich zugewiesenen<br />

verbrauchten Rechten steht ein Passivposten innerhalb<br />

der „sonstigen Rückstellungen“ gegenüber. Den unentgeltlich<br />

zugewiesenen nicht verbrauchten Rechten steht ein Sonderposten<br />

auf der Passivseite gegenüber.<br />

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind<br />

mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Langfristige unverzinsliche<br />

Steuerforderungen wurden mit dem Barwert angesetzt.<br />

Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene<br />

Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen

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