zum ADHS-Report der GEK
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linien in Kombination mit einem spezifischen För<strong>der</strong>programm (Thüringen). In<br />
Bayern beinhaltet das Curriculum eine Empfehlung in Form einer Buchempfehlung.<br />
In Bayern wird die Broschüre „Aufmerksamkeitsgestörte hyperaktive Kin<strong>der</strong><br />
und Jugendliche im Unterricht“ (Auer-Verlag) für Lehrer und Lehrerinnen<br />
o<strong>der</strong> Schulen <strong>zum</strong> Umgang mit <strong>ADHS</strong>- betroffenen Kin<strong>der</strong>n herangezogen.<br />
In Baden-Württemberg umfasst das Material explizite Handreichungen für<br />
Lehrkräfte. Diese verfolgen das Ziel, Lehrkräfte in <strong>der</strong> Diagnostik und Therapie<br />
zu unterstützen, um sie dadurch zu wichtigen Kooperationspartner im Umgang<br />
mit AD(H)S in Schulen zu machen. In Rheinland-Pfalz liegt eine Verwaltungsvorschrift<br />
zur „För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n mit Lernschwierigkeit und Lernstörungen“<br />
vor. Hierbei handelt es sich um eine praxisnahe Darstellung, wie Schulen in<br />
Kooperation mit Eltern den För<strong>der</strong>auftrag (im Unterricht von Kin<strong>der</strong>n mit Verhaltensauffälligkeiten)<br />
umsetzen können.<br />
In Sachsen wurde Arbeitsmaterial für die „Hand des Lehrers“ herausgegeben.<br />
Dieses soll Lehrenden im Umgang mit aufmerksamkeitsgestörten/hyperaktiven<br />
Schülern mehr Sicherheit geben. Gleichzeitig soll es für die schwierige Arbeit<br />
Mut machen und Möglichkeiten für ein hilfreiches Lehrverhalten aufzeigen. Zu<br />
den Inhalten zählen diagnostische Hilfen, Hilfen für Ablauf des Unterrichts,<br />
Tipps und Tricks sowie Trainingsprogramme und das Lernen mit allen Sinnen.<br />
In Hamburg umfasst das Curricular ein Rundschreiben zu den „Aufgaben <strong>der</strong><br />
Lehrkräfte im medizinischen Bereich“, <strong>der</strong> Behörde für Sport und Bildung. Dieses<br />
definiert die Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> Lehrkräfte im medizinischen Bereich<br />
und beinhaltet, dass Lehrkräfte berücksichtigen und einschätzen müssen, welche<br />
For<strong>der</strong>ungen an ein „krankes Kind“ gestellt werden können und welche<br />
Rücksichtnahme und Schonung dieses Kind braucht. Um das zu erfahren, sind<br />
Gespräche notwendig, Gespräche mit den Eltern und dem Kind.<br />
Weitere Inhalte <strong>der</strong> Curricula in den Bundeslän<strong>der</strong>n beziehen sich auf das<br />
Recht auf Fortbildung <strong>der</strong> Lehrer und die För<strong>der</strong>ung von Schülern (z. B. durch<br />
Konzentrationstraining, Motivationstraining und Nachhilfe), Diagnostik- und<br />
Therapiemöglichkeiten.<br />
In einer weiteren Frage wurde die Verbindlichkeit <strong>der</strong> bestehenden Curricula<br />
bzw. Regelungen erhoben. In diesem Zusammenhang wurde ersichtlich, dass<br />
sich die Verbindlichkeiten <strong>der</strong> Regelungen stark zwischen den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
unterscheiden. Während in Baden-Württemberg und Hamburg die<br />
Vorschriften als verbindlich für Lehrkräfte anzusehen sind, haben die Regelungen<br />
in den an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n vorwiegend einen Empfehlungscharakter,<br />
<strong>der</strong>en Anwendung im Ermessen und Verantwortungsbereich <strong>der</strong> Schule liegt.<br />
5.3.2.4 Fortbildungsangebote für Lehrende<br />
Die Bundeslän<strong>der</strong> Sachsen-Anhalt, Nie<strong>der</strong>sachsen, Thüringen, Hamburg,<br />
Rheinland-Pfalz, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern bieten für Lehrkräfte<br />
Fortbildungsmaßnahmen speziell zur AD(H)S-Thematik an.<br />
<strong>GEK</strong>-Edition 119