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STEUER<br />

Mit Urteil vom 24.03.2013 (9 K 218/12) erkannte<br />

das Nie<strong>de</strong>rsächsische Finanzgericht Reparaturaufwand<br />

infolge einer F<strong>als</strong>chbetankung auf<br />

<strong>de</strong>m Weg zur Arbeitsstätte <strong>als</strong> außergewöhnliche<br />

Wegekosten an, die neben <strong>de</strong>r Pendlerpauschale<br />

<strong>als</strong> Werbungskosten abziehbar sein sollen. Nach<br />

Auffassung <strong>de</strong>s Finanzrichters sollen mit <strong>de</strong>r<br />

Pendlerpauschale lediglich laufen<strong>de</strong> Kfz- und Wegekosten,<br />

die grundsätzlich einer Pauschalierung<br />

zugänglich sind, von <strong>de</strong>r Abgeltungswirkung erfasst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzhof<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r durch das unterlegene Finanzamt<br />

eingelegten Revision das Urteil bestätigt. Es wäre<br />

ein guter Beitrag, die immerwährend steigen<strong>de</strong>n<br />

Mobilitätskosten von Pendlern abzumil<strong>de</strong>rn.<br />

Keine Kfz-Steuererleichterung bei<br />

Biogasanlage<br />

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist<br />

das Halten von Zugmaschinen unter an<strong>de</strong>rem von<br />

<strong>de</strong>r Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Nr. 7 a KraftStG<br />

befreit.<br />

Der Betrieb einer Biogasanlage mit selbst erzeugter<br />

Biomasse, welcher dazu dient, die erzeugte<br />

Energie entgeltlich zu veräußern, stellt<br />

nach Auffassung <strong>de</strong>s höchsten Finanzgerichts<br />

selbst dann keinen land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betrieb dar, wenn die gesamte Ernte zu<br />

Biomasse verarbeitet und zur Stromerzeugung<br />

verarbeitet wird. Es liegt vielmehr ein einheitlicher<br />

Gewerbebetrieb vor (Urteil vom 08.03.2013,<br />

II R 55/11).<br />

Zugmaschinen, die in diesem Fall zur Bearbeitung<br />

von Acker- und Grünflächen sowie zum innerbetrieblichen<br />

Transport eingesetzt wer<strong>de</strong>n, sind<br />

daher auch nicht von <strong>de</strong>r Kfz-Steuer zu befreien.<br />

Grüne Energie führt <strong>als</strong>o nicht notwendigerweise<br />

zu grünen Kennzeichen.<br />

Kfz-Steuer knüpft an Zulassung an<br />

Nach § 1 KraftStG unterliegt das Halten von inländischen<br />

Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen<br />

Straßen <strong>de</strong>r Kraftfahrzeugsteuer. Unbeachtlich<br />

ist, ob das Fahrzeug auch tatsächlich<br />

genutzt wird.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sfinanzhof hat in einem Urteil vom<br />

18.04.2012 (II R 32/10), welches erst nachträglich<br />

bekannt gegeben wur<strong>de</strong>, entschie<strong>de</strong>n, dass<br />

im Falle von Saisonkennzeichen auch dann die<br />

Min<strong>de</strong>ststeuerpflicht von einem Monat nach § 5<br />

Abs. 1 Nr. 1 KraftStG besteht, wenn das Fahrzeug<br />

vor Beginn <strong>de</strong>s Zeitraums, für <strong>de</strong>n das Saisonkennzeichen<br />

erteilt wur<strong>de</strong>, wie<strong>de</strong>r abgemel<strong>de</strong>t<br />

wird. Für die Besteuerung kommt es lediglich darauf<br />

an, dass das Fahrzeug zum Straßenverkehr<br />

zugelassen wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nn damit ist <strong>de</strong>r Halter berechtigt,<br />

das angemel<strong>de</strong>te Fahrzeug auch zu nutzen.<br />

Einschränkungen <strong>de</strong>s Nutzungszeitraums,<br />

wie im Falle von Saisonkennzeichen o<strong>de</strong>r aber<br />

eines Fahrverbots für Lkw an Sonn- und Feiertagen,<br />

spielen keine Rolle.<br />

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen von<br />

Leasingraten<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Unternehmenssteuerreform 2008<br />

hat <strong>de</strong>r Steuergesetzgeber die gewerbesteuerlichen<br />

Hinzurechnungstatbestän<strong>de</strong> neu geregelt.<br />

Hintergrund dieser Regelung war es, die in <strong>de</strong>n<br />

Miet- und Pachtzinsen o<strong>de</strong>r aber Leasingraten<br />

enthalten Zinsenanteile für die Sachkapitalüberlassung<br />

pauschal zu erfassen und somit <strong>de</strong>n Kreditzinsen<br />

im engeren Sinne gewerbesteuerlich<br />

gleichzustellen.<br />

Die Finanzverwaltung vertritt hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Bemessungsgrundlage die Auffassung, dass neben<br />

