HSE GESCHÄFTSBERICHT 2012 - HSE AG
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124 Konzernanhang | <strong>HSE</strong>-konzern<br />
Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung<br />
getragen.<br />
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind<br />
zum Nominalwert bewertet.<br />
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären<br />
oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen<br />
Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden<br />
und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen<br />
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge<br />
werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung<br />
mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen,<br />
die zwischen 15 und 32 Prozent liegen, bewertet und nicht<br />
abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen<br />
gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen,<br />
berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen<br />
Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines<br />
negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung.<br />
Aktive und passive Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen.<br />
Abweichend zu der Bewertungsmethode im Jahresabschluss des<br />
Mutterunternehmens wird ein Aktivüberhang latenter Steuern<br />
angesetzt.<br />
Die bis einschließlich des Jahres 2002 empfangenen Ertragszuschüsse<br />
werden im Zugangsjahr mit 2,5 Prozent und in den Folgejahren<br />
mit 5,0 Prozent der Ursprungsbeträge aufgelöst. Die ab<br />
dem Jahr 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden analog<br />
der Nutzungsdauer und den Abschreibungen für die den<br />
Zuschüssen zuordenbaren Anlagengüter aufgelöst. Die Auflösungsbeträge<br />
werden jeweils in den Umsatzerlösen gezeigt.<br />
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
wurden versicherungsmathematisch nach dem ratierlich<br />
degressiven Anwartschaftsbarwertverfahren beziehungsweise<br />
als Barwert des Erfüllungsbetrages künftiger Versorgungsleistungen<br />
unter Verwendung der Richttafeln 2005G von Prof. Dr.<br />
Klaus Heubeck ermittelt. Die Abzinsung erfolgt entsprechend<br />
§ 253 Absatz 2 S. 2 HGB unter der Annahme einer Restlaufzeit<br />
von 15 Jahren mit einem Zinssatz von 5,1 Prozent. Es wurden<br />
für künftige Gehaltssteigerungen 2,5 Prozent, für künftige Rentensteigerungen<br />
2,5 Prozent für unmittelbare Verpflichtungen<br />
beziehungsweise 1,0 Prozent für mittelbare Verpflichtungen<br />
berücksichtigt.<br />
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen<br />
dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger<br />
entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im<br />
Sinne des § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden<br />
Zeitwert (Marktpreise am Bilanzstichtag) mit den<br />
Rückstellungen verrechnet.<br />
Unter Anwendung des Bilanzierungswahlrechts gemäß Artikel<br />
67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung<br />
der Rückstellungsbewertung nach § 253 Absatz 1 Satz 2, Absatz<br />
2 HGB ergebende Zuführungsbetrag über eine Laufzeit von 15<br />
Jahren verteilt.<br />
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen<br />
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten gemäß<br />
§ 249 Absatz 1 HGB sowie drohenden Verluste aus schwebenden<br />
Geschäften. Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten<br />
sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die<br />
Drohverlustrückstellung wird zu Vollkosten auf Grundlage<br />
stichtagsbezogener Marktdaten bewertet und betrifft die abgezinsten<br />
erwarteten Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen.<br />
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als<br />
einem Jahr wurden unter Verwendung von laufzeitadäquaten<br />
Zinssätzen zwischen 3,7 % und 5,1 % abgezinst. Die Rückstellungen<br />
für Sterbegeld, Abschiedsgabe, Deputate, Jubiläumsverpflichtungen<br />
und Beihilfeverpflichtungen sind versicherungsmathematisch<br />
unter Verwendung von laufzeitadäquaten<br />
Zinssätzen zwischen 3,7 % und 5,1 % bewertet.