3611S70005 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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Ergebnisse aus Arbeitspaket 2<br />
BfS-Angebot zum<br />
Strahlungsbereich<br />
Bis auf die Länder Bayern und Sachsen halten Behörden des Bundes und<br />
der Länder nur geltenden Richtlinien und Verordnungen mit Blick auf<br />
Verwaltungen und medizinisches Fachpersonal vor. Empfehlungen zum<br />
<strong>Strahlenschutz</strong> geben sie Bürgerinnen und Bürgern in keinem Fall.<br />
Aus dem Bereich der Wissenschaft fanden wir innerhalb unserer Recherche<br />
allein die <strong>Strahlenschutz</strong>kommission (SSK) mit entsprechenden Studienergebnissen,<br />
die an das wissenschaftliche Publikum gerichtet sind.<br />
Eine differenzierte Berichterstattung hin zu sensiblen Zielgruppen in der<br />
Bevölkerung ergab sich aus den Rechercheergebnissen nicht.<br />
Das BfS befasst sich auf seinen Seiten mit den Anwendungsfeldern Röntgen,<br />
nuklearmedizinische Diagnostik und alternative Schnittbildverfahren.<br />
Zudem wird über die nötigen Genehmigungen bei medizinischer Forschung<br />
mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung berichtet, die<br />
sich jedoch eher an den Wissenschaftsbereich richten. Neben der Darstellung<br />
technischer Grundlagen der Diagnostikmethoden, kommt das<br />
BfS im Röntgenbereich auch mit Verweis auf den Röntgenpass auf<br />
Schutzmaßnahmen zu sprechen. Diese sind jedoch wenig bürgernah formuliert,<br />
wie folgender Auszug zeigen soll. „Bei Stellung der oben genannten<br />
rechtfertigenden Indikation ist der Arzt verpflichtet, auch Verfahren<br />
mit geringerer oder keiner Strahlenexposition zu berücksichtigen“. Der<br />
Leser trifft auf viele Fachbegriffe und einen verschachtelten Satzbau, was<br />
ein Verständnis <strong>für</strong> Laien erschwert. Auffällig ist, dass sowohl die Übersichtsseite<br />
als auch viele nachfolgende Seiten in Englischer Sprache verfügbar<br />
sind.<br />
Wer informiert (worüber)? Wer informiert nicht?<br />
In welcher Form wird informiert?<br />
a) Unternehmen/ Interessenverbände<br />
Informationen auf Seiten von Unternehmen sind äußerst spärlich. So ergaben<br />
Stichproben unter den drei Marktführern sowohl bei Herstellern<br />
von medizinischen Geräten als auch bei Pharmaunternehmen keine Ergebnisse.<br />
Auch Krankenkassen berichten auf ihren Internetpräsenzen<br />
nicht über Strahlungen in der Medizin. Nachdem die Suche beim Bundesverband<br />
Deutscher Privatkliniken e.V. ebenfalls erfolglos blieb, konnten<br />
bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft knappe Informationen gefunden<br />
werden. Hier werden Änderungen der <strong>Strahlenschutz</strong>- und Röntgenverordnung<br />
dargestellt. Zudem wird den Besuchern mit eher fachlichem<br />
Hintergrund zur <strong>Strahlenschutz</strong>kommission (SSK) als Orientierungshilfe<br />
verwiesen. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />
(DGUV) beschränkt sich in ihrer Homepage auf die Veröffentlichung der<br />
neuen Röntgen- und <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung. Die Berufsgenossenschaft<br />
<strong>für</strong> Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (BGW) fällt mit einem<br />
Flyer positiv auf. Angefangen von den gesetzlichen Anforderungen werden<br />
Möglichkeiten <strong>für</strong> den Schutz der Mitarbeiter und <strong>für</strong> die praktische Arbeit<br />
gegeben (siehe Abb. 49).<br />
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