Teilkonzept-Integrierte-Waermenutzung - Ingelheim
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sparpotenzial der Heizenergie aller öffentlichen Gebäude gleich dem Einsparpotenzial der<br />
Stadtverwaltungsgebäude ist.<br />
Für drei Gebäude der Stadtverwaltung sowie für die sonstigen öffentlichen Gebäude ist der<br />
Wärmeverbrauch nicht bekannt.<br />
2.3.4 Szenarien bis 2050<br />
Mit Hilfe der Potenzialanalyse wird die Energieeinsparung der städtischen Gebäude in <strong>Ingelheim</strong><br />
bis zum Jahr 2050 in Szenarien aufgezeigt. In der Ist-Analyse identifizierte Gebäudekategorien<br />
werden vor und nach einer energetischen Sanierung betrachtet. Zur Einstufung und<br />
Bewertung der Ergebnisse werden Vergleichskennwerte der entsprechenden Referenzgebäude<br />
nach EnEV 2009 herangezogen, und mit dem realen Verbrauch der Gebäude verglichen.<br />
Für die Entwicklung des Endenergieverbrauchs Wärme in den Szenarien wird die „Sanierungsrate“<br />
und die „Sanierungseffizienz“ berücksichtigt.<br />
<br />
<br />
Sanierungsrate: Die Sanierungsrate gibt an, wie viel Prozent der betrachteten Gebäudefläche<br />
pro Jahr vollsaniert werden. Darin sind Teilsanierungen als entsprechende<br />
Vollsanierungsäquivalente berücksichtigt. So werden z. B. bei 1.000 m² Gebäudefläche<br />
und einer Sanierungsrate von 1 % pro Jahr 10 m² saniert.<br />
Sanierungseffizienz: Mit der Sanierungseffizienz wird berücksichtigt, dass von Jahr<br />
zu Jahr ein besserer Wärmedämmstandard umgesetzt wird. So erreichen Gebäude,<br />
die in 2030 vollsaniert werden, einen niedrigeren, flächenspezifischen Verbrauchskennwert,<br />
wie diejenigen Gebäude, die in 2020 vollsaniert werden.<br />
In zwei Szenarien wird der Endenergieverbrauch Wärme dargestellt. Das erste Szenario orientiert<br />
sich an der aktuellen Sanierungsrate von 1 % p. a. [BMWi, 2010], das zweite Szenario<br />
wird an die novellierte EU-Richtlinie für Energieeffizienz, die bis Ende 2012 in Kraft treten<br />
und voraussichtlich innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgewandelt werden soll,<br />
angelehnt. Das EU-Parlament sah ursprünglich vor, den Geltungsbereich der Richtlinie auf alle<br />
öffentlichen Gebäude zu beziehen [VDInachrichten, 2012]. Im Juni 2012 beschloss das<br />
EU-Parlament jedoch, dass die EU-Mitgliedsstaaten 3 % p. a. aller öffentlichen Regierungsgebäude<br />
sanieren müssen. In der Szenarienbetrachtung wird die ursprüngliche Intention der<br />
EU berücksichtigt, so dass für das zweite Szenario eine Sanierungsrate von 3 % p. a. angenommen<br />
wird.<br />
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