Komplettes Magazin als E-Paper - Flotte.de
Komplettes Magazin als E-Paper - Flotte.de
Komplettes Magazin als E-Paper - Flotte.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
STEUER<br />
Mit Urteil vom 24.03.2013 (9 K 218/12) erkannte<br />
das Nie<strong>de</strong>rsächsische Finanzgericht Reparaturaufwand<br />
infolge einer F<strong>als</strong>chbetankung auf<br />
<strong>de</strong>m Weg zur Arbeitsstätte <strong>als</strong> außergewöhnliche<br />
Wegekosten an, die neben <strong>de</strong>r Pendlerpauschale<br />
<strong>als</strong> Werbungskosten abziehbar sein sollen. Nach<br />
Auffassung <strong>de</strong>s Finanzrichters sollen mit <strong>de</strong>r<br />
Pendlerpauschale lediglich laufen<strong>de</strong> Kfz- und Wegekosten,<br />
die grundsätzlich einer Pauschalierung<br />
zugänglich sind, von <strong>de</strong>r Abgeltungswirkung erfasst<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Es bleibt abzuwarten, ob <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzhof<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r durch das unterlegene Finanzamt<br />
eingelegten Revision das Urteil bestätigt. Es wäre<br />
ein guter Beitrag, die immerwährend steigen<strong>de</strong>n<br />
Mobilitätskosten von Pendlern abzumil<strong>de</strong>rn.<br />
Keine Kfz-Steuererleichterung bei<br />
Biogasanlage<br />
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist<br />
das Halten von Zugmaschinen unter an<strong>de</strong>rem von<br />
<strong>de</strong>r Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Nr. 7 a KraftStG<br />
befreit.<br />
Der Betrieb einer Biogasanlage mit selbst erzeugter<br />
Biomasse, welcher dazu dient, die erzeugte<br />
Energie entgeltlich zu veräußern, stellt<br />
nach Auffassung <strong>de</strong>s höchsten Finanzgerichts<br />
selbst dann keinen land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betrieb dar, wenn die gesamte Ernte zu<br />
Biomasse verarbeitet und zur Stromerzeugung<br />
verarbeitet wird. Es liegt vielmehr ein einheitlicher<br />
Gewerbebetrieb vor (Urteil vom 08.03.2013,<br />
II R 55/11).<br />
Zugmaschinen, die in diesem Fall zur Bearbeitung<br />
von Acker- und Grünflächen sowie zum innerbetrieblichen<br />
Transport eingesetzt wer<strong>de</strong>n, sind<br />
daher auch nicht von <strong>de</strong>r Kfz-Steuer zu befreien.<br />
Grüne Energie führt <strong>als</strong>o nicht notwendigerweise<br />
zu grünen Kennzeichen.<br />
Kfz-Steuer knüpft an Zulassung an<br />
Nach § 1 KraftStG unterliegt das Halten von inländischen<br />
Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen<br />
Straßen <strong>de</strong>r Kraftfahrzeugsteuer. Unbeachtlich<br />
ist, ob das Fahrzeug auch tatsächlich<br />
genutzt wird.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sfinanzhof hat in einem Urteil vom<br />
18.04.2012 (II R 32/10), welches erst nachträglich<br />
bekannt gegeben wur<strong>de</strong>, entschie<strong>de</strong>n, dass<br />
im Falle von Saisonkennzeichen auch dann die<br />
Min<strong>de</strong>ststeuerpflicht von einem Monat nach § 5<br />
Abs. 1 Nr. 1 KraftStG besteht, wenn das Fahrzeug<br />
vor Beginn <strong>de</strong>s Zeitraums, für <strong>de</strong>n das Saisonkennzeichen<br />
erteilt wur<strong>de</strong>, wie<strong>de</strong>r abgemel<strong>de</strong>t<br />
wird. Für die Besteuerung kommt es lediglich darauf<br />
an, dass das Fahrzeug zum Straßenverkehr<br />
zugelassen wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nn damit ist <strong>de</strong>r Halter berechtigt,<br />
das angemel<strong>de</strong>te Fahrzeug auch zu nutzen.<br />
Einschränkungen <strong>de</strong>s Nutzungszeitraums,<br />
wie im Falle von Saisonkennzeichen o<strong>de</strong>r aber<br />
eines Fahrverbots für Lkw an Sonn- und Feiertagen,<br />
spielen keine Rolle.<br />
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen von<br />
Leasingraten<br />
Im Zuge <strong>de</strong>r Unternehmenssteuerreform 2008<br />
hat <strong>de</strong>r Steuergesetzgeber die gewerbesteuerlichen<br />
Hinzurechnungstatbestän<strong>de</strong> neu geregelt.<br />
Hintergrund dieser Regelung war es, die in <strong>de</strong>n<br />
Miet- und Pachtzinsen o<strong>de</strong>r aber Leasingraten<br />
enthalten Zinsenanteile für die Sachkapitalüberlassung<br />
pauschal zu erfassen und somit <strong>de</strong>n Kreditzinsen<br />
im engeren Sinne gewerbesteuerlich<br />
gleichzustellen.<br />
Die Finanzverwaltung vertritt hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Bemessungsgrundlage die Auffassung, dass neben<br />
<strong>de</strong>n eigentlichen Leasingraten auch die vom<br />
Leasingnehmer getragenen Kosten für Reparaturen,<br />
Instandhaltung (Inspektionskosten) und<br />
Versicherungen, die dieser über die gesetzlichen<br />
Pflichten hinaus aufgrund vertraglicher Verpflichtung<br />
übernommen hat, in die Hinzurechnung einzubeziehen<br />
sind (gleichlauten<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rerlass<br />
vom 2.7.2012 zu Zweifelsfragen zur Hinzurechnung<br />
von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1<br />
GewStG). Laufen<strong>de</strong> Betriebskosten, wie Treibstoffkosten,<br />
sollen jedoch nicht unter die Hinzurechnungsvorschrift<br />
fallen.<br />
Es liegt für je<strong>de</strong>n Kaufmann auf <strong>de</strong>r Hand, dass<br />
Instandhaltungskosten, Versicherungen o<strong>de</strong>r<br />
Reparaturen nichts mit <strong>de</strong>r reinen Sachkapitalüberlassung<br />
zu tun haben, sodass eine Belastung<br />
dieser Kosten mit Gewerbesteuer nicht nachvollziehbar<br />
ist.<br />
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom<br />
9.8.2013, Az. 1 K 2461/11) bestätigt mithin jedoch<br />
die Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung mit<br />
<strong>de</strong>r Begründung, wenn infolge <strong>de</strong>r typisieren<strong>de</strong>n<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s<br />
Finanzierungsanteils<br />
im Falle<br />
einer von <strong>de</strong>r<br />
gesetzestypischen<br />
Lastenverteilung<br />
abweichen<strong>de</strong>n<br />
Regelung zwischen<br />
Vermieter<br />
und Mieter<br />
die Grundlage<br />
entzogen wür<strong>de</strong>,<br />
blieben die<br />
Kosten bei <strong>de</strong>r<br />
Bemessungsgrundlage<br />
außen<br />
vor.<br />
Für <strong>Flotte</strong>nbetreiber<br />
mit geleasten<br />
Fahrzeugen<br />
hat<br />
diese Sichtweise<br />
gewerbesteuerliche<br />
Mehrbelastungen<br />
zur Folge,<br />
da neben <strong>de</strong>n<br />
Leasingraten<br />
nunmehr auch<br />
Kosten <strong>de</strong>r Instandhaltung,<br />
Versicherungen<br />
und Reparaturen<br />
für die<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r<br />
Autor<br />
Wolfgang Küster ist<br />
geschäftsführen<strong>de</strong>r<br />
Ge sell schafter bei <strong>de</strong>r<br />
DORNBACH GmbH in<br />
Koblenz. Neben <strong>de</strong>r<br />
Wirtschafts prüfung<br />
stellt die steuerrechtliche<br />
und be triebswirtschaftliche<br />
Bera tung<br />
<strong>de</strong>r mittel ständischen<br />
Klientel einen Schwerpunkt<br />
seiner Tätigkeit<br />
dar. Unterneh men <strong>de</strong>r Automobilbranche sowie Produktions-<br />
und Großhan<strong>de</strong>lsunter nehmen gehören zu <strong>de</strong>n<br />
von Wolfgang Küster be treuten Mandanten. Dornbach<br />
ist <strong>de</strong>rzeit mit 17 Standorten in Deutschland vertreten<br />
(www.dornbach.<strong>de</strong>).<br />
Finanzierungsanteile und damit zur Gewerbesteuer<br />
herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ausblick<br />
Die Finanzrechtsprechung sowie die Finanzbehör<strong>de</strong>n<br />
sorgen immer wie<strong>de</strong>r für Überraschungen, die<br />
regelmäßig zulasten <strong>de</strong>r Steuerzahler gehen.<br />
Bleibt die Hoffnung, dass sich <strong>de</strong>r Steuergesetzgeber<br />
auch nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>stagswahl davon nicht<br />
anstecken lässt. Dass <strong>de</strong>r Autofahrer und die auf<br />
Fahrzeuge angewiesene Wirtschaft auch künftig<br />
wohl mit weiteren Belastungen rechnen müssen,<br />
zeigt die aktuelle Diskussion über die Einführung<br />
einer Pkw-Maut.