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zum ADHS-Report der GEK

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linien in Kombination mit einem spezifischen För<strong>der</strong>programm (Thüringen). In<br />

Bayern beinhaltet das Curriculum eine Empfehlung in Form einer Buchempfehlung.<br />

In Bayern wird die Broschüre „Aufmerksamkeitsgestörte hyperaktive Kin<strong>der</strong><br />

und Jugendliche im Unterricht“ (Auer-Verlag) für Lehrer und Lehrerinnen<br />

o<strong>der</strong> Schulen <strong>zum</strong> Umgang mit <strong>ADHS</strong>- betroffenen Kin<strong>der</strong>n herangezogen.<br />

In Baden-Württemberg umfasst das Material explizite Handreichungen für<br />

Lehrkräfte. Diese verfolgen das Ziel, Lehrkräfte in <strong>der</strong> Diagnostik und Therapie<br />

zu unterstützen, um sie dadurch zu wichtigen Kooperationspartner im Umgang<br />

mit AD(H)S in Schulen zu machen. In Rheinland-Pfalz liegt eine Verwaltungsvorschrift<br />

zur „För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n mit Lernschwierigkeit und Lernstörungen“<br />

vor. Hierbei handelt es sich um eine praxisnahe Darstellung, wie Schulen in<br />

Kooperation mit Eltern den För<strong>der</strong>auftrag (im Unterricht von Kin<strong>der</strong>n mit Verhaltensauffälligkeiten)<br />

umsetzen können.<br />

In Sachsen wurde Arbeitsmaterial für die „Hand des Lehrers“ herausgegeben.<br />

Dieses soll Lehrenden im Umgang mit aufmerksamkeitsgestörten/hyperaktiven<br />

Schülern mehr Sicherheit geben. Gleichzeitig soll es für die schwierige Arbeit<br />

Mut machen und Möglichkeiten für ein hilfreiches Lehrverhalten aufzeigen. Zu<br />

den Inhalten zählen diagnostische Hilfen, Hilfen für Ablauf des Unterrichts,<br />

Tipps und Tricks sowie Trainingsprogramme und das Lernen mit allen Sinnen.<br />

In Hamburg umfasst das Curricular ein Rundschreiben zu den „Aufgaben <strong>der</strong><br />

Lehrkräfte im medizinischen Bereich“, <strong>der</strong> Behörde für Sport und Bildung. Dieses<br />

definiert die Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> Lehrkräfte im medizinischen Bereich<br />

und beinhaltet, dass Lehrkräfte berücksichtigen und einschätzen müssen, welche<br />

For<strong>der</strong>ungen an ein „krankes Kind“ gestellt werden können und welche<br />

Rücksichtnahme und Schonung dieses Kind braucht. Um das zu erfahren, sind<br />

Gespräche notwendig, Gespräche mit den Eltern und dem Kind.<br />

Weitere Inhalte <strong>der</strong> Curricula in den Bundeslän<strong>der</strong>n beziehen sich auf das<br />

Recht auf Fortbildung <strong>der</strong> Lehrer und die För<strong>der</strong>ung von Schülern (z. B. durch<br />

Konzentrationstraining, Motivationstraining und Nachhilfe), Diagnostik- und<br />

Therapiemöglichkeiten.<br />

In einer weiteren Frage wurde die Verbindlichkeit <strong>der</strong> bestehenden Curricula<br />

bzw. Regelungen erhoben. In diesem Zusammenhang wurde ersichtlich, dass<br />

sich die Verbindlichkeiten <strong>der</strong> Regelungen stark zwischen den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

unterscheiden. Während in Baden-Württemberg und Hamburg die<br />

Vorschriften als verbindlich für Lehrkräfte anzusehen sind, haben die Regelungen<br />

in den an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n vorwiegend einen Empfehlungscharakter,<br />

<strong>der</strong>en Anwendung im Ermessen und Verantwortungsbereich <strong>der</strong> Schule liegt.<br />

5.3.2.4 Fortbildungsangebote für Lehrende<br />

Die Bundeslän<strong>der</strong> Sachsen-Anhalt, Nie<strong>der</strong>sachsen, Thüringen, Hamburg,<br />

Rheinland-Pfalz, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern bieten für Lehrkräfte<br />

Fortbildungsmaßnahmen speziell zur AD(H)S-Thematik an.<br />

<strong>GEK</strong>-Edition 119

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