<strong>de</strong>n eigentlichen Leasingraten auch die vom<br />

Leasingnehmer getragenen Kosten für Reparaturen,<br />

Instandhaltung (Inspektionskosten) und<br />

Versicherungen, die dieser über die gesetzlichen<br />

Pflichten hinaus aufgrund vertraglicher Verpflichtung<br />

übernommen hat, in die Hinzurechnung einzubeziehen<br />

sind (gleichlauten<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rerlass<br />

vom 2.7.2012 zu Zweifelsfragen zur Hinzurechnung<br />

von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1<br />

GewStG). Laufen<strong>de</strong> Betriebskosten, wie Treibstoffkosten,<br />

sollen jedoch nicht unter die Hinzurechnungsvorschrift<br />

fallen.<br />

Es liegt für je<strong>de</strong>n Kaufmann auf <strong>de</strong>r Hand, dass<br />

Instandhaltungskosten, Versicherungen o<strong>de</strong>r<br />

Reparaturen nichts mit <strong>de</strong>r reinen Sachkapitalüberlassung<br />

zu tun haben, sodass eine Belastung<br />

dieser Kosten mit Gewerbesteuer nicht nachvollziehbar<br />

ist.<br />

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom<br />

9.8.2013, Az. 1 K 2461/11) bestätigt mithin jedoch<br />

die Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung mit<br />

<strong>de</strong>r Begründung, wenn infolge <strong>de</strong>r typisieren<strong>de</strong>n<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s<br />

Finanzierungsanteils<br />

im Falle<br />

einer von <strong>de</strong>r<br />

gesetzestypischen<br />

Lastenverteilung<br />

abweichen<strong>de</strong>n<br />

Regelung zwischen<br />

Vermieter<br />

und Mieter<br />

die Grundlage<br />

entzogen wür<strong>de</strong>,<br />

blieben die<br />

Kosten bei <strong>de</strong>r<br />

Bemessungsgrundlage<br />

außen<br />

vor.<br />

Für <strong>Flotte</strong>nbetreiber<br />

mit geleasten<br />

Fahrzeugen<br />

hat<br />

diese Sichtweise<br />

gewerbesteuerliche<br />

Mehrbelastungen<br />

zur Folge,<br />

da neben <strong>de</strong>n<br />

Leasingraten<br />

nunmehr auch<br />

Kosten <strong>de</strong>r Instandhaltung,<br />

Versicherungen<br />

und Reparaturen<br />

für die<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r<br />

Autor<br />

Wolfgang Küster ist<br />

geschäftsführen<strong>de</strong>r<br />

Ge sell schafter bei <strong>de</strong>r<br />

DORNBACH GmbH in<br />

Koblenz. Neben <strong>de</strong>r<br />

Wirtschafts prüfung<br />

stellt die steuerrechtliche<br />

und be triebswirtschaftliche<br />

Bera tung<br />

<strong>de</strong>r mittel ständischen<br />

Klientel einen Schwerpunkt<br />

seiner Tätigkeit<br />

dar. Unterneh men <strong>de</strong>r Automobilbranche sowie Produktions-<br />

und Großhan<strong>de</strong>lsunter nehmen gehören zu <strong>de</strong>n<br />

von Wolfgang Küster be treuten Mandanten. Dornbach<br />

ist <strong>de</strong>rzeit mit 17 Standorten in Deutschland vertreten<br />

(www.dornbach.<strong>de</strong>).<br />

Finanzierungsanteile und damit zur Gewerbesteuer<br />

herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ausblick<br />

Die Finanzrechtsprechung sowie die Finanzbehör<strong>de</strong>n<br />

sorgen immer wie<strong>de</strong>r für Überraschungen, die<br />

regelmäßig zulasten <strong>de</strong>r Steuerzahler gehen.<br />

Bleibt die Hoffnung, dass sich <strong>de</strong>r Steuergesetzgeber<br />

auch nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>stagswahl davon nicht<br />

anstecken lässt. Dass <strong>de</strong>r Autofahrer und die auf<br />

Fahrzeuge angewiesene Wirtschaft auch künftig<br />

wohl mit weiteren Belastungen rechnen müssen,<br />

zeigt die aktuelle Diskussion über die Einführung<br />

einer Pkw-Maut.

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