zum ADHS-Report der GEK
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nicht ausreicht – spezielle verhaltenstherapeutisch orientierte individuelle Maßnahmen<br />
<strong>zum</strong> Einsatz kommen.<br />
Diese beinhalten die Anwendung positiver Verstärkung und negativer Konsequenzen<br />
in umschriebenen Problemsituationen. Voraussetzung sind Kooperationsbereitschaft<br />
und ausreichende Ressourcen <strong>der</strong> Erzieher und Lehrer.<br />
Als Teil schulbezogener Maßnahmen ist auch das Selbstinstruktionstraining im<br />
Rahmen einer kognitiven Therapie zu sehen.<br />
2.3.3 Verhaltenstherapie des Kindes/Jugendlichen<br />
Auf die Psychoedukation aufbauend (sofern nicht allein ausreichend) folgen<br />
vorwiegend verhaltenstherapeutische Maßnahmen (Döpfner, 2000). Hierzu<br />
gehören direkte Interventionen mit dem Kind, Elterntraining und verhaltenstherapeutische<br />
Maßnahmen in Kin<strong>der</strong>garten o<strong>der</strong> Schule. Die Therapie nutzt z. B.<br />
Verfahren wie Verstärkerpläne, Selbstbeobachtung, Münzverstärker-Systeme,<br />
Response-Cost, Time-Out (Bundesärztekammer, 2005). Die Erfolge dieser<br />
Therapieform bei Kin<strong>der</strong>n mit richtig diagnostiziertem AD(H)S haben sich beson<strong>der</strong>s<br />
in den Langzeitbeobachtungen <strong>der</strong> MTA-Studie erwiesen (vgl. Abschnitt<br />
2.3.8).<br />
Die Wirksamkeit kognitiver Therapiemaßnahmen ist demgegenüber noch nicht<br />
hinreichend nachgewiesen. Eine kognitive Therapie mit Methoden <strong>der</strong> Selbstinstruktion<br />
und des Selbstmanagements ist erst bei Kin<strong>der</strong>n ab dem Schulalter<br />
durchführbar. Sie wird jedoch nur in Kombination mit den Interventionen in<br />
Schule und Familie eingesetzt, da sich eine alleinige kognitive Therapie des<br />
Kindes als nicht erfolgreich erwiesen hat. Zum Bereich <strong>der</strong> kognitiven Therapie<br />
lässt sich auch das Spieltraining zur Verbesserung von Spielintensität und<br />
Spielausdauer zählen, beson<strong>der</strong>s bei Kin<strong>der</strong>n im Kin<strong>der</strong>gartenalter. In <strong>der</strong> Regel<br />
besteht eine Indikation für eine medikamentöse Therapie mit Stimulanzien<br />
erst, wenn alle psychoedukativen und verhaltenstherapeutischen Maßnahmen<br />
keine Wirkung zeigen (Döpfner, 2000).<br />
2.3.4 Medikamentöse Therapie<br />
Eine medikamentöse Behandlung wird als indiziert angesehen, „wenn aus den<br />
<strong>ADHS</strong>-Symptomen erhebliche Probleme in <strong>der</strong> Familie o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schule resultieren,<br />
so dass die weitere Entwicklung des Kindes gefährdet ist; sich die<br />
<strong>ADHS</strong>-Verhaltensauffälligkeiten durch an<strong>der</strong>e Therapiemaßnahmen (z. B. Verhaltenstherapie)<br />
nicht ausreichend vermin<strong>der</strong>n lassen“ (Döpfner, 2005, S. 2).<br />
Sie ist nicht angezeigt, wenn die Probleme allein auf den familiären Rahmen<br />
begrenzt sind, da dann an<strong>der</strong>e Ursachen als AD(H)S für die Symptomatik zu<br />
vermuten sind. Bei Kin<strong>der</strong>n unter 6 Jahren sollte eine medikamentöse Behandlung<br />
nur in Ausnahmefällen <strong>zum</strong> Einsatz kommen, „wenn Elterntraining, flankierende<br />
Maßnahmen und eine Teilnahme an speziellen Vorschuleinrichtungen<br />
nicht greifen“ (Döpfner, 2005, S. 26). Die Begrenzung ab dem 6. Lebensjahr ist<br />
<strong>GEK</strong>-Edition 31