HSE GESCHÄFTSBERICHT 2012 - HSE AG
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Konzernanhang | <strong>HSE</strong>-konzern 123<br />
HGB wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht nach der Equity-<br />
Methode bilanziert.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft<br />
einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Die einbezogenen<br />
Jahresabschlüsse wurden in Euro aufgestellt bzw.<br />
in Euro umgerechnet.<br />
Die Bewertungsmethoden in den Jahresabschlüssen der assoziierten<br />
Unternehmen wurden beibehalten. Die assoziierten<br />
Unternehmen stellen für Zwecke der Konsolidierung ihre Jahresabschlüsse<br />
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
in der jeweils gültigen Fassung auf. Die Bewertungsmethoden<br />
entsprechen im Wesentlichen den Methoden der <strong>HSE</strong>.<br />
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei<br />
dauerhafter Wertminderung zu den niedrigeren beizulegenden<br />
Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen<br />
sind zu Anschaffungskosten bilanziert; niedrig verzinsliche<br />
oder zinslose Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.<br />
Das Wertaufholungsgebot wird beachtet.<br />
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
bzw. zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten oder zu<br />
den niedrigeren Verkaufserlösen abzüglich aller bis zum Verkauf<br />
noch anfallenden Kosten angesetzt. Für Substratbestände<br />
wurden Festwerte gemäß § 240 Absatz 3 HGB gebildet.<br />
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird einzeln<br />
zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />
durchgeführt. Dem Lagerhaltungsrisiko wird durch angemessene<br />
Wertabschläge Rechnung getragen.<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden, sofern sie der<br />
Abnutzung unterliegen, planmäßig linear über ihre betriebsindividuell<br />
geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die im<br />
Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelten Geschäfts- oder<br />
Firmenwerte werden jeweils entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer<br />
über eine Laufzeit von vier bis zu zwanzig Jahren<br />
planmäßig linear abgeschrieben.<br />
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse und planmäßiger<br />
Abschreibungen bewertet. Bei voraussichtlich dauernder<br />
Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf<br />
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei selbsterstellten<br />
Anlagen werden den Material- und Fertigungskosten<br />
anteilige Gemeinkosten einschließlich Verwaltungsgemeinkosten<br />
zugeschlagen. Die Abschreibungen werden nach der linearen<br />
Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsindividuell<br />
geschätzten Nutzungsdauer ermittelt.<br />
Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten<br />
bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren<br />
Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einschließlich Verwaltungsgemeinkosten<br />
sowie Abschreibungen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die bilanzierten, unentgeltlich zugewiesenen und angeschafften<br />
Emissionsrechte werden unter Beachtung des strengen<br />
Niederstwertprinzips bewertet. Den unentgeltlich zugewiesenen<br />
verbrauchten Rechten steht ein Passivposten innerhalb<br />
der „sonstigen Rückstellungen“ gegenüber. Den unentgeltlich<br />
zugewiesenen nicht verbrauchten Rechten steht ein Sonderposten<br />
auf der Passivseite gegenüber.<br />
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind<br />
mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Langfristige unverzinsliche<br />
Steuerforderungen wurden mit dem Barwert angesetzt.<br />
Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene<br />
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen