28.02.2014 Aufrufe

Komplettes Magazin als E-Paper - Flotte.de

Komplettes Magazin als E-Paper - Flotte.de

Komplettes Magazin als E-Paper - Flotte.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RECHT<br />

Zwar liege in <strong>de</strong>r objektiv f<strong>als</strong>chen Angabe zur<br />

Anzahl <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Schlüssel eine Obliegenheitsverletzung<br />

i. S. von § 7 I (2) Satz 3 AKB.<br />

Die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer hiernach obliegen<strong>de</strong><br />

Aufklärung gebiete es, auf Fragen <strong>de</strong>s<br />

Versicherers zutreffen<strong>de</strong> Angaben zur Anzahl <strong>de</strong>r<br />

Fahrzeugschlüssel zu machen. Rechtsfolge einer<br />

Verletzung dieser Obliegenheit ist gemäß § 7 V<br />

(4) AKB Leistungsfreiheit nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 6<br />

Abs. 3 VVG a. F.<br />

Nach <strong>de</strong>r Relevanzrechtsprechung <strong>de</strong>s BGH setzt<br />

die Leistungsfreiheit <strong>de</strong>s Versicherers im Falle<br />

einer zwar vorsätzlichen, aber folgenlos gebliebenen<br />

Obliegenheitsverletzung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

ein erhebliches Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers, <strong>de</strong>ssen ordnungsgemäße<br />

Belehrung über die Folgen einer Obliegenheitsverletzung<br />

sowie <strong>de</strong>ren generelle Eignung,<br />

die Interessen <strong>de</strong>s Versicherers ernsthaft zu gefähr<strong>de</strong>n,<br />

voraus.<br />

Ein <strong>de</strong>r Versicherung entstan<strong>de</strong>ner Nachteil<br />

durch die f<strong>als</strong>che Angabe ist aber nicht ersichtlich.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re sind die Aufklärungsmöglichkeiten<br />

<strong>de</strong>s Versicherers, ob tatsächlich ein<br />

Versicherungsfall vorgelegen hat, durch die unzutreffen<strong>de</strong><br />

Angabe <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

nicht beeinträchtigt wor<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rs <strong>als</strong> bei zu<br />

niedriger Angabe <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Schlüssel ist<br />

<strong>de</strong>ren zu hohe Angabe in <strong>de</strong>r Fahrzeugversicherung<br />

generell nicht geeignet, Interessen <strong>de</strong>s<br />

Versicherers zu gefähr<strong>de</strong>n. Denn in diesem Falle<br />

wird <strong>de</strong>r Versicherer wegen <strong>de</strong>s aus seiner Sicht<br />

fehlen<strong>de</strong>n Schlüssels allenfalls dazu veranlasst<br />

wer<strong>de</strong>n, die Regulierung zurückzustellen, bis<br />

<strong>de</strong>r Verbleib <strong>de</strong>s vermeintlich fehlen<strong>de</strong>n Schlüssels<br />

geklärt ist.<br />

<strong>de</strong>s Versichererwechsels vorliegt. Es entschied,<br />

dass es an einer (nachträglichen) Gefahrerhöhung<br />

im Sinne von § 23 VVG fehle, wenn <strong>de</strong>r Fahrzeugschein<br />

– in <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rfall eines Wechsels<br />

<strong>de</strong>s Versicherers – sich bereits bei Abgabe <strong>de</strong>r<br />

Vertragserklärung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers im<br />

Fahrzeug befand.<br />

Hinter <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>r Gefahrerhöhung im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 23 Abs. 1 VVG steht, dass eine Gefahrerhöhung<br />

die sogenannte „Äquivalenz“, <strong>als</strong>o das angemessene<br />

Verhältnis von Risiko und Prämie, gefähr<strong>de</strong>t,<br />

und <strong>de</strong>swegen entwe<strong>de</strong>r unterbleiben soll<br />

o<strong>de</strong>r doch <strong>de</strong>m Versicherer mitgeteilt wer<strong>de</strong>n<br />

muss, damit dieser auf die Äquivalenzstörung<br />

insbeson<strong>de</strong>re durch Prämienerhöhung o<strong>de</strong>r Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Vertrages reagieren kann.<br />

