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HSE GESCHÄFTSBERICHT 2012 - HSE AG

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124 Konzernanhang | <strong>HSE</strong>-konzern<br />

Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung<br />

getragen.<br />

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind<br />

zum Nominalwert bewertet.<br />

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären<br />

oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen<br />

Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden<br />

und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen<br />

Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge<br />

werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung<br />

mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen,<br />

die zwischen 15 und 32 Prozent liegen, bewertet und nicht<br />

abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen<br />

gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen,<br />

berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen<br />

Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines<br />

negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung.<br />

Aktive und passive Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen.<br />

Abweichend zu der Bewertungsmethode im Jahresabschluss des<br />

Mutterunternehmens wird ein Aktivüberhang latenter Steuern<br />

angesetzt.<br />

Die bis einschließlich des Jahres 2002 empfangenen Ertragszuschüsse<br />

werden im Zugangsjahr mit 2,5 Prozent und in den Folgejahren<br />

mit 5,0 Prozent der Ursprungsbeträge aufgelöst. Die ab<br />

dem Jahr 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden analog<br />

der Nutzungsdauer und den Abschreibungen für die den<br />

Zuschüssen zuordenbaren Anlagengüter aufgelöst. Die Auflösungsbeträge<br />

werden jeweils in den Umsatzerlösen gezeigt.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

wurden versicherungsmathematisch nach dem ratierlich<br />

degressiven Anwartschaftsbarwertverfahren beziehungsweise<br />

als Barwert des Erfüllungsbetrages künftiger Versorgungsleistungen<br />

unter Verwendung der Richttafeln 2005G von Prof. Dr.<br />

Klaus Heubeck ermittelt. Die Abzinsung erfolgt entsprechend<br />

§ 253 Absatz 2 S. 2 HGB unter der Annahme einer Restlaufzeit<br />

von 15 Jahren mit einem Zinssatz von 5,1 Prozent. Es wurden<br />

für künftige Gehaltssteigerungen 2,5 Prozent, für künftige Rentensteigerungen<br />

2,5 Prozent für unmittelbare Verpflichtungen<br />

beziehungsweise 1,0 Prozent für mittelbare Verpflichtungen<br />

berücksichtigt.<br />

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen<br />

dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger<br />

entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im<br />

Sinne des § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden<br />

Zeitwert (Marktpreise am Bilanzstichtag) mit den<br />

Rückstellungen verrechnet.<br />

Unter Anwendung des Bilanzierungswahlrechts gemäß Artikel<br />

67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung<br />

der Rückstellungsbewertung nach § 253 Absatz 1 Satz 2, Absatz<br />

2 HGB ergebende Zuführungsbetrag über eine Laufzeit von 15<br />

Jahren verteilt.<br />

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen<br />

berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten gemäß<br />

§ 249 Absatz 1 HGB sowie drohenden Verluste aus schwebenden<br />

Geschäften. Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten<br />

sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die<br />

Drohverlustrückstellung wird zu Vollkosten auf Grundlage<br />

stichtagsbezogener Marktdaten bewertet und betrifft die abgezinsten<br />

erwarteten Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen.<br />

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als<br />

einem Jahr wurden unter Verwendung von laufzeitadäquaten<br />

Zinssätzen zwischen 3,7 % und 5,1 % abgezinst. Die Rückstellungen<br />

für Sterbegeld, Abschiedsgabe, Deputate, Jubiläumsverpflichtungen<br />

und Beihilfeverpflichtungen sind versicherungsmathematisch<br />

unter Verwendung von laufzeitadäquaten<br />

Zinssätzen zwischen 3,7 % und 5,1 % bewertet.

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