28.12.2013 Aufrufe

3611S70005 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

3611S70005 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

3611S70005 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ergebnisse aus Arbeitspaket 2<br />

BfS-Angebot zum<br />

Strahlungsbereich<br />

Bis auf die Länder Bayern und Sachsen halten Behörden des Bundes und<br />

der Länder nur geltenden Richtlinien und Verordnungen mit Blick auf<br />

Verwaltungen und medizinisches Fachpersonal vor. Empfehlungen zum<br />

<strong>Strahlenschutz</strong> geben sie Bürgerinnen und Bürgern in keinem Fall.<br />

Aus dem Bereich der Wissenschaft fanden wir innerhalb unserer Recherche<br />

allein die <strong>Strahlenschutz</strong>kommission (SSK) mit entsprechenden Studienergebnissen,<br />

die an das wissenschaftliche Publikum gerichtet sind.<br />

Eine differenzierte Berichterstattung hin zu sensiblen Zielgruppen in der<br />

Bevölkerung ergab sich aus den Rechercheergebnissen nicht.<br />

Das BfS befasst sich auf seinen Seiten mit den Anwendungsfeldern Röntgen,<br />

nuklearmedizinische Diagnostik und alternative Schnittbildverfahren.<br />

Zudem wird über die nötigen Genehmigungen bei medizinischer Forschung<br />

mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung berichtet, die<br />

sich jedoch eher an den Wissenschaftsbereich richten. Neben der Darstellung<br />

technischer Grundlagen der Diagnostikmethoden, kommt das<br />

BfS im Röntgenbereich auch mit Verweis auf den Röntgenpass auf<br />

Schutzmaßnahmen zu sprechen. Diese sind jedoch wenig bürgernah formuliert,<br />

wie folgender Auszug zeigen soll. „Bei Stellung der oben genannten<br />

rechtfertigenden Indikation ist der Arzt verpflichtet, auch Verfahren<br />

mit geringerer oder keiner Strahlenexposition zu berücksichtigen“. Der<br />

Leser trifft auf viele Fachbegriffe und einen verschachtelten Satzbau, was<br />

ein Verständnis <strong>für</strong> Laien erschwert. Auffällig ist, dass sowohl die Übersichtsseite<br />

als auch viele nachfolgende Seiten in Englischer Sprache verfügbar<br />

sind.<br />

Wer informiert (worüber)? Wer informiert nicht?<br />

In welcher Form wird informiert?<br />

a) Unternehmen/ Interessenverbände<br />

Informationen auf Seiten von Unternehmen sind äußerst spärlich. So ergaben<br />

Stichproben unter den drei Marktführern sowohl bei Herstellern<br />

von medizinischen Geräten als auch bei Pharmaunternehmen keine Ergebnisse.<br />

Auch Krankenkassen berichten auf ihren Internetpräsenzen<br />

nicht über Strahlungen in der Medizin. Nachdem die Suche beim Bundesverband<br />

Deutscher Privatkliniken e.V. ebenfalls erfolglos blieb, konnten<br />

bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft knappe Informationen gefunden<br />

werden. Hier werden Änderungen der <strong>Strahlenschutz</strong>- und Röntgenverordnung<br />

dargestellt. Zudem wird den Besuchern mit eher fachlichem<br />

Hintergrund zur <strong>Strahlenschutz</strong>kommission (SSK) als Orientierungshilfe<br />

verwiesen. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

(DGUV) beschränkt sich in ihrer Homepage auf die Veröffentlichung der<br />

neuen Röntgen- und <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung. Die Berufsgenossenschaft<br />

<strong>für</strong> Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (BGW) fällt mit einem<br />

Flyer positiv auf. Angefangen von den gesetzlichen Anforderungen werden<br />

Möglichkeiten <strong>für</strong> den Schutz der Mitarbeiter und <strong>für</strong> die praktische Arbeit<br />

gegeben (siehe Abb. 49).<br />

88

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!