In <strong>de</strong>m zu entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Fall lag das Problem<br />

gar nicht in einer Äquivalenzstörung, weil sich<br />

das Verhältnis von Risiko und Prämie während<br />

<strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages zu keiner Zeit geän<strong>de</strong>rt<br />

hatte. Die Störung lag vielmehr darin, dass<br />

von Anfang an Risiko und Prämie dann nicht in einem<br />

subjektiv äquivalenten Verhältnis stan<strong>de</strong>n,<br />

wenn man zugrun<strong>de</strong> legt, dass die Versicherer<br />

bei Vertragsabschluss davon ausgegangen ist,<br />

dass <strong>de</strong>r Kfz-Schein nicht dauerhaft im Fahrzeug<br />

verbleibt, was freilich ohnehin nicht frei von<br />

Zweifeln ist, weil diese Unsitte durchaus verbreitet<br />

ist, was auch <strong>de</strong>n Versicherern nicht verborgen<br />

geblieben sein kann. Ansatzpunkt für eine<br />

schon anfängliche Äquivalenzstörung ist aber<br />

nicht § 23 Abs. 1 VVG, son<strong>de</strong>rn § 19 Abs. 1 VVG.<br />

Aus dieser Vorschrift ergibt sich freilich für <strong>de</strong>n<br />

Versicherer <strong>de</strong>swegen nichts, weil er nach <strong>de</strong>m<br />

Gefahrumstand gar nicht gefragt hatte. Die gesetzliche<br />

Regelung in § 19 Abs. 1 VVG geht aber<br />

dahin, dass fingiert wird, dass Gefahr-umstän<strong>de</strong>,<br />

nach <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Versicherer nicht in Textform gefragt<br />

hat, gar keine solchen sind.<br />

(Fortsetzung auf S. 56)<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Schlüsseln geht das<br />

Interesse <strong>de</strong>s Versicherers bei einem gemel<strong>de</strong>ten<br />

Fahrzeugdiebstahl regelmäßig dahin, alle<br />

vom Hersteller ausgelieferten und noch vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Fahrzeugschlüssel sachverständig<br />

untersuchen zu lassen, unter an<strong>de</strong>rem darauf,<br />

ob Kopierspuren vorhan<strong>de</strong>n sind, was auf das<br />

Fertigen von Nachschlüsseln <strong>de</strong>utet und weitere<br />

Nachforschungen nach sich zieht. Ferner ist für<br />

<strong>de</strong>n Versicherer generell wichtig, prüfen zu können,<br />

ob alle Schlüssel vorhan<strong>de</strong>n sind, weil das<br />

Fehlen eines Schlüssels Hinweise darauf geben<br />

kann, dass dieser einem Dritten zur Verfügung<br />

gestellt wor<strong>de</strong>n ist, damit er das Fahrzeug – zur<br />

Vortäuschung eines Diebstahls – von seinem<br />

Standort verbringt. Ob alle Schlüssel vorhan<strong>de</strong>n<br />

und gegebenenfalls einem Sachverständigen<br />

zur Untersuchung übergeben sind, kann <strong>de</strong>r Versicherer<br />

aber nicht feststellen, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

ihm die Existenz eines o<strong>de</strong>r<br />

mehrerer Schlüssel verschweigt, in<strong>de</strong>m er <strong>de</strong>ren<br />

Anzahl zu niedrig angibt. Durch die zu hohe Angabe<br />

gefähr<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer dagegen<br />

allenfalls sein eigenes Interesse an einer<br />

schnellen Scha<strong>de</strong>nregulierung.<br />

Das OLG Celle (Urteil vom 21.12.2010, Az. 8 U<br />

87/10) hatte sich für die Kfz-Kaskoversicherung<br />

mit <strong>de</strong>r Frage zu befassen, ob eine nachträgliche<br />

Gefahrerhöhung mit <strong>de</strong>r dauerhaften Aufbewahrung<br />

<strong>de</strong>s Kfz-Scheins im versicherten Fahrzeug<br />

bei Abgabe <strong>de</strong>r Vertragserklärung im Zeitpunkt<br />

Energie mit <strong>de</strong>r<br />

Sie rechnen können<br />

Zapfen-Streich.<br />

Dem Fiskus ein Schnippchen schlagen: Autogas fahren.<br />

Wie fin<strong>de</strong>n Sie eigentlich die Mineralölsteuer? – Genau,<br />

wir auch. Deshalb tun wir was dagegen. Mit Westfalen-<br />

Autogas. Das ist steuerbegünstigt und kostet <strong>de</strong>shalb<br />

pro Liter bis zu 50 Prozent weniger <strong>als</strong> Super. Rechnen<br />

Sie das mal für Ihren Fuhrpark hoch. Ziehen Sie jetzt<br />

die Investitionen für die Fahrzeug-Umrüstung und eine<br />

eigene kleine Autogas-Tankstelle ab. Da fahren Sie<br />

unterm Strich ganz <strong>de</strong>utlich ins Plus.<br />

Lust, <strong>de</strong>mnächst ein Steuersparmo<strong>de</strong>ll zu fahren? —<br />

Rufen Sie an, schreiben, faxen o<strong>de</strong>r mailen Sie.<br />

Westfalen AG · Westfalengas · 48136 Münster<br />

Fon (kostenfrei) 0 800⁄776 726 4 · Fax 02 51⁄6 95-1 29<br />

www.westfalengas.<strong>de</strong> · service@westfalengas.<strong>de</